Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NW beschließen wir im Rahmen des Bürgerhaushaltes die Freigabe von zahlungswirksamen Aufwendungen im Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 13 / Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Doppelhaushalt 2013/2014, Hj. 2014 in Höhe von 400.00,00 EUR für die Wegesanierung und Erneuerung der Ausstattung in Grünanlagen des rechtsrheinischen Äußeren Grüngürtels.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt