Beschluss: Kenntnis genommen
Das Bauvorhaben der Grund und Boden GmbH (bzw. der GAG) auf den Grundstücken Danziger Str. o. Nr. bzw. Memeler Str. o. Nr. wird in zwei Bauabschnitten geplant. Für den 2. Bauabschnitt (westlicher Teilbereich) wurden mehrere Bauanträge zur Errichtung von einer Tiefgarage (2.365,45 m², 74 Stellplätze) in Verbindung mit drei viergeschossigen Gebäuden mittlerer Höhe (Gebäude 3.1, 3.2, 3.3) und drei dreigeschossigen Gebäuden geringer Höhe (Gebäude 3.4, 3.5, 3.6) mit insgesamt 97 Wohneinheiten gestellt. Die heute in diesem Bereich vorhandene Bebauung soll durch die geplanten neuen Gebäude ersetzt werden. Zur Lage des Baugrundstücks siehe beigefügte Übersichtspläne, zur Lage der geplanten Baukörper auf dem Baugrundstück siehe beigefügten Lageplan. Zur weiteren Information zu diesem Bauvorhaben sind folgende Unterlagen beigefügt: Grundriss Tiefgarage, Schnitte und Ansichten der Gebäude sowie ein Freianlagenplan und ein Lageplan zur geplanten Fällung von Bäumen.
Es handelt sich um ein Vorhaben, welches auf der Grundlage des § 34 BauGB beurteilt wird. Die Verwaltung hält das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich für zulässig.
Das Baugrundstück hat eine Fläche von über 3.000 m². Nach § 2 Abs. 3 Nr. 6.7 der Zuständigkeitsordnung erfolgt diese Mitteilung der Verwaltung.