Beschluss: Kenntnis genommen


Unfall bei der Shell Raffinerie

 

 

Frage 1:          Wie, wann und durch wen wurde die Kölner Bevölkerung und die Medien über den Brand selbst und mögliche Auswirkungen auf die Umgebung
informiert?



                        In der Mitteilung der Verwaltung, Vorlagen Nummer 0262/2014, zum Brand eines mit 4.000m³ gefüllten Toluol-Tanks bei der Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie Godorf wird unter Gliederungspunkt 1 „Eintritt des Ereignisses und Verlauf“ detailliert über die Chronologie als auch die jeweils zum Stand der Dinge erfolgte Presse-, Medien- und Bevölkerungsinformation berichtet.

 

 

Frage 2:          Über welche Medien wird im Schadensfall eine Information der Bevölkerung                                   sichergestellt? Und inwieweit werden elektronische Medien genutzt?

 

                        Bei einer Schadstofffreisetzung hat die Warnung der Bevölkerung absoluten Vorrang. Sie kann sich dann schützen, in dem sie geschlossene Räume aufsucht und Fenster und Türen schließt. Anschließend ist sie fortlaufend zu informieren.

 

              1.       Mit allen Unternehmen der chemischen Industrie in Köln einschl. der Fa. Shell, die über eine Werkfeuerwehr verfügen, hat die Berufsfeuerwehr eine Vereinbarung geschlossen. Darin verpflichten sich die Werke, jedes Ereignis mit Warnungen oder Auswirkungen auf das Kölner Stadtgebiet außerhalb des Werksgeländes mündlich vorab oder vergleichbar schnell der Leitstelle der Berufsfeuerwehr zu melden. Die Meldung soll dabei in folgende Stufen unterschieden werden:

 

a)     Vorsorgliche Mitteilung (D 1)

 

Ereignisse, bei denen zwar eine Gefahr außerhalb des Werkgeländes objektiv nicht besteht, die aber von der Nachbarschaft des Werkgeländes wahrzunehmen sind (Geräusche, Gerüche, optische Eindrücke) und bei verständiger Abwägung für gefährlich gehalten werden können.

 

b)     Vorabmeldung (D 2)

 

Ereignisse, bei denen eine Gefährdung der Nachbarschaft des Werkgeländes nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und Maßnahmen nach Absprache erforderlich werden können.

 

c)    Vorabmeldung (D 3)

 

Ereignisse, bei denen eine Gefährdung von Gebieten außerhalb des Werkgeländes bereits eingetreten oder wahrscheinlich ist und Maßnahmen der Stadt gemäß dieser Vereinbarung erforderlich sind.

 

d)    Vorabmeldung (D 4)

Großschadensereignisse im Sinne des § 1 Abs. 3 FSHG, bei denen eine Gefährdung von Gebieten außerhalb des Werkgeländes bereits eingetreten oder wahrscheinlich ist und gemäß externem Notfallplan vorbereitete Maßnahmen erforderlich sind.

 

              2.       Alle Mitteilungen bzw. Vorabmeldungen sollen schnellstmöglich nach einer vorläufigen Beurteilung der Ereignisse durch die Werkfeuerwehr oder eine Führungskraft des Werkes erfolgen. Die oben aufgeführten Maßnahmen werden entsprechend der Vorabmeldungen dann von der Berufsfeuerwehr in die Wege geleitet.
Die Werkfeuerwehr der Firma Shell hat erst um 15.09 Uhr der Leitstelle der Berufsfeuerwehr den Tankbrand gemeldet und dabei das Ereignis nach D 2 eingestuft.
Aufgrund erster Rückmeldungen von auf der Anfahrt befindlichen Einsatzkräften veranlasste der Einsatzleiter noch auf dem Weg zur Einsatzstelle eine Sirenenwarnung. Diese wurde um 15.19 Uhr ausgelöst.

