Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVo) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2012/13 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung ohne Mittelfristplanung fest (Anlage 1).

 

Hinsichtlich der Mittelfristplanung nimmt der Rat zur Kenntnis, dass sich diese aus dem zeitgleich vorgelegten Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2013/14 ergibt.

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass er am 15.05.2012 bereits die Verteilung des Betriebskostenzuschusses für den Spielbetrieb per Dringlichkeitsentscheidung (Vorlagen-Nr. 1496/2012) beschlossen hat. Von dem Betriebskostenzuschuss der Stadt in Höhe von 51.148,0 T€ entfallen 31.970,7 T€ auf die Sparte Oper (inkl. Bühnenservice), 18.477,3 T€ auf die Sparte Schauspiel (inkl. Bühnenservice) und 700 T€ sind für das Engagement von Tanzgastspielen vorgesehen. Über die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten wurde ebenfalls bereits entschieden.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Hinweis:

Die Fraktion pro Köln nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVo) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2012/13 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung ohne Mittelfristplanung fest (Anlage 1).

 

Hinsichtlich der Mittelfristplanung nimmt der Rat zur Kenntnis, dass sich diese aus dem zeitgleich vorgelegten Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2013/14 ergibt.

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass er am 15.05.2012 bereits die Verteilung des Betriebskostenzuschusses für den Spielbetrieb per Dringlichkeitsentscheidung (Vorlagen-Nr. 1496/2012) beschlossen hat. Von dem Betriebskostenzuschuss der Stadt in Höhe von 51.148,0 T€ entfallen 31.970,7 T€ auf die Sparte Oper (inkl. Bühnenservice), 18.477,3 T€ auf die Sparte Schauspiel (inkl. Bühnenservice) und 700 T€ sind für das Engagement von Tanzgastspielen vorgesehen. Über die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten wurde ebenfalls bereits entschieden.





Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.


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Anmerkung:

Ratsmitglied Uckermann verlässt die Sitzung.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVo) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2012/13 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung ohne Mittelfristplanung fest (Anlage 1).

 

Hinsichtlich der Mittelfristplanung nimmt der Rat zur Kenntnis, dass sich diese aus dem zeitgleich vorgelegten Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2013/14 ergibt.

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass er am 15.05.2012 bereits die Verteilung des Betriebskostenzuschusses für den Spielbetrieb per Dringlichkeitsentscheidung (Vorlagen-Nr. 1496/2012) beschlossen hat. Von dem Betriebskostenzuschuss der Stadt in Höhe von 51.148,0 T€ entfallen 31.970,7 T€ auf die Sparte Oper (inkl. Bühnenservice), 18.477,3 T€ auf die Sparte Schauspiel (inkl. Bühnenservice) und 700 T€ sind für das Engagement von Tanzgastspielen vorgesehen. Über die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten wurde ebenfalls bereits entschieden.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.