Beschluss: Kenntnis genommen


Die Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Chorweiler haben eine Anfrage zur Rechtsstellung der Mitglieder der Bezirksvertretung im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2014 gestellt. Zur Kenntnis wird die Antwort auch an die anderen Bezirksvertretungen weitergegeben.

 

1.        In welchem Zeitraum sollen die konstituierenden Sitzungen der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl stattfinden?

 

Der Landtag hat am 25.09.2013 eine Änderung der Gemeindeordnung und kommunalwahlrechtlicher Vorschriften beschlossen. Nach § 36 Abs. 3 GO NRW in der Neufassung muss nunmehr die erste Sitzung der neugewählten Bezirksvertretung innerhalb von sechs Wochen nach dem Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode endet mit Ablauf des Monats der Wahl (§ 14 KWahlG NRW). Wahltermin ist aller Wahrscheinlichkeit nach der 25.05.2014, sodass die neue Wahlperiode am 01.06.2014 beginnt.

 

2.        Welche Auswirkungen ergeben sich für die Dauer der aktuellen bzw. der neuen kommunalen Mandate?

 

Nach Ablauf der Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder der Bezirksvertretungen ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neugewählten Bezirksvertretung weiter aus (§ 36 Abs. 1 GO NRW).

 

Die neugewählten Mitglieder der Bezirksvertretung erwerben ihre Mitgliedschaft mit dem Tag des Eingangs der Mandatsannahme und erhalten ab diesem Tag eine anteilige Aufwandsentschädigung. Sie erwerben mit der Mandatsannahme zudem grundsätzlich den Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung, Fahrkostenentschädigung etc.

 

 

 

Die ausscheidenden Mitglieder der Bezirksvertretung erhalten ihre Aufwandsentschädigung (ggf. anteilig) bis zum Tag der konstituierenden Sitzung. Sofern nach der Wahl noch Sitzungen anberaumt werden, wird auch dafür ggf. Verdienstausfall-, Fahrtkostenentschädigung etc. gezahlt.

 

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.