Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit Anmerkungen zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende ungeänderte Beschlussfassung (mit Anmerkungen gemäß Niederschrift):

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Antonsgasse, Schildergasse, Ina-Gschlössel-Weg (Ostseite der Nord-Süd-Fahrt) und Cäcilienstraße in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Antonsgasse (neu) in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere ein Kerngebiet, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Antonsgasse, Schildergasse, Ina-Gschlössel-Weg (Ostseite der Nord-Süd-Fahrt) und Cäcilienstraße in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Antonsgasse (neu) in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere ein Kerngebiet, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.