Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die gemäß Anlagen 1 und 2 aufgeführten Träger wie folgt zu gewähren:

 

1.      Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.784.700 Euro aus Teilergebnisplan 0606 an die gemäß Anlage 1 aufgeführten Ehe-, Lebens-, Erziehungs- und sonstige Beratungsstellen auf der Grundlage der zwischen der Jugendverwaltung und den Trägern geschlossenen Vereinbarungen inklusive begleitetem Umgang für gerichtlich angeordnete Besuchskontakte, sowie Förderung des Projektes „geschützter Umgang“ des „Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.“,

2.      Ein Zuschuss in Höhe von 203.700 Euro aus Teilergebnisplan 0606 zur Betreuung von Jugendlichen in der nachgehenden Jugendgerichtshilfe; §§ 2, 52 SGB VIII an den Brücke Köln e.V. in Form einer Betriebskostenförderung (Anlage 2)

3.      Ein Zuschuss in Höhe von 51.300 Euro aus Teilergebnisplan 0604 an den Brücke Köln e.V. zur Förderung zusätzlicher Personalkosten im Rahmen der Durchführung von Diversionsmaßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm gegen Jugendkriminalität (Anlage 2)

 

Im Haushaltsjahr 2013 stehen Mittel im Teilergebnisplan 0606, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 1.988.400 Euro und im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 51.300 Euro zur Verfügung.

 




Abstimmungsergebnis:
- 10 Zustimmungen: SPD-Fraktion (1), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Köln (1), SJD Die Falken (1), Sportjugend (1)
- keine Gegenstimmen
- keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Anmerkungen:
Frau Mucuk und Herr Dr. Heinen (beide SPD-Fraktion) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

Frau Blum-Maurice (Der Paritätische), Frau Kleine (SKF Köln) und Herr Krücker (Caritasverband) haben weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen (Befangenheit).

Die Anlagen 1 und 2 liegen der Niederschrift nicht nochmals bei.