Beschluss: Kenntnis genommen


Der Knoten Frankfurter Straße/ Am Linder Kreuz wurde in den Jahren 2013 und 2014 als Unfallhäufungsstelle gemeldet.

 

Die Meldung erfolgte aufgrund von Fehlern beim Abbiegen. Teilweise missachteten die Verkehrsteilnehmer, die aus dem Linder Kreuz ausfuhren, den Vorrang der Fahrzeuge auf der Frankfurter Straße. Des Weiteren regte die Unfallkommission die Anpassung und Optimierung der Radverkehrsführung in dem Knoten an.

 

Die Verwaltung ist daher verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu prüfen und zu verbessern.

 

Das westlich gelegene Teilstück der Straße Am Linder Kreuz wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gewerbegebietes im Bebauungsplan Nr. 77 349/04 als Geh - und Radweg ausgewiesen. In Folge der Sperrung  ist das Befahren  mit KFZ ausgeschlossen. Aufgrund des noch vorhandenen Linksabbiegers auf der Frankfurter Straße (aus Richtung Spich kommend)  ist die geänderte Situation für einige Fahrzeughalter schwer erkennbar bzw. wird ebenfalls nicht beachtet. Die Erschließung für die westlich gelegene Straße Am Linder Kreuz erfolgt nach der geänderten Verkehrsführung ausschließlich über den Kreisverkehr Frankfurter Straße / Portakreisel.

 

Um das verkehrswidrige Abbiegen auszuschließen, plant die Verwaltung den Linksabbieger zu entfernen und die vorhandene Sperrfläche zu verlängern. Siehe dazu Markierungsplan 1 und 2,

Plan Nr. 7-712-04564.

 

Gleichzeitig plant die Verwaltung die Querungssituation für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird im Kreuzungsbereich eine bauliche Querungshilfe angeordnet. Zusätzlich wird auf der Straße Am Linder Kreuz (östliche Seite) eine Spur für Radfahrer inklusive Roteinfärbung hergestellt, um die Verkehrssicherheit insbesondere in Kombination mit dem freilaufenden Rechtsabbieger zu entschärfen.

Durch die Anordnung der Querungshilfe und somit Verengung der Fahrbahn (Frankfurter Straße) wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit angestrebt, was die Verkehrssicherheit im Knoten Frankfurter Straße/ Am Linder Kreuz deutlich erhöht.

 

Entsprechend der Kostenschätzung werden finanzielle Mittel für die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Höhe von ca. 35.000 € (Brutto) veranschlagt.

 

Anlagen: Markierungsplan 1 und 2, Plan Nr. 7-712-04564