 

 

Bei einer Vorabmeldung D 3 durch die Werkfeuerwehr hätte die Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Warnung der Bevölkerung mittels Sirenenalarmierung als auch die Absperrung des gefährdeten Gebietes unverzüglich veranlasst.
Da das Ereignis von der Werkfeuerwehr nicht sofort als D 3 eingestuft wurde, musste der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr die erforderlichen Warnmaßnahmen noch während der Anfahrt selber veranlassen.

              3.       Sirenen sind nach wie vor das schnellste Warnmittel, das immer anschließend von einer zweiten Stufe „Information“ begleitet wird. Der Rat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, im Stadtgebiet flächendeckend Sirenen zu installieren. Zurzeit werden mit den Hauseigentümern die notwendigen Verträge abgeschlossen und das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung von 56 Sirenen erstellt.

Die Beschlussvorlage zur dritten Priorität zum weiteren Ausbau des Sirenennetzes in Köln wurde mit der Vorlagen-Nummer 4434/2012 in den Gesundheitsausschuss und den Finanzausschuss eingebracht. Hierin wird auch die aktuelle Situation zum Sirenenausbau in Köln dargestellt.
Der Ausbau im Stadtteil Rodenkirchen ist nicht Gegenstand der Vorlage, da aufgrund der dort ansässigen Chemiebetriebe das Sirenennetz bereits vorhanden ist.

4.       Über Rundfunk kann die Leitstelle ebenfalls schnell warnen. Rundfunk erfüllt auch die zweite Stufe „Information“ nach den Sirenen. Die Leitstelle kann den Warntext direkt in die laufende Sendung von Radio Köln sprechen. Um 15.30 Uhr sendete Radio Köln den Warntext: „Tankbrand bei Shell Godorf mit deutlicher Rauchentwicklung! Wind aus Süd-Süd-West. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen! Schalten Sie das Radio ein und warten Sie weitere Durchsagen ab.“ Darüber hinaus hat sie über den Meldekopf der Bezirksregierung das Lagezentrum des Ministeriums für Inneres und Kommunales informiert, das die Warnung unverzüglich an den Hörfunk und das Fernsehen weiter leitet. Dies erfolgte um 15.44 Uhr.

 

              5.       Die Warnung mit Lautsprecherfahrzeugen der Feuerwehr ist sehr detailliert vorbereitet, dauert aber am längsten und bindet erhebliche Ressourcen der Feuerwehr Köln. Das gesamte Stadtgebiet ist in über 1.000 Warnbezirke eingeteilt worden. Für jeden Warnbezirk existiert eine Warnkarte mit der genauen Beschreibung der Fahrstrecke und der Angabe von besonderen Objekten, vor denen der Lautsprecherwagen stehen bleiben und den Warntext einmal durchlaufen lassen soll. Die Lautsprecherwagen verfügen über Tonträger mit vorgefertigten Warntexten. Bei diesem Schadensereignis wurde auf den Einsatz von Lautsprecherwagen verzichtet.

 

              6.       Die Leitstelle kann auch einen Warnhinweis auf der Internetseite
 www.stadt-koeln.de einstellen. Dies erfolgte um 15.41 Uhr. Ebenfalls wurden dadurch weitere Internet-Dienste einschließlich sozialer Netzwerke bedient.

 

In Vorbereitung ist die Möglichkeit, dass dieser Warntext zusätzlich auf den Informationstafeln der Kölner Verkehrsbetriebe erscheint.

 

Die Leitstelle ist eine von zwei Pilotleitstellen im Land NRW, in denen das modulare Warnsystem MoWaS( Modulares Warnsystem) erprobt wird. Es handelt sich um ein auf Satelliten gestütztes Kommunikationssystem, mit dem die für die Warnung der Bevölkerung zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene die jeweiligen Medien (derzeit 160 Redaktionen von Rundfunkanstalten, Fernsehsendern und Zeitungen) kurzfristig mit Informationen versorgen und um Ausstrahlung von Warnmeldungen bitten. In dieses System sollen jetzt auch die Kreise und kreisfreien Städte einbezogen werden, die dann auch schnell untereinander Warnmeldungen austauschen können.

           

  7.       Das Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme bietet den Städten das System KATWARN an. Benutzer können sich dort registrieren lassen und erhalten dann dort Warnmeldungen über die Leitstelle per Email, SMS oder Fax. Die Landesregierung rät von diesem System ab, da es zum einen nicht mit MoWaS kompatibel ist, zum anderen ist der Verbreitungsgrad bei etwa 10 % der Bevölkerung geblieben, erfolgt die Warnung nur in einem vom Teilnehmer registrierten Postleitzahlenbezirk und entstehen bei diesem privatwirtschaftlich betriebenem System auch Kosten für die Städte. Die Bundesregierung hat angekündigt bis Mitte des Jahres eine eigene Warn-App zu entwickeln.

 

  8.       Bei dem Schadensereignis bei Shell wurden darüber hinaus über das Presseamt fortlaufend alle an dem Presseverteiler angeschlossenen Medien über die Erkenntnisse zum Schadensereignis sowie erforderliche Vorsorgemaßnahmen informiert.

Die Pressemeldungen zum Ereignis wurden auch auf die Homepage der Stadt Köln, darüber hinaus in dem facebook-Account der Feuerwehr Köln eingestellt.

 

 

Frage 3:          Sieht die Stadt Köln Optimierungsbedarf beim Krisenmanagement?

 

                                    Die kommunale Gefahrenabwehr hat beim Einsatz „Shell“ sehr gut funktioniert.

 

Auf der operativen Seite bildete die Berufsfeuerwehr beim Einsatz „Shell“ eine leistungsfähige Führungsorganisation mit einem Stab Einsatzleitung an der Spitze und nahm unverzüglich und parallel die Aufgaben „Bevölkerungswarnung und
-information“, „Schadstoff-Messungen“ und „Unterstützung der Werkfeuerwehr“ auf. Auf der administrativen Seite kooperierten mit 37 innerhalb kürzester Zeit das Presseamt für die Aufgabe „Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA)“, das Bürgertelefon der Stadt Köln, das Gesundheitsamt zur sozialmedizinischen Bewertung, das Umweltamt zur Bewertung der Grundwasser-Gefährdung sowie das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Bei der Organisation dieses Krisenmanagements griffen die stadtweiten ämterübergreifenden Planungen, die Übungen und Erfahrungen aus früheren Einsätzen.

 

Die Bezirksregierung ist die Aufsichtsbehörde über die Werkfeuerwehr Shell. Bei einem bereits terminierten Gespräch soll erörtert werden, ob und wie das Zusammenwirken des Krisenmanagements der Firma Shell mit dem städtischen Krisenmanagement optimiert werden kann.

 

Frage 4:         Ist der Verwaltung bekannt, welche Ursachen zu dem Brand führten und welche Löschmittel zum Einsatz kamen?

 

                        Für die Brandursachenermittlung ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Mit Stand 17.01.2014 kann die Brandursache noch nicht eindeutig benannt werden. Insofern verweise ich hinsichtlich der Brandursachenermittlung auch auf die Ausführungen zu Gliederungspunkt 6. der Mitteilung der Verwaltung, Vorlagen Nummer 0262/2014, zum Brand eines mit 4.000m³ gefüllten Toluol-Tanks bei der Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie Godorf verwiesen. Weitergehende Erkenntnisse zur Brandursache liegen der Verwaltung nicht vor.

Der Brand wurde durch Einsatzkräfte der Werkfeuerwehr Shell sowie Unterstützungskräften umliegender Werkfeuerwehren aus dem Kölner Süden unter Vornahme von Löschschaum bekämpft.

 

Frage 5:         Gibt es Hinweise auf mangelnde Sicherheitsstandards und wie kann für die Zukunft gewährleistet werden, dass die Sicherheitsstandards und -maßnahmen umfassend überprüft und auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden?

 

                        Die Shell-Raffinerie Godorf befindet sich in der Genehmigungs- und Überwachungszuständigkeit der Bezirksregierung Köln.
Der Oberbürgermeister hat sich jedoch nach dem Unfall sofort mit der Regierungspräsidentin Frau Walsken abgestimmt und ein Gespräch mit der Leitung von Shell bei einem gemeinsamen Besuch vereinbart.

 

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.