Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Es soll in einer gemeinsamen Sondersitzung zusammen mit dem Bauausschuss / Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln noch vor der Ratssitzung über die Vorlage beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Beschlussvorlage in die Sondersitzung am 15.07.2013 und bittet die Verwaltung, bis dahin eine Stellungnahme zu den Anmerkungen und Fragestellungen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Ergänzter Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die
Kostenberechnung für den Abriss der bestehenden Schulgebäude und den Neubau
einer Grundschule in Köln-Volkhoven/Weiler, Fühlinger Weg 7 nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 12.800.000
€
und beauftragt die Verwaltung mit der
Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem
städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.228.500 € sind
ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Die Bezirksvertretung Chorweiler lehnt die
beiden Alternativen ab, und bittet darum, dass der Beschluss zeitnah umgesetzt
wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss
Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat genehmigt den Entwurf und die
Kostenberechnung für den Abriss der bestehenden Schulgebäude und den Neubau
einer Grundschule in Köln-Volkhoven/Weiler, Fühlinger Weg 7 nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 12.800.000
€
und beauftragt die Verwaltung mit der
Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.228.500 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.“
Abstimmungsergebnis:
Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat genehmigt den Entwurf und die
Kostenberechnung für den Abriss der bestehenden Schulgebäude und den Neubau
einer Grundschule in Köln-Volkhoven/Weiler, Fühlinger Weg 7 nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 12.800.000
€
und beauftragt die Verwaltung mit der
Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.228.500 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.“
Abstimmungsergebnis:
Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Abriss der
bestehenden Schulgebäude und den Neubau einer Grundschule in
Köln-Volkhoven/Weiler, Fühlinger Weg 7 nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 12.800.000
€
und beauftragt die Verwaltung mit der
Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.228.500 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat genehmigt den Entwurf und die
Kostenberechnung für den Abriss der bestehenden Schulgebäude und den Neubau
einer Grundschule in Köln-Volkhoven/Weiler, Fühlinger Weg 7 nach
EnEV 2009 mit Gesamtkosten (inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 12.800.000
€
und beauftragt die Verwaltung mit der
Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten i. H. v. 1.228.500 € sind ab 2018 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.