Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Unfall bei der Shell Raffinerie
Frage 1: Wie, wann und durch wen
wurde die Kölner Bevölkerung und die Medien über den Brand selbst und mögliche
Auswirkungen auf die Umgebung
informiert?
In der Mitteilung der
Verwaltung, Vorlagen Nummer 0262/2014, zum Brand eines mit 4.000m³ gefüllten
Toluol-Tanks bei der Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie Godorf
wird unter Gliederungspunkt 1 „Eintritt des Ereignisses und Verlauf“
detailliert über die Chronologie als auch die jeweils zum Stand der Dinge
erfolgte Presse-, Medien- und Bevölkerungsinformation berichtet.
Frage 2: Über welche Medien wird im
Schadensfall eine Information der Bevölkerung sichergestellt? Und
inwieweit werden elektronische Medien genutzt?
Bei einer
Schadstofffreisetzung hat die Warnung der Bevölkerung absoluten Vorrang. Sie
kann sich dann schützen, in dem sie geschlossene Räume aufsucht und Fenster und
Türen schließt. Anschließend ist sie fortlaufend zu informieren.
1. Mit allen Unternehmen
der chemischen Industrie in Köln einschl. der Fa. Shell, die über eine
Werkfeuerwehr verfügen, hat die Berufsfeuerwehr eine Vereinbarung geschlossen.
Darin verpflichten sich die Werke, jedes Ereignis mit Warnungen oder
Auswirkungen auf das Kölner Stadtgebiet außerhalb des Werksgeländes mündlich
vorab oder vergleichbar schnell der Leitstelle der Berufsfeuerwehr zu melden. Die
Meldung soll dabei in folgende Stufen unterschieden werden:
a)
Vorsorgliche Mitteilung (D 1)
Ereignisse, bei denen zwar eine Gefahr
außerhalb des Werkgeländes objektiv nicht besteht, die aber von der
Nachbarschaft des Werkgeländes wahrzunehmen sind (Geräusche, Gerüche, optische
Eindrücke) und bei verständiger Abwägung für gefährlich gehalten werden können.
b)
Vorabmeldung (D 2)
Ereignisse, bei denen eine Gefährdung der
Nachbarschaft des Werkgeländes nicht mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und Maßnahmen nach Absprache
erforderlich werden können.
c) Vorabmeldung (D 3)
Ereignisse, bei denen eine Gefährdung von
Gebieten außerhalb des Werkgeländes bereits eingetreten oder wahrscheinlich ist
und Maßnahmen der Stadt gemäß dieser Vereinbarung erforderlich sind.
d) Vorabmeldung (D 4)
Großschadensereignisse im Sinne des § 1 Abs.
3 FSHG, bei denen eine Gefährdung von Gebieten außerhalb des Werkgeländes
bereits eingetreten oder wahrscheinlich ist und gemäß externem Notfallplan
vorbereitete Maßnahmen erforderlich sind.
2. Alle Mitteilungen
bzw. Vorabmeldungen sollen schnellstmöglich nach einer vorläufigen Beurteilung
der Ereignisse durch die Werkfeuerwehr oder eine Führungskraft des Werkes
erfolgen. Die oben aufgeführten Maßnahmen werden entsprechend der
Vorabmeldungen dann von der Berufsfeuerwehr in die Wege geleitet.
Die Werkfeuerwehr der Firma Shell hat erst um 15.09 Uhr der Leitstelle der
Berufsfeuerwehr den Tankbrand gemeldet und dabei das Ereignis nach D 2
eingestuft.
Aufgrund erster Rückmeldungen von auf der Anfahrt befindlichen Einsatzkräften
veranlasste der Einsatzleiter noch auf dem Weg zur Einsatzstelle eine
Sirenenwarnung. Diese wurde um 15.19 Uhr ausgelöst.
Bei einer
Vorabmeldung D 3 durch die Werkfeuerwehr hätte die Leitstelle der
Berufsfeuerwehr die Warnung der Bevölkerung mittels Sirenenalarmierung als auch
die Absperrung des gefährdeten Gebietes unverzüglich veranlasst.
