Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zur kurzfristigen Sicherstellung der
städtischen Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des
Landes Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden
Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen
erworben und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der
Gefahrenabwehr nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a. Vorbehaltlich der
noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str.
15, 50968 Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück:
1373.
b. Auf dem städtischen
Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur:
34, Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen
Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34,
Flurstück: 5192/300.
d. Auf dem städtischen
Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur:
13, Flurstück: 1224.
e. Auf dem städtischen
Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich,
Flur: 9, Flurstück: 2123.
f.
Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str.,
51147 Köln Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g. Auf dem städtischen
Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9,
Flurstück: 108.
h. Auf dem städtischen
Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur
71, Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr
2014 je Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene
Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl.
Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte
Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere
Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit
noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven
Maßnahmen zu den Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen
Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen – i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle
Abschreibungen – überplanmäßigen Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt
1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im
gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte.
Die vorläufige Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von
1.561.774 € erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601,
allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr
2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im
Teilergebnisplan 0503, weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen. Die vorläufige Deckung erfolgt ebenfalls durch
Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20,
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den
Kauf der Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden
außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a,
Koblenzer Str. 15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126 1.616.391 €
Ziffer 1b, Trierer
Str., Finanzstelle 5620-1004-1-5127 1.616.391
€
Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5134 1.616.391
€
Ziffer 1d,
Merlinweg, Finanzstelle 5620-1004-2-5129 1.616.391
€
Ziffer 1e,
Lindweilerweg, Finanzstelle 5620-1004-5-5130 1.616.391
€
Ziffer 1f,
Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131 1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg,
Finanzstelle 5620-1004-7-5132 1.616.391
€
Ziffer 1h,
Pohlstadtsweg, Finanzstelle 5620-1004-8-5133 1.616.391
€
Gesamtbetrag 12.931.128 €
Die vorläufige
Deckung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende
Wenigerauszahlungen in TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12,
sonstige Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000
Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden
die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen
Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt bei drei Gegenstimmen (CDU- Vertreter/-innen) und einer Enthaltung (FDP-Vertreterin)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, den Tagesordnungspunkt ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat,
folgenden Beschluss zu fassen:
Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes
Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden
Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen erworben
und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a. Vorbehaltlich der noch zu
erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968
Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373.
b. Auf dem städtischen
Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34,
Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen
Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34,
Flurstück: 5192/300.
d. Auf dem städtischen
Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13,
Flurstück: 1224.
e. Auf dem städtischen
Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich,
Flur: 9, Flurstück: 2123.
f.
Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln
Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g. Auf dem städtischen
Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9,
Flurstück: 108.
h. Auf dem städtischen
Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur
71, Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je
Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene Nutzungsdauer
von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl. Abschreibungen in
Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte Aufstellung ist als
Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere
Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit
noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen zu den
Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen Mehraufwand im
Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
– i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – überplanmäßigen
Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt 1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im
gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte.
Die vorläufige
Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 1.561.774 € erfolgt durch
Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im Teilergebnisplan 0503, weitere
soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die vorläufige
Deckung erfolgt ebenfalls durch Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den Kauf der
Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden außerplanmäßig
im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a, Koblenzer Str.
15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126 1.616.391
€
Ziffer 1b, Trierer Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5127 1.616.391
€
Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5134 1.616.391
€
Ziffer 1d, Merlinweg,
Finanzstelle 5620-1004-2-5129 1.616.391
€
Ziffer 1e, Lindweilerweg,
Finanzstelle 5620-1004-5-5130 1.616.391
€
Ziffer 1f,
Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131 1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg,
Finanzstelle 5620-1004-7-5132 1.616.391
€
Ziffer 1h, Pohlstadtsweg,
Finanzstelle 5620-1004-8-5133 1.616.391
€
Gesamtbetrag 12.931.128 €
Die vorläufige Deckung der
investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in
TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12, sonstige
Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung des Bezirksvertreters Meurer-Eichberg (FDP) zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss, ergänzt:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende ergänzte Beschlussfassung (letzter Absatz):
Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes
Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden
Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen
erworben und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a. Vorbehaltlich der noch zu
erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968
Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373.
b. Auf dem städtischen
Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34,
Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen
Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34,
Flurstück: 5192/300.
d. Auf dem städtischen
Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13,
Flurstück: 1224.
e. Auf dem städtischen
Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich,
Flur: 9, Flurstück: 2123.
f.
Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln
Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g. Auf dem städtischen
Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9,
Flurstück: 108.
h. Auf dem städtischen
Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur
71, Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je
Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene
Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl.
Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte
Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere
Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit
noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen zu den
Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen Mehraufwand im
Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
– i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – überplanmäßigen
Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt 1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im
gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte.
Die vorläufige
Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 1.561.774 € erfolgt durch
Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im Teilergebnisplan 0503, weitere
soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die vorläufige
Deckung erfolgt ebenfalls durch Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den Kauf der
Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden außerplanmäßig
im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a, Koblenzer Str.
15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126 1.616.391
€
Ziffer 1b, Trierer Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5127 1.616.391
€
Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5134 1.616.391
€
Ziffer 1d, Merlinweg,
Finanzstelle 5620-1004-2-5129 1.616.391
€
Ziffer 1e, Lindweilerweg,
Finanzstelle 5620-1004-5-5130 1.616.391
€
Ziffer 1f,
Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131 1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg,
Finanzstelle 5620-1004-7-5132 1.616.391
€
Ziffer 1h, Pohlstadtsweg,
Finanzstelle 5620-1004-8-5133 1.616.391
€
Gesamtbetrag 12.931.128 €
Die vorläufige Deckung der
investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in
TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12, sonstige
Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird
gebeten, bei der Aufstellung der Container auf den beiden Flächen Otto-Gerig-Straße und Trierer Straße
den Erhalt der Bäume zu berücksichtigen. Vor Ausführung der Aufstellung sollen
der Bezirksvertretung die Aufstellpläne anhand eines Ortstermins vorgestellt
werden. Es soll geprüft werden, inwieweit die städtische Fläche nördlich
angrenzend an die Grünfläche Otto-Gerig-Straße zur Aufstellung von Containern
mit genutzt werden kann. Dadurch soll die Zahl der Container, die in der
Grünfläche aufgestellt werden sollen, verringert werden, so dass der
Baumbestand besser geschützt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der CDU.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes
Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden
Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen erworben
und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a. Vorbehaltlich der noch zu
erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968
Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373.
b. Auf dem städtischen
Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34,
Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen
Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34,
Flurstück: 5192/300.
d. Auf dem städtischen
Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13,
Flurstück: 1224.
e. Auf dem städtischen
Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich,
Flur: 9, Flurstück: 2123.
f.
Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln
Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g. Auf dem städtischen
Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9,
Flurstück: 108.
h. Auf dem städtischen
Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur
71, Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je
Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene Nutzungsdauer
von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl. Abschreibungen in
Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte Aufstellung ist als
Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in
diesem Zeitraum weitere Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die
Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen zu den
Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen Mehraufwand im
Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
– i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – überplanmäßigen
Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt 1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im
gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte.
Die vorläufige
Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 1.561.774 € erfolgt durch
Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im Teilergebnisplan 0503, weitere
soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die vorläufige
Deckung erfolgt ebenfalls durch Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den Kauf der
Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden außerplanmäßig
im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a, Koblenzer Str.
15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126 1.616.391
€
Ziffer 1b, Trierer Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5127 1.616.391
€
Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5134 1.616.391
€
Ziffer 1d, Merlinweg,
Finanzstelle 5620-1004-2-5129 1.616.391
€
Ziffer 1e, Lindweilerweg,
Finanzstelle 5620-1004-5-5130 1.616.391
€
Ziffer 1f,
Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131 1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg,
Finanzstelle 5620-1004-7-5132 1.616.391
€
Ziffer 1h, Pohlstadtsweg,
Finanzstelle 5620-1004-8-5133 1.616.391
€
Gesamtbetrag 12.931.128
€
Die vorläufige Deckung der
investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in
TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12, sonstige
Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und pro Köln bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Beschluss: endgültig abgelehnt
„Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes
Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden
Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen
erworben und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der
Gefahrenabwehr nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a. Vorbehaltlich der
noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str.
15, 50968 Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück:
1373.
b. Auf dem städtischen
Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur:
34, Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen
Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34,
Flurstück: 5192/300.
d. Auf dem städtischen
Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur:
13, Flurstück: 1224.
e. Auf dem städtischen
Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich,
Flur: 9, Flurstück: 2123.
f.
Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str.,
51147 Köln Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g. Auf dem städtischen
Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9,
Flurstück: 108.
h. Auf dem städtischen
Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur
71, Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr
2014 je Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene
Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl.
Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte
Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere
Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit
noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven
Maßnahmen zu den Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen
Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen – i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle
Abschreibungen – überplanmäßigen Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt
1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im
gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte.
Die vorläufige
Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 1.561.774 € erfolgt durch
Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr
2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im Teilergebnisplan
0503, weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen. Die vorläufige Deckung erfolgt ebenfalls durch
Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20,
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den
Kauf der Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden
außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a,
Koblenzer Str. 15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126 1.616.391 €
Ziffer 1b, Trierer
Str., Finanzstelle 5620-1004-1-5127 1.616.391
€
Ziffer 1c,
Otto-Gerig-Str., Finanzstelle 5620-1004-1-5134 1.616.391
€
Ziffer 1d,
Merlinweg, Finanzstelle 5620-1004-2-5129 1.616.391
€
Ziffer 1e,
Lindweilerweg, Finanzstelle 5620-1004-5-5130 1.616.391
€
Ziffer 1f,
Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131 1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg,
Finanzstelle 5620-1004-7-5132 1.616.391
€
Ziffer 1h,
Pohlstadtsweg, Finanzstelle 5620-1004-8-5133 1.616.391
€
Gesamtbetrag 12.931.128 €
Die vorläufige
Deckung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende
Wenigerauszahlungen in TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12,
sonstige Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000
Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden die
Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen
Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Bauausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
-
Erklärung
der CDU-Fraktion zu der Vorlage – siehe Anlage 2 zur Niederschrift
1. Beschluss: (Vertagungsantrag der CDU-Fraktion)
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.
2. Beschluss: (Änderungsantrag der CDU-Fraktion)
Der Standort der in Bayenthal
geplanten Flüchtlingsunterkunft muss optimiert werden. Das Flüchtlingswohnhaus
soll im Hinblick auf eine bessere Integration der Flüchtlinge im Bereich der im
Entwicklungskonzept Südliche Innenstadterweiterung vorgesehenen Bebauung realisiert
werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.
3. Beschluss:
(Änderungsvorschlag der Verwaltung)
In Ziff. 1. Buchst.
d. der Beschlussvorlage wird der Standort Merlinweg durch das Grundstück
Weißdornweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476
(Teilfläche) ersetzt.
Die Unterkunft in
mobiler Bauweise soll im vorderen Grundstücksteil angrenzend an den Weißdornweg
umgesetzt werden. (An der Umsetzung der Spielplatzfläche auf dem Grundstück
wird festgehalten.) Die Planung der Unterkunft für Flüchtlingsfamilien und des
Spielplatzes sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass auf dem Grundstück
beide Vorhaben umgesetzt werden können.
Die genaue Planung soll mit dem Amt für Kinderinteressen abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltungen der CDU-
und der FDP-Fraktion zugestimmt.
4. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Zur kurzfristigen Sicherstellung der
städtischen Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des
Landes Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden
Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen
erworben und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der
Gefahrenabwehr nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a. Vorbehaltlich der
noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str.
15, 50968 Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück:
1373.
b. Auf dem städtischen
Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur:
34, Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen
Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34,
Flurstück: 5192/300.
d. Auf dem städtischen
Grundstück Weißdornweg, 50997 Köln
Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 (Teilfläche)
e. Auf dem städtischen
Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich,
Flur: 9, Flurstück: 2123.
f.
Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str.,
51147 Köln Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g. Auf dem städtischen
Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9,
Flurstück: 108.
h. Auf dem städtischen
Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur
71, Flurstück: 4343.
Zu d. :
Die Unterkunft in
mobiler Bauweise soll im vorderen Grundstücksteil angrenzend an den Weißdornweg
umgesetzt werden. (An der Umsetzung der Spielplatzfläche auf dem Grundstück
wird festgehalten.) Die Planung der Unterkunft für Flüchtlingsfamilien und des
Spielplatzes sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass auf dem Grundstück
beide Vorhaben umgesetzt werden können.
Die genaue Planung soll mit dem Amt für Kinderinteressen abgestimmt
werden.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je
Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene
Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl.
Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte
Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere
Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit
noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen zu den
Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen Mehraufwand im
Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
– i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen –
überplanmäßigen Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt 1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im
gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte.
Die
vorläufige Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 1.561.774 €
erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im Teilergebnisplan 0503, weitere
soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die
vorläufige Deckung erfolgt ebenfalls durch Wenigeraufwendungen im TP 1601,
allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen.
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den Kauf der
Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden
außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a, Koblenzer Str.
