Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 76390/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die L 84 (Flughafenzubringer), im Westen durch die Frankfurter Straße, im Osten durch das Autobahnkreuz Flughafen sowie die Antoniusstraße und im Süden durch die Wohnbebauung nördlich der Straße Am Maarhof beziehungsweise den Mühlenweg und die Bartholomäusstraße in Porz-Urbach begrenzt wird —Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 1. Änderung— zu ändern.

 

 

Alternative: keine

 

 



Abstimmungsergebnis:

Gegen Frau Wilden (Pro Köln) mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 76390/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die L 84 (Flughafenzubringer), im Westen durch die Frankfurter Straße, im Osten durch das Autobahnkreuz Flughafen sowie die Antoniusstraße und im Süden durch die Wohnbebauung nördlich der Straße Am Maarhof beziehungsweise den Mühlenweg und die Bartholomäusstraße in Porz-Urbach begrenzt wird —Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 1. Änderung— zu ändern.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion und die Fraktion pro Köln.