Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Änderungsantrag der SPD-Fraktion:


1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes nicht mit einer 1-fach Sporthalle sondern mit einer 2-fach Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße (Flurstück Nr. 654, 1023 und Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg. Des Weiteren ist die 2-fach Sporthalle so auszustatten, dass ihre Nutzung auch für bürgerliches Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

2. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss Schule und Weiterbildung folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 2-fach Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße (Flurstück Nr. 654, 1023 und Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg. Die 2-fach Sporthalle ist so auszustatten, dass ihre Nutzung auch für bürgerliches Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd.1.386.700 €.
Voraussichtlich fallen im Haushaltsjahr 2015 rd. 150.000 € und in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 je 618.350 € an. Diese aus dem städtischen Haushalts zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsplan 2015 im Rahmen des Veränderungsnachweises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss zum 1.Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung gibt die Vorlage ohne eigenes Votum in den weiteren Sitzungslauf.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimme der FDP-Fraktion abgelehnt. Die CDU-Fraktion enthält sich der Stimme.

Beschluss zum 2.Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, an Stelle der Einfachturnhalle eine 2-fach-Sporthalle vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.

 

Beschluss zur ursprünglichen Vorlage:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu entscheiden:
„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße (Flurstück Nr. 654, 1023 und Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd.1.386.700 €.
Voraussichtlich fallen im Haushaltsjahr 2015 rd. 150.000 € und in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 je 618.350 € an. Diese aus dem städtischen Haushalts zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsplan 2015 im Rahmen des Veränderungsnachweises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.

Beschluss: ungeändert beschlossen


RM Breite hält eine 2-fach-Turnhalle mit Blick auf den Vereinssport und das Sportangebot im offenen Ganztag für erforderlich.

Frau Dr. Klein führt hierzu aus, dass entsprechende Bedarfe für den Vereinssport nur mittels eines Grundsatzbeschlusses Sport inklusive Finanzierung aus dem Sportbudget eingebracht werden können. Hierzu sollte über die Sportpolitischen Sprecher ein interfraktionelles Einvernehmen erreicht werden.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße (Flurstück Nr. 654, 1023 und Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd.1.386.700 €.
Voraussichtlich fallen im Haushaltsjahr 2015 rd. 150.000 € und in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 je 618.350 € an. Diese aus dem städtischen Haushalts zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsplan 2015 im Rahmen des Veränderungsnachweises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen FDP zugestimmt

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße (