Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung NW
(GO NW) wird wie folgt beschlossen und gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2
GO NW genehmigt:
Der Hauptausschuss beschließt
die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Niehl –Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in
Köln-Niehl– für die Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen
Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges,
beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und der Grünfläche
nördlich der Spechtstraße, die Grundstücke am Finkenplatz und die auf der Westseite
der Spechtstraße in Köln-Niehl in der zu
diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von pro Köln
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 12.05.2014:
Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung NW
(GO NW) wird wie folgt beschlossen
Der Hauptausschuss beschließt
die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Niehl –Arbeitstitel: Drosselweg/Finkenplatz in
Köln-Niehl– für die Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen
Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges,
beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und der Grünfläche
nördlich der Spechtstraße, die Grundstücke am Finkenplatz und die auf der
Westseite der Spechtstraße in Köln-Niehl in
der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.