Beschluss: zurückgestellt
Die Tagesordnungspunkte 3.1.5, 5.2 und 7.2 werden in der nächsten regulären Sitzung behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft vertagt die Vorlage in die nächste Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ausschussvorsitzender Dr. Schoser übergibt den Sitzungsvorsitz an seinen
1. Stellvertreter RM Brust und verlässt die Sitzung.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Ø
Die
Vorlage wurde zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die
Kostenschätzung für die Generalsanierung
der Stadtbibliothek / Zentralbibliothek, d. h. sowohl die pflichtige, die nach
den technischen Basisstandards zwingend notwendige wie auch die weitere,
insbesondere energetische und zukunftsweisende Sanierung und beauftragt die
Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen
der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und
einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung Baukosten in Höhe von ca. 31.435.500
€. Hinzu kommen Kosten für die
Innenausstattung in Höhe von ca. 6.837.300 €.
Die Entwurfsplanung inklusive der
Kostenberechnung (Leistungsphase 3) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca.
1.859.400 € verursachen. Diese werden vollständig aus dem Wirtschaftsplan der
Gebäudewirtschaft vorfinanziert; eine Mittelbereitstellung ist derzeit nicht
erforderlich. Für die innenarchitektonische Planung werden 2015 voraussichtlich
Kosten in Höhe von 216.400 € anfallen, die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzieren sind.
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung
der Bauausführung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann
vorliegenden Kostenberechnung voraussichtlich im I. Quartal 2016 vorgelegt.
Die
Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und Refinanzierung über die Miete. Auf
Basis der vorliegenden Kostenschätzung nach Abschluss der Leistungsphase 2
wären im städtischen Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2022 Mietmehrkosten[1]
abzüglich der Einsparung bei den Betriebskosten i. H. v. ca. 1.396.600 €/a im
Teilergebnisplan 0418 zu veranschlagen. Darüber hinaus wären die Kosten der Ausstattung für die HHJ 2015 – 2020
einzuplanen, ebenso wie die entsprechenden jährlichen Aufwendungen zur
bilanziellen Abschreibung der Ausstattungskosten.
[1] Das Verfahren der Mietkalkulationen wird im Rahmen der Organisationsanalyse ab dem 01.01.2015 umgestellt. Da sich das zukünftige Verfahren jedoch noch in der Abstimmung befindet, wird die Miete mit dem bisherigen Verfahren ermittelt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die kalkulierte Miete in dieser Form nicht umgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt die ungeänderte Beschlussfassung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen:
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die
Kostenschätzung für die Generalsanierung
der Stadtbibliothek / Zentralbibliothek, d. h. sowohl die pflichtige, die nach
den technischen Basisstandards zwingend notwendige wie auch die weitere,
insbesondere energetische und zukunftsweisende Sanierung und beauftragt die
Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen
der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und
einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung Baukosten in Höhe von ca. 31.435.500
€. Hinzu kommen Kosten für die
Innenausstattung in Höhe von ca. 6.837.300 €.
Die Entwurfsplanung inklusive der
Kostenberechnung (Leistungsphase 3) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca.
1.859.400 € verursachen. Diese werden vollständig aus dem Wirtschaftsplan der
Gebäudewirtschaft vorfinanziert; eine Mittelbereitstellung ist derzeit nicht
erforderlich. Für die innenarchitektonische Planung werden 2015 voraussichtlich
Kosten in Höhe von 216.400 € anfallen, die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzieren sind.
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung
der Bauausführung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann
vorliegenden Kostenberechnung voraussichtlich im I. Quartal 2016 vorgelegt.
Die
Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und Refinanzierung über die Miete. Auf
Basis der vorliegenden Kostenschätzung nach Abschluss der Leistungsphase 2
wären im städtischen Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2022 Mietmehrkosten[1]
abzüglich der Einsparung bei den Betriebskosten i. H. v. ca. 1.396.600 €/a im
Teilergebnisplan 0418 zu veranschlagen. Darüber hinaus wären die Kosten der Ausstattung für die HHJ 2015 – 2020
einzuplanen, ebenso wie die entsprechenden jährlichen Aufwendungen zur
bilanziellen Abschreibung der Ausstattungskosten.
[1] Das Verfahren der Mietkalkulationen wird im Rahmen der Organisationsanalyse ab dem 01.01.2015 umgestellt. Da sich das zukünftige Verfahren jedoch noch in der Abstimmung befindet, wird die Miete mit dem bisherigen Verfahren ermittelt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die kalkulierte Miete in dieser Form nicht umgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt – geändert
- zu beschließen:
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die
Kostenschätzung für die Generalsanierung
der Stadtbibliothek / Zentralbibliothek, d. h. sowohl die pflichtige, die nach
den technischen Basisstandards zwingend notwendige wie auch die weitere,
insbesondere energetische und zukunftsweisende Sanierung und beauftragt die
Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen
der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und
einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung Baukosten in Höhe von ca.
31.435.500 €. Hinzu kommen Kosten für
die Innenausstattung in Höhe von ca. 6.837.300 €.
