Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der
Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 4. Verordnung zur Änderung der 1.
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2014 vom 18.12.2013 über das Offenhalten
von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 12.05.2014:
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der
Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 4. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für
2014 vom 18.12.2013 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen
Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.