Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich empfohlen.

 

Ja:                   9 Stimmen                  CDU, Frau Bastian( FDP), Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln)

Nein:                6 Stimmen                  SPD

Enth.:               2 Stimmen                  Grüne

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehl folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke und Herrn Geffe, bei Enthaltung von Herrn Kasnitz.

Beschluss: geändert beschlossen


1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt den Beschlussvorschlag um folgenden Passus zu ergänzen:

Zusätzlich soll der Antrag der Interessengemeinschaft Heimersdorf auf Sonntagsöffnung am 31.05.2015 zum 50jährigen Bestehen genehmigt werden.

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

Zusätzlich soll der Antrag der Interessengemeinschaft Heimersdorf auf Sonntagsöffnung am 31.05.2015 zum 50jährigen Bestehen genehmigt werden.




Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Roth (Die Linke)

Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Roth (Die Linke)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt.

8 Ja-Stimmen (3 CDU, 4 SPD, 1 FDP)
9 Nein-Stimmen (3 CDU, 5 Grüne, 1 Die Linke)
2 Enthaltungen (1 CDU, 1 AfD)

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfhielt dem Rat folgende Änderungen des Beschlusses zu berücksichtigen:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Sonntagsöffnung in Neuehrenfeld am 28.06.2015 zu.

Die Sonntagsöffnungen in Ossendorf am 29,03.2015, 11.10.2015 und 29.11.2015 werden abgelehnt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie in der Fassung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 30.10.2014 zu beschließen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

Der Beschluss wird um folgenden Satz ergänzt:

 

Zusätzlich soll der Antrag der Interessengemeinschaft Heimersdorf auf Sonntagsöffnung am 31.05.2015 zum 50jährigen Bestehen genehmigt werden.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu entscheiden:

„Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.“

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


-          Geschäftsordnungsantrag von Herrn Giesen auf Einzelabstimmung zum Kürbisfest

-          Geschäftsordnungsantrag von Herrn Theilen-von Wrochem auf Einzelabstimmung jeder Sonntagsöffnung des Bezirks

-          Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion auf Ende der Debatte

 

1.      Beschluss:

Die Bezirksvertretung beendet die Debatte über die Vorlage

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 4 Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

2.      Beschluss:

 

Alle Sonntagsöffnungen im Bezirk Rodenkirchen sollen einzeln abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 1 Stimme der CDU und 1 Stimme der Grünen bei Enthaltungen 1 Stimme der SPD und 3 Stimmen der Grünen abgelehnt.

 

3.      Beschluss:

 

Das Kürbisfest soll einzeln abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Die Grünen abgelehnt.

 

4.      Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Bei Stimmengleichheit abgelehnt.
(Ja-Stimmen: 4 CDU, 2 FDP, Herr Ilg; Nein-Stimmen: 2 CDU, 1 SPD, 3 Grüne; Herr Bronisz; Enthaltungen: 4 SPD, 1 Grüne)

Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.:

 

Der Rat der Stadt Köln folgt

 

a.        dem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal und lehnt damit die Sonntagsöffnungen im Bezirk Lindenthal ab,

 

b.        dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld und lehnt damit die Sonntagsöffnungen in Ossendorf am 29,03.2015, 11.10.2015 und 29.11.2015 ab,

 

c.        dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen und lehnt damit die Sonntagsöffnungen im Bezirk Rodenkirchen ab.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. - abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und

    Rechtsfragen/Vergabe/Internationales aus seiner Sitzung am 03.11.2014:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

 

Zusätzlich soll der Antrag der Interessengemeinschaft Heimersdorf auf Sonntagsöffnung am 31.05.2015 zum 50jährigen Bestehen genehmigt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. - zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Ratsmitglied Klausing nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.