Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 4. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2014 vom 18.12.2013 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 12.05.2014:

 

Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 4. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2014 vom 18.12.2013 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.