Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Ausschuss Schule und Weiterbildung und die Bezirksvertretung Nippes.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu entscheiden:
„Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich des Nordfriedhofs in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weiden­pesch— aufzustellen mit dem Ziel, Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen Schule, Spielplatz und Jugendeinrichtung sowie Mischgebietsflächen und Grünflächen festzusetzen;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


„Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich des Nordfriedhofs in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weiden­pesch— aufzustellen mit dem Ziel, Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen Schule, Spielplatz und Jugendeinrichtung sowie Mischgebietsflächen und Grünflächen festzusetzen;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).“

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen Pro Köln beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich des Nordfriedhofs in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weiden­pesch— aufzustellen mit dem Ziel, Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen Schule, Spielplatz und Jugendeinrichtung sowie Mischgebietsflächen und Grünflächen festzusetzen;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).

3.       Der Trassenabschnitt der Planstraße 1, südlich der Schmiedegasse, ist in Hinblick auf eine sichere Verkehrsführung für die zukünftigen Schüler als Fuß- und Radwegeverbindung beizubehalten.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.