Beschluss: Kenntnis genommen
AN/0035/2014 Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates
Aufgrund der Planungen zur Errichtung eines Wohnhauses auf städtischem Grundstück zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien stellt die FDP-Fraktion des Stadtbezirkes Rodenkirchen Fragen an die Verwaltung, die von gesamtstädtischem Interesse sind. Sie werden wie folgt beantwortet:
1)
Aus welchem Grunde wird das „Leverkusener Modell“ auf die
Flüchtlinge, die im Stadtbezirk Rodenkirchen, insbesondere in den Stadtteilen
Sürth und Godorf erwartet werden, nicht angewandt?
Die Stadt
Köln fördert und unterstützt im gesamten Stadtgebiet den Bezug von
Mietwohnungen durch Köln zugewiesene Flüchtlinge, die integrationsfähig sind. In
den letzten 10 Jahren konnten bereits erfolgreich 3.400 Flüchtlingen in
Wohnungen vermittelt werden.
Neben der Versorgung in eigenen Wohnungen
oder Wohnungen mit besonderen Belegrechten kommt der normale Wohnungsmarkt in
Betracht.
Um insbesondere letztgenanntes zu forcieren
sowie auch um Wohnungen zu akquirieren, auf die die Stadt Köln selbst keine
Zugriffsmöglichkeiten besitzt, wurde am 15.10.2011 gemeinsam mit Caritas, Rotem
Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat das Projekt Auszugsmanagement gestartet. Da
das Projekt sehr positiv verlief, wurde es am 15.10.2013 für weitere zwei Jahre
auf insgesamt zwei Vollzeitstellen erweitert, die von der Stadt Köln finanziert
werden.
2)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das
„Leverkusener Modell“ auch im Stadtbezirk Rodenkirchen Anwendung finden kann?
Köln hat einen in weiten Teilen sehr
angespannten Wohnungsmarkt, der neben anderen Bevölkerungsgruppen wie z.B.
Studenten natürlich auch die Wohnungssuche für Flüchtlinge erschwert. Es stehen
nicht genügend Wohnungen im preiswerten Segment zur Verfügung. Dies gilt neben
Rodenkirchen auch für alle anderen Stadtbezirke.
Es ist davon auszugehen, dass bei einem
entspannten Wohnungsmarkt bedeutend mehr Flüchtlinge privaten Wohnraum anmieten
könnten.
Das Leverkusener Modell wird somit bereits
seit Jahren in Köln angewandt. Aufgrund der Kölner Wohnungsmarktlage und zur
Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung kann auf die
Betreibung und Erstellung neuer Wohnhäuser zur Unterbringung von
Flüchtlingsfamilien nicht verzichtet werden.
3)
Wie würde sich ein Vorgehen nach dem „Leverkusener Modell“
im Vergleich zum Bau eines Flüchtlingsheims nebst dessen Bewirtschaftung für
den Stadtbezirk Rodenkirchen kostenmäßig auswirken?
Grundsätzlich ist die Unterbringung von Flüchtlingen in privatem Wohnraum preiswerter als in Wohnheimen. Eine nochmalige Erweiterung des Auszugsmanagements wird zurzeit geprüft. Der durch ein Auszugsmanagement zu erreichende Versorgungsgrad von Flüchtlingen mit Wohnraum ist jedoch aufgrund der Kölner Wohnungsmarktsituation begrenzt.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschluss: Kenntnis genommen
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Die Mitglieder des Integrationsrates nehmen die Mitteilung der Verwaltung ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.