Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Beschlussfassung über die Vorlage wird zurückgestellt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Beschlussfassung über die Vorlage wird zurückgestellt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit den Änderungen bzw. Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) in der beigefügten paraphierten Fassung (Anlage 1) einverstanden. Er ermächtigt den Vertreter der Stadt Köln sowohl in der Gesellschafterversammlung der FKB, als auch vor dem beurkundenden Notar die zur Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

 

Darüber hinaus weist der Rat den Vertreter der Stadt Köln an, in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH darauf hinzuwirken, dass die Zuständigkeit für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung vom Aufsichtsrat auf die Gesellschafterversammlung verlagert wird und die diesbezüglichen Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert werden.

 

Sofern sich im Übrigen aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsperson, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht, sowie aus steuerrechtlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig oder zweckmäßig erweisen sollten, wird der Vertreter der Stadt Köln ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit den Änderungen bzw. Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) in der beigefügten paraphierten Fassung (Anlage 1) einverstanden. Er ermächtigt den Vertreter der Stadt Köln sowohl in der Gesellschafterversammlung der FKB, als auch vor dem beurkundenden Notar die zur Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

 

Darüber hinaus weist der Rat den Vertreter der Stadt Köln an, in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH darauf hinzuwirken, dass die Zuständigkeit für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung vom Aufsichtsrat auf die Gesellschafterversammlung verlagert wird und die diesbezüglichen Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert werden.

 

Sofern sich im Übrigen aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsperson, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht, sowie aus steuerrechtlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig oder zweckmäßig erweisen sollten, wird der Vertreter der Stadt Köln ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.