Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung NW (GO NW) wird wie folgt beschlossen und gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NW genehmigt:

 

Der Hauptausschuss beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Niehl –Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in Köln-Niehlfür die Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges, beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und der Grünfläche nördlich der Spechtstraße, die Grundstücke am Finkenplatz und die auf der Westseite der Spechtstraße in Köln-Niehl in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von pro Köln

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 12.05.2014:

 

 

Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung NW (GO NW) wird wie folgt beschlossen

 

Der Hauptausschuss beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Niehl –Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in Köln-Niehlfür die Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges, beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und der Grünfläche nördlich der Spechtstraße, die Grundstücke am Finkenplatz und die auf der Westseite der Spechtstraße in Köln-Niehl in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.