Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird trotz anerkannter Wichtigkeit und
Unterstützungswürdigkeit des Projektes aufgrund der sehr kurzfristigen Vorlage
als Tischvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, den Tagesordnungspunkt ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt
dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt die Durchführung eines Projekts
zur außerschulischen Unterstützung von schulpflichtigen Flüchtlingskindern. Das
Projekt beginnt am 01.05.2014, die Projektlaufzeit beträgt vier Jahre, es
fallen jährliche Projektkosten in Höhe von 77.800 € an. Mit der
Projektdurchführung werden die Kölner Freiwilligenagentur e.V. und der Kölner
Flüchtlingsrat e.V. auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Konzeption
gemeinsam im Rahmen einer noch zu schließenden Projektvereinbarung beauftragt.
Zur Finanzierung dieser
Maßnahme sind im Haushaltsjahr 2014 im TP 0301 Schulträgeraufgaben bei
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zusätzliche Mittel in Höhe von 51.900 €
erforderlich.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im
Haushaltsjahr 2014, im TP 0301 Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (echte Deckungsfähigkeit).
Des Weiteren werden die
erforderlichen Mittel für die Restlaufzeit in den Haushaltsjahren 2015-2017 in
Höhe von 77.800 €/ Jahr und im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 25.900 € im TP
0301 Schulträgeraufgaben veranschlagt. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung
des Fehlbetrages im städtischen Haushalt.
Begründung für die
Bereitstellung der Deckung:
Der Mehrbedarf in 2014
kann voraussichtlich durch Wenigeraufwendungen im TP 0301 Schulträgeraufgaben
in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt
werden. Sollten diese Wenigeraufwendungen nicht realisierbar sein, erfolgt eine
Umdeckung im Rahmen des Jahresabschlusses 2014.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Zur Finanzierung dieser Maßnahme sind im Haushaltsjahr 2014 im TP 0301
Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zusätzliche
Mittel in Höhe von 51.900 Euro erforderlich.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigeraufwendungen im Haushaltsjahr 2014, im TP 0301 Schulträgeraufgaben, in
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (echte Deckungsfähigkeit).
Des Weiteren werden die erforderlichen Mittel für die Restlaufzeit in den
Haushaltsjahren 2015-2017 in Höhe von 77.800 Euro/ Jahr und im Haushaltsjahr
2018 in Höhe von 25.900 Euro im TP 0301 Schulträgeraufgaben veranschlagt. Dies
führt zu einer weiteren Erhöhung des Fehlbetrages im städtischen Haushalt.
Der Mehrbedarf in 2014 kann voraussichtlich durch Wenigeraufwendungen im
TP 0301 Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen gedeckt werden. Sollten diese Wenigeraufwendungen nicht
realisierbar sein, erfolgt eine Umdeckung im Rahmen des Jahresabschlusses 2014.
Abstimmungsergebnis:
·
13 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion
(2), Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO (1), Der Paritätische (1), SJD
Die Falken (1), SKF (1)
·
keine Gegenstimmen
·
keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkungen:
Herr Krücker und sein Vertreter Herr Scheiblich (Caritasverband) sowie Frau Kupferer und ihre Vertreterin
Frau Weber (Sportjugend) waren weder bei der Beratung, noch bei der
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.
Herr Pannes stimmte in Vertretung für Frau Dr. Butterwegge ab (Fraktion Die
Linke.).
Die Anlage liegt der Niederschrift nicht nochmals bei.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Durchführung eines Projekts zur außerschulischen Unterstützung von schulpflichtigen Flüchtlingskindern. Das Projekt beginnt am 1.5.2014, die Projektlaufzeit beträgt vier Jahre, es fallen jährliche Projektkosten in Höhe von 77.800 € an. Mit der Projektdurchführung werden die Kölner Freiwilligenagentur e.V. und der Kölner Flüchtlingsrat e.V. auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Konzeption gemeinsam im Rahmen einer noch zu schließenden Projektvereinbarung beauftragt.
Zur Finanzierung dieser Maßnahme sind im Haushaltsjahr 2014 im TP 0301
Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zusätzliche
Mittel in Höhe von 51.900 € erforderlich.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigeraufwendungen im Haushaltsjahr 2014, im TP 0301 Schulträgeraufgaben, in
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (echte
Deckungsfähigkeit).
Des weiteren werden die erforderlichen Mittel für die Restlaufzeit in den
Haushaltsjahren 2015-2017 in Höhe von 77.800 €/ Jahr und im Haushaltsjahr 2018
in Höhe von 25.900 € im TP 0301 Schulträgeraufgaben veranschlagt. Dies führt zu
einer weiteren Erhöhung des Fehlbetrages im städtischen Haushalt.
Begründung für die Bereitstellung der Deckung:
Der Mehrbedarf in 2014 kann voraussichtlich durch Wenigeraufwendungen im
TP 0301 Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen gedeckt werden. Sollten diese Wenigeraufwendungen nicht
realisierbar sein, erfolgt eine Umdeckung im Rahmen des Jahresabschlusses 2014.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich – gegen die Stimme der Fraktion pro Köln – zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zur Finanzierung dieser Maßnahme sind im Haushaltsjahr 2014 im TP 0301 Schulträgeraufgaben
bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zusätzliche Mittel in Höhe von
51.900 € erforderlich.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigeraufwendungen im Haushaltsjahr 2014, im TP 0301 Schulträgeraufgaben, in
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (echte
Deckungsfähigkeit).
Des weiteren werden die erforderlichen Mittel für die Restlaufzeit in den
Haushaltsjahren 2015-2017 in Höhe von 77.800 €/ Jahr und im Haushaltsjahr 2018
in Höhe von 25.900 € im TP 0301 Schulträgeraufgaben veranschlagt. Dies führt zu
einer weiteren Erhöhung des Fehlbetrages im städtischen Haushalt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten
10.20 Dringend notwendige Maßnahmen zur
Unterbringung von Flüchtlingen zur Sicherstellung der gesetzlichen
Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln
4110/2013
10.26 Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in
Systembauweise zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien
0759/2014
10.27 Sanierung des städtischen Gebäudes
Peter-Baum-Weg 22, 51069 Köln Dünnwald, zur Sicherstellung der gesetzlichen
Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge
0873/2014
Änderungsantrag der CDU-Fraktion
AN/0588/2014
behandelt.