Da das Ereignis von der Werkfeuerwehr nicht sofort als D 3 eingestuft wurde, musste
der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr die erforderlichen Warnmaßnahmen noch während
der Anfahrt selber veranlassen.
3. Sirenen sind nach wie
vor das schnellste Warnmittel, das immer anschließend von einer zweiten Stufe
„Information“ begleitet wird. Der Rat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt,
im Stadtgebiet flächendeckend Sirenen zu installieren. Zurzeit werden mit den
Hauseigentümern die notwendigen Verträge abgeschlossen und das Leistungsverzeichnis
für die Ausschreibung von 56 Sirenen erstellt.
Die
Beschlussvorlage zur dritten Priorität zum weiteren Ausbau des Sirenennetzes in
Köln wurde mit der Vorlagen-Nummer 4434/2012 in den Gesundheitsausschuss und
den Finanzausschuss eingebracht. Hierin wird auch die aktuelle Situation zum
Sirenenausbau in Köln dargestellt.
Der Ausbau im Stadtteil Rodenkirchen ist nicht Gegenstand der Vorlage, da
aufgrund der dort ansässigen Chemiebetriebe das Sirenennetz bereits vorhanden
ist.
4. Über
Rundfunk kann die Leitstelle ebenfalls schnell warnen. Rundfunk erfüllt auch
die zweite Stufe „Information“ nach den Sirenen. Die Leitstelle kann den
Warntext direkt in die laufende Sendung von Radio Köln sprechen. Um 15.30 Uhr
sendete Radio Köln den Warntext: „Tankbrand bei Shell Godorf mit deutlicher
Rauchentwicklung! Wind aus Süd-Süd-West. Bitte halten Sie Fenster und Türen
geschlossen! Schalten Sie das Radio ein und warten Sie weitere Durchsagen ab.“
Darüber hinaus hat sie über den Meldekopf der Bezirksregierung das Lagezentrum
des Ministeriums für Inneres und Kommunales informiert, das die Warnung
unverzüglich an den Hörfunk und das Fernsehen weiter leitet. Dies erfolgte um
15.44 Uhr.
5. Die Warnung mit
Lautsprecherfahrzeugen der Feuerwehr ist sehr detailliert vorbereitet, dauert
aber am längsten und bindet erhebliche Ressourcen der Feuerwehr Köln. Das
gesamte Stadtgebiet ist in über 1.000 Warnbezirke eingeteilt worden. Für jeden
Warnbezirk existiert eine Warnkarte mit der genauen Beschreibung der Fahrstrecke
und der Angabe von besonderen Objekten, vor denen der Lautsprecherwagen stehen
bleiben und den Warntext einmal durchlaufen lassen soll. Die Lautsprecherwagen
verfügen über Tonträger mit vorgefertigten Warntexten. Bei diesem
Schadensereignis wurde auf den Einsatz von Lautsprecherwagen verzichtet.
6. Die Leitstelle kann
auch einen Warnhinweis auf der Internetseite
www.stadt-koeln.de
einstellen. Dies erfolgte um 15.41 Uhr. Ebenfalls wurden dadurch weitere
Internet-Dienste einschließlich sozialer Netzwerke bedient.
In Vorbereitung
ist die Möglichkeit, dass dieser Warntext zusätzlich auf den Informationstafeln
der Kölner Verkehrsbetriebe erscheint.
Die Leitstelle ist
eine von zwei Pilotleitstellen im Land NRW, in denen das modulare Warnsystem
MoWaS( Modulares Warnsystem) erprobt wird. Es handelt sich
um ein auf Satelliten gestütztes Kommunikationssystem, mit dem die für die
Warnung der Bevölkerung zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene die
jeweiligen Medien (derzeit 160 Redaktionen von Rundfunkanstalten,
Fernsehsendern und Zeitungen) kurzfristig mit Informationen versorgen und um
Ausstrahlung von Warnmeldungen bitten. In dieses System sollen jetzt auch die
Kreise und kreisfreien Städte einbezogen werden, die dann auch schnell
untereinander Warnmeldungen austauschen können.
7. Das Fraunhofer-Institut für offene
Kommunikationssysteme bietet den Städten das System KATWARN an. Benutzer können
sich dort registrieren lassen und erhalten dann dort Warnmeldungen über die
Leitstelle per Email, SMS oder Fax. Die Landesregierung rät von diesem System
ab, da es zum einen nicht mit MoWaS kompatibel ist, zum anderen ist der
Verbreitungsgrad bei etwa 10 % der Bevölkerung geblieben, erfolgt die Warnung
nur in einem vom Teilnehmer registrierten Postleitzahlenbezirk und entstehen
bei diesem privatwirtschaftlich betriebenem System auch Kosten für die Städte.
Die Bundesregierung hat angekündigt bis Mitte des Jahres eine eigene Warn-App
zu entwickeln.
8. Bei dem Schadensereignis bei Shell wurden
darüber hinaus über das Presseamt fortlaufend alle an dem Presseverteiler
angeschlossenen Medien über die Erkenntnisse zum Schadensereignis sowie
erforderliche Vorsorgemaßnahmen informiert.
Die
Pressemeldungen zum Ereignis wurden auch auf die Homepage der Stadt Köln,
darüber hinaus in dem facebook-Account der Feuerwehr Köln eingestellt.
Frage 3: Sieht
die Stadt Köln Optimierungsbedarf beim Krisenmanagement?
Die
kommunale Gefahrenabwehr hat beim Einsatz „Shell“ sehr gut funktioniert.
Auf der operativen Seite bildete die
Berufsfeuerwehr beim Einsatz „Shell“ eine leistungsfähige Führungsorganisation
mit einem Stab Einsatzleitung an der Spitze und nahm unverzüglich und parallel
die Aufgaben „Bevölkerungswarnung und
-information“, „Schadstoff-Messungen“ und „Unterstützung der Werkfeuerwehr“
auf. Auf der administrativen Seite kooperierten mit 37 innerhalb kürzester Zeit
das Presseamt für die Aufgabe „Bevölkerungsinformation und Medienarbeit
(BuMA)“, das Bürgertelefon der Stadt Köln, das Gesundheitsamt zur
sozialmedizinischen Bewertung, das Umweltamt zur Bewertung der
Grundwasser-Gefährdung sowie das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV). Bei der Organisation dieses Krisenmanagements
griffen die stadtweiten ämterübergreifenden Planungen, die Übungen und
Erfahrungen aus früheren Einsätzen.
Die Bezirksregierung ist die
Aufsichtsbehörde über die Werkfeuerwehr Shell. Bei einem bereits terminierten
Gespräch soll erörtert werden, ob und wie das Zusammenwirken des Krisenmanagements
der Firma Shell mit dem städtischen Krisenmanagement optimiert werden kann.
Frage 4: Ist der Verwaltung
bekannt, welche Ursachen zu dem Brand führten und welche Löschmittel zum
Einsatz kamen?
Für die
Brandursachenermittlung ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Mit Stand
17.01.2014 kann die Brandursache noch nicht eindeutig benannt werden. Insofern
verweise ich hinsichtlich der Brandursachenermittlung auch auf die Ausführungen
zu Gliederungspunkt 6. der Mitteilung der Verwaltung, Vorlagen Nummer
0262/2014, zum Brand eines mit 4.000m³ gefüllten Toluol-Tanks bei der Shell
Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie Godorf verwiesen. Weitergehende
Erkenntnisse zur Brandursache liegen der Verwaltung nicht vor.
Der Brand wurde durch Einsatzkräfte der
Werkfeuerwehr Shell sowie Unterstützungskräften umliegender Werkfeuerwehren aus
dem Kölner Süden unter Vornahme von Löschschaum bekämpft.
Frage 5: Gibt es Hinweise auf
mangelnde Sicherheitsstandards und wie kann für die Zukunft gewährleistet
werden, dass die Sicherheitsstandards und -maßnahmen umfassend überprüft und
auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden?
Die Shell-Raffinerie
Godorf befindet sich in der Genehmigungs- und Überwachungszuständigkeit der
Bezirksregierung Köln.
Der Oberbürgermeister hat sich jedoch nach dem Unfall sofort mit der
Regierungspräsidentin Frau Walsken abgestimmt und ein Gespräch mit der Leitung
von Shell bei einem gemeinsamen Besuch vereinbart.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.