Die Entwurfsplanung inklusive der Kostenberechnung
(Leistungsphase 3) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 1.859.400 €
verursachen. Diese werden vollständig aus dem Wirtschaftsplan der
Gebäudewirtschaft vorfinanziert; eine Mittelbereitstellung ist derzeit nicht
erforderlich. Für die innenarchitektonische Planung werden 2015 voraussichtlich
Kosten in Höhe von 216.400 € anfallen, die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzieren sind.
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der
Bauausführung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann
vorliegenden Kostenberechnung voraussichtlich im II. Quartal 2016 vorgelegt.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann im
Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und
Refinanzierung über die Miete. Auf Basis der vorliegenden
Kostenschätzung nach Abschluss der Leistungsphase 2
wären im städtischen Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2022 Mietmehrkosten
abzüglich der Einsparung bei den Betriebskosten i. H. v. ca. 1.396.600 €/a im
Teilergebnisplan 0418 zu veranschlagen. Die jährlichen Einsparungen
durch die Einhaltung des EnEV-2016-Standards erhöhen sich um 20.000 € auf dann
214.000 €. Für die Fläche im VHS-Gebäude, die
während der Bauzeit genutzt werden soll, sind 41.300 €/a im städtischen
Haushalt im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek bereit zu stellen.
Darüber hinaus wären die Kosten der Ausstattung für
die HHJ 2015 – 2020 einzuplanen, ebenso wie die entsprechenden jährlichen
Aufwendungen zur bilanziellen Abschreibung der Ausstattungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die
Kostenschätzung für die Generalsanierung
der Stadtbibliothek / Zentralbibliothek, d. h. sowohl die pflichtige, die nach
den technischen Basisstandards zwingend notwendige wie auch die weitere,
insbesondere energetische und zukunftsweisende Sanierung und beauftragt die
Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen
der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und
einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung Baukosten in Höhe von ca. 31.435.500
€. Hinzu kommen Kosten für die
Innenausstattung in Höhe von ca. 6.837.300 €.
Die Entwurfsplanung inklusive der
Kostenberechnung (Leistungsphase 3) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca.
1.859.400 € verursachen. Diese werden vollständig aus dem Wirtschaftsplan der
Gebäudewirtschaft vorfinanziert; eine Mittelbereitstellung ist derzeit nicht
erforderlich. Für die innenarchitektonische Planung werden 2015 voraussichtlich
Kosten in Höhe von 216.400 € anfallen, die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzieren sind.
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung
der Bauausführung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann
vorliegenden Kostenberechnung voraussichtlich im II. Quartal 2016 vorgelegt.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann
im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und
Refinanzierung über die Miete. Die jährlichen Einsparungen
durch die Einhaltung des EnEV-2016-Standards erhöhen sich um 20.000 € auf dann
214.000 €. Für die Fläche im
VHS-Gebäude, die während der Bauzeit genutzt werden soll, sind 41.300 €/a im
städtischen Haushalt im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek bereit zu
stellen.
Darüber
hinaus wären die Kosten der Ausstattung
für die HHJ 2015 – 2020 einzuplanen, ebenso wie die entsprechenden jährlichen
Aufwendungen zur bilanziellen Abschreibung der Ausstattungskosten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Finanzausschusses aus seiner
Sitzung am 23.03.2015:
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die
Kostenschätzung für die Generalsanierung
der Stadtbibliothek / Zentralbibliothek, d. h. sowohl die pflichtige, die nach
den technischen Basisstandards zwingend notwendige wie auch die weitere,
insbesondere energetische und zukunftsweisende Sanierung und beauftragt die
Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen
der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und
einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung Baukosten in Höhe von ca. 31.435.500
€. Hinzu kommen Kosten für die
Innenausstattung in Höhe von ca. 6.837.300 €.
Die Entwurfsplanung inklusive der
Kostenberechnung (Leistungsphase 3) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca.
1.859.400 € verursachen. Diese werden vollständig aus dem Wirtschaftsplan der
Gebäudewirtschaft vorfinanziert; eine Mittelbereitstellung ist derzeit nicht
erforderlich. Für die innenarchitektonische Planung werden 2015 voraussichtlich
Kosten in Höhe von 216.400 € anfallen, die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzieren sind.
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung
der Bauausführung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann
vorliegenden Kostenberechnung voraussichtlich im II. Quartal 2016 vorgelegt.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann
im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und
Refinanzierung über die Miete. Die jährlichen Einsparungen
durch die Einhaltung des EnEV-2016-Standards erhöhen sich um 20.000 € auf dann
214.000 €. Für die Fläche im
VHS-Gebäude, die während der Bauzeit genutzt werden soll, sind 41.300 €/a im
städtischen Haushalt im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek bereit zu
stellen.
Darüber
hinaus wären die Kosten der Ausstattung
für die HHJ 2015 – 2020 einzuplanen, ebenso wie die entsprechenden jährlichen
Aufwendungen zur bilanziellen Abschreibung der Ausstattungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.