Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch der Frau Ruth Stodden, sowie des Herrn Udo Kaspar Stodden, Köln, vertreten durch Herrn Udo Peter Stodden, Einspruchsführer,

 

vom 02.06.2014, beim Wahlleiter, Herrn Stadtdirektor Guido Kahlen, am selben Tag eingegangen, gegen die Gültigkeit der Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 25. Mai 2014, beschließt der Rat:

 

Der Wahleinspruch ist unzulässig. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.