15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126 1.616.391
€
Ziffer 1b, Trierer Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5127 1.616.391
€
Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5134 1.616.391
€
Ziffer 1d, Weißdornweg, Finanzstelle
5620-1004-2-5129(?) 1.616.391 €
Ziffer 1e, Lindweilerweg,
Finanzstelle 5620-1004-5-5130 1.616.391
€
Ziffer 1f,
Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131 1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg,
Finanzstelle 5620-1004-7-5132 1.616.391
€
Ziffer 1h, Pohlstadtsweg,
Finanzstelle 5620-1004-8-5133 1.616.391
€
Gesamtbetrag 12.931.128 €
Die vorläufige Deckung der
investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in
TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12, sonstige
Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei
Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes
Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden
Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen erworben
und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a. Vorbehaltlich der noch zu
erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968
Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373.
b. Auf dem städtischen
Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34,
Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen
Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34,
Flurstück: 5192/300.
d. Auf dem städtischen
Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13,
Flurstück: 1224.
e. Auf dem städtischen
Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich,
Flur: 9, Flurstück: 2123.
f.
Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln
Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g. Auf dem städtischen
Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9,
Flurstück: 108.
h. Auf dem städtischen Grundstück
Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur 71,
Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je
Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene Nutzungsdauer
von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl. Abschreibungen in
Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte Aufstellung ist als
Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere
Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit
noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen zu den
Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen Mehraufwand im
Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
– i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – überplanmäßigen
Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt 1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im
gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte.
Die vorläufige
Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 1.561.774 € erfolgt durch
Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im Teilergebnisplan 0503, weitere
soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die vorläufige
Deckung erfolgt ebenfalls durch Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den Kauf der
Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden außerplanmäßig
im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a, Koblenzer Str.
15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126 1.616.391
€
Ziffer 1b, Trierer Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5127 1.616.391
€
Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5134 1.616.391
€
Ziffer 1d, Merlinweg,
Finanzstelle 5620-1004-2-5129 1.616.391
€
Ziffer 1e, Lindweilerweg,
Finanzstelle 5620-1004-5-5130 1.616.391
€
Ziffer 1f,
Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131 1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg,
Finanzstelle 5620-1004-7-5132 1.616.391
€
Ziffer 1h, Pohlstadtsweg,
Finanzstelle 5620-1004-8-5133 1.616.391
€
Gesamtbetrag 12.931.128 €
Die vorläufige Deckung der
investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in
TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12, sonstige
Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.
An
den Beschlusstext in der Vorlage wird angehängt:
1.)
Für
die Standorte Wahn und Zündorf beauftragt die Bezirksvertretung den
Bezirksbürgermeister, zu runden Tischen einzuladen. Es sollen jeweils offene
Runden sein, an denen sich vier von der BV entsendete Mitglieder beteiligen,
die Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die Ortsringe sowie örtliche Vereine.
Zur kompetenten Beratung dieser runden Tische wird ein Vertreter der Verwaltung
beratend teilnehmen.
Aufgabe
der runden Tische ist es, die Integration der in Zündorf und Wahn lebenden
Flüchtlinge zu begleiten und
unterstützen.
2.)
Der
ADFC Köln hat sich bereiterklärt, den Flüchtlingen zur besseren Beweglichkeit
im Umfeld Fahrrad-Fahrtrainings anzubieten und sie mit den Grundzügen der
Fahrradinstandsetzung vertraut zu machen. Dazu soll die Verwaltung Kontakt mit
dem ADFC aufnehmen und nicht abgeholte sichergestellte Fahrräder in
ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Diese will der ADFC dann mit den
Flüchtlingen gemeinsam verkehrssicher instandsetzen und den Flüchtlingen
überlassen.
3.)
An
allen Standorten soll auf den nicht bebauten Flächen je Familie ein Areal von
180 – 300 qm als Grabeland an den Unterkünften zur Verfügung gestellt werden,
um diesen einen Beitrag zum eigenen Lebensunterhalt durch Gartenbau zu
ermöglichen
4.)
Wegen
weiterer zu erwartender Flüchtlinge wird die Verwaltung beauftragt, für die
Unterbringung dieser neuen Flüchtlinge ständig auf dem freien Immobilienmarkt
Grundstücke, Wohnungen und Häuser ausfindig zu machen und zu erwerben. Diese
Bemühungen werden der Bezirksvertretung regelmäßig im nichtöffentlichen Teil
mitgeteilt.
5.)
Die
Verwaltung wird dem Rat zu seiner Sitzung am 08.04.2014 die Prüfung
alternativer Städtischer Grundstücke im Plangebiet Zündorf Süd Nähe An der
Wielermaar und Schwester-Firma-Weg vorlegen. Die bessere Lage dieser
Grundstücke zum Zündorfer Ortskern und insgesamt bessere Integrationsmöglichkeiten
rechtfertigen ggfs. auch höhere Erschließungskosten.
Die Bezirksvertretung Porz
begrüßt die Bemühungen der Stadtverwaltung, die nach Köln kommenden Flüchtlinge
dezentral und menschenwürdig unterzubringen. Grundlage sind dafür die vom Rat
am 20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von
Flüchtlingen sowie das Ergebnis des Runden Tischs für Flüchtlingsfragen vom
18.10.2013, an dem alle Parteien, Wohlfahrtsverbände und
Religions-gemeinschaften mitgewirkt haben.
Die Bezirksvertretung Porz
begrüßt aber auch die Anregungen und Vorschläge aus der Bevölkerung
hinsichtlich alternativer Standorte, die eine noch bessere Integration
ermöglichen. Die dafür notwendige Prüfung benötigt jedoch Zeit und ist bis zur
Ratssitzung am 08.04.2014 nicht abschließend möglich. Daher bittet die
Bezirksvertretung Porz den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung mit der Prüfung
folgender vorgeschlagener Standorte auch nach dem Beschluss noch fortzufahren
und auch mit verlässlichen Privateigentümern kurzfristig über Vereinbarungen zu
sprechen. Falls es tatsächlich bessere Lösungen geben sollte, sind diese in der
genannten Reihenfolge bevorzugt zu entwickeln:
Wahn:
1.
Freiflächen im Bereich der sogenannten “Nordanbindung” zum S-Bahnhof
Wahn entlang der Straße “Am Bahnhof”.
2.
Fläche an der Nachtigallenstraße gegenüber der Albin-Köbis-Straße
3.
Fläche an der Frankfurter Straße am südlichen Ortsausgang von Wahn,
gegenüber Porta-Gelände. Diese ist als Gewerbefläche vorgesehen, wird
allerdings derzeit nicht vermarktet, weil eventuell die Verlängerung der
Ortsumgehung Niederkassel von Libur kommend hier an die Frankfurter Straße
angebunden werden soll.
Zündorf:
-
Gebiet des Bebauungsplans Houdainer Straße
-
Bereich Gartenweg aus dem Wohnungsbauprogramm 2015
Zusätzlich bittet die Bezirksvertretung Porz,
folgende Aspekte im weiteren Verfahren zu beachten:
-
Anforderung/Bereitstellung zusätzlicher Lehrkräfte zur Bildung von
Förderklassen
-
Schaffung von Kapazitäten in der Schulsozialarbeit
-
Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten für Schulunterricht und
Betreuung, ggf. auf dem geplanten Gelände der Unterkunft
-
Erarbeitung eines pädagogischen Unterstützungskonzeptes mit allen
Schulen im der Umgebung unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Bedarfes
an Schulkapazitäten im Primar- und Sekundarbereich (Sprachförderung in jedem
Fall benötigt)
-
Pädagogische Begleitung der Kinder im KiTa-Alter hinsichtlich
sprachlicher Integration vor dem Hintergrund der angespannten KiTa-Platzlage in
den Planbereichen
-
Sprachkurse zum Erwerb der deutschen Sprache für alle Bewohner
sicherstellen
-
Früher Dialog mit Kirchen und Vereinen hinsichtlich der Integration der
Flüchtlingsfamilien in die jeweilige Arbeit
-
Konzept zur Beschäftigung der erwachsenen Bewohner, ggf. im Rahmen der Unterkunft
bzw. des Umfeldes
-
Sicherstellung der Müllbeseitigung, ggf. unter Beteiligung der Bewohner
-
Qualifizierter Sicherheitsdienst, der seiner Aufgabe als Vertretung des
„Herbergsvaters“ gerecht wird und sich nicht verschanzt.
-
Sensibilisierung der örtlichen Polizei für den Standort, damit ggf.
schnelle Unterstützung sichergestellt ist
Abstimmungsergebnis:
In geänderter Form gegen die Stimmen von CDU und Frau Wilden (Pro Köln) zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne
Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
Einzelabstimmungen über die verschiedenen Standorte:
I.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a.
Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem
Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968 Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf,
Flur: 51, Flurstück: 1373.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der
Fraktion Die Linke. sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Henseler (Freie
Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
II.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
b.
Auf dem städtischen Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt
Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34, Flurstück: 621.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der
Fraktion Die Linke. sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Henseler (Freie
Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
III.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
c.
Auf dem städtischen Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz,
Gemarkung Deutz, Flur: 34, Flurstück: 5192/300.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der
Fraktion Die Linke. sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Henseler (Freie
Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
IV.
Beschluss gemäß Änderungsantrag von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler
Köln):
Die Entscheidung für das städtische Grundstück Weißdornweg, 50997
Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13, Flurstück: 1224, erfolgt
vorbehaltlich der Prüfung, der durch die Initiativen und der von der
Dorfgemeinschaft eingereichten alternativen Standorte.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) abgelehnt.
V.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
d.
Auf dem städtischen Grundstück Weißdornweg, 50997 Köln Rondorf,
Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13, Flurstück: 1224.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke.
sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
VI.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
e.
Auf dem städtischen Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich,
Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke.
sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Henseler (Freie Wähler Köln) und
Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
VII.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
f. Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147
Köln Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der
Fraktion Die Linke. sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Henseler (Freie
Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
VIII. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr nachfolgende Standorte
schnellstmöglich umzusetzen:
g.
Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf,
Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9, Flurstück: 108.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der
Fraktion Die Linke. sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Henseler (Freie
Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
IX.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
h.
Auf dem städtischen Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück,
Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstück: 4343.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der
Fraktion Die Linke. sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Henseler (Freie
Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
X. Gesamtabstimmung über die so geänderte
Verwaltungsvorlage:
Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen
Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes
Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden
Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen erworben
und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr
nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a. Vorbehaltlich der noch zu
erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968
Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373.
b. Auf dem städtischen Grundstück
Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34,
Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen Grundstück
Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34, Flurstück:
5192/300.
d. Auf dem städtischen Grundstück
Weißdornweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13,
Flurstück: 1224.
e. Auf dem städtischen Grundstück
Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich, Flur: 9,
Flurstück: 2123.
f. Auf dem städtischen
Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln Wahn, Gemarkung Wahn,
Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g. Auf dem städtischen Grundstück
Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9, Flurstück:
108.
h. Auf dem städtischen Grundstück
Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur 71,
Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je
Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene Nutzungsdauer
von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl. Abschreibungen in
Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte Aufstellung ist als
Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere
Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit
noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen zu den
Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen Mehraufwand im
Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
– i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – überplanmäßigen
Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt 1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im gleichen
Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche Leistungsentgelte.
Die vorläufige Deckung des
verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 1.561.774 € erfolgt durch
Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im Teilergebnisplan 0503, weitere
soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die vorläufige
Deckung erfolgt ebenfalls durch Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den Kauf der Containeranlagen
aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden außerplanmäßig im
Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a, Koblenzer Str.
15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126 1.616.391
€
Ziffer 1b, Trierer Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5127 1.616.391
€
Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5134 1.616.391
€
Ziffer 1d, Weißdornweg,
Finanzstelle 5620-1004-2-5129 1.616.391
€
Ziffer 1e, Lindweilerweg,
Finanzstelle 5620-1004-5-5130 1.616.391
€
Ziffer 1f,
Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131 1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg,
Finanzstelle 5620-1004-7-5132 1.616.391
€
Ziffer 1h, Pohlstadtsweg,
Finanzstelle 5620-1004-8-5133 1.616.391
€
Gesamtbetrag 12.931.128 €
Die vorläufige Deckung der
investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in
TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12, sonstige
Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie mit den Stimmen der
Ratsmitglieder Henseler (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) und
bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.
____________
Anmerkungen:
- Diese Angelegenheit wurde
gemeinsam mit den Punkten
10.20 Dringend notwendige Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen
zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln
4110/2013
10.27 Sanierung des städtischen Gebäudes Peter-Baum-Weg 22, 51069 Köln
Dünnwald, zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für
Flüchtlinge
0873/2014
Änderungsantrag der CDU-Fraktion
AN/0588/2014
10.51 Projekt zur außerschulischen Betreuung von Flüchtlingskindern
durch ehrenamtliche Patinnen und Paten
0810/2014
behandelt.
- Gemäß Antrag der
FDP-Fraktion wurde über die verschiedenen Standorte einzeln abgestimmt.