Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Anmerkungen zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende ungeänderte Beschlussfassung (mit Anmerkungen gemäß Niederschrift):
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Antonsgasse, Schildergasse, Ina-Gschlössel-Weg (Ostseite der Nord-Süd-Fahrt) und Cäcilienstraße in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Antonsgasse (neu) in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere ein Kerngebiet, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Antonsgasse, Schildergasse, Ina-Gschlössel-Weg (Ostseite der Nord-Süd-Fahrt) und Cäcilienstraße in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Antonsgasse (neu) in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere ein Kerngebiet, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.