Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhaben­bezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Von-Quadt-Straße, Wiesenstraße, östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223 bis 1226, 962, 964, Kemperbach bis östlicher Grenze des Flurstücks 980 und südlicher Grundstücksgrenze Von-Quadt-Straße 120 bis 132 a –Arbeitstitel: Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück– einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine Kindertagesstätte festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung).

 

Die Bezirksvertretung Mülheim beantragt, 30% der Geschosswohnungen in Form von gefördertem Wohnraum zu realisieren, wobei hiervon mindestens die Hälfte in Form von Mietwohnungen für die Einkommensgruppe A umgesetzt werden müssen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzter Beschluss: (gemäß Anlage 7, incl. der neuen Anlagen 3 und 5)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhaben­bezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Von-Quadt-Straße, Wiesenstraße, östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223 bis 1226, 962, 964, Kemperbach bis östlicher Grenze des Flurstücks 980 und südlicher Grundstücksgrenze Von-Quadt-Straße 120 bis 132 a –Arbeitstitel: Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück– einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und eine Kindertagesstätte festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung).

 

Förderfähige besondere Wohnformen wie altengerechtes oder generationsübergreifendes Wohnen sind mit einem Wohnungsanteil von circa 20 % des Geschosswohnungsbaus im Fördermodell für die Einkommensgruppe B zu berücksichtigen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.