Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. den Aufstellungsbeschluss vom 06.12.1990, betreffend die alte Abgrenzung des Bebauungsplanes "Kochwiesenstraße" (siehe Anlage 2), um den Bereich 4 der ehemaligen "Baumwollbleicherei", den Bereich 3 "untererer Wiechheimer Kirchweg" und Teile des Bereiches 1 "Kaspar-Düppes-Straße" im nördlichen Planbereich, aufzuheben;
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet zwischen Kochwiesenstraße, Burgwiesenstraße, Ferdinand-Stücker-Straße und Schweinheimer Straße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 10;
3. den Bebauungsplan 73480/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. den Aufstellungsbeschluss vom 06.12.1990, betreffend die alte Abgrenzung des Bebauungsplanes "Kochwiesenstraße" (siehe Anlage 2), um den Bereich 4 der ehemaligen "Baumwollbleicherei", den Bereich 3 "untererer Wiechheimer Kirchweg" und Teile des Bereiches 1 "Kaspar-Düppes-Straße" im nördlichen Planbereich, aufzuheben;
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet zwischen Kochwiesenstraße, Burgwiesenstraße, Ferdinand-Stücker-Straße und Schweinheimer Straße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 10;
3. den Bebauungsplan 73480/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Abraham.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. den Aufstellungsbeschluss vom 06.12.1990, betreffend die alte
Abgrenzung des Bebauungsplanes "Kochwiesenstraße" (siehe Anlage 2),
um den Bereich 4 der ehemaligen "Baumwollbleicherei", den Bereich 3
"untererer Wiechheimer Kirchweg" und Teile des Bereiches 1
"Kaspar-Düppes-Straße" im nördlichen Planbereich, aufzuheben;
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet zwischen Kochwiesenstraße, Burgwiesenstraße, Ferdinand-Stücker-Straße und Schweinheimer Straße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 10;
3. den Bebauungsplan 73480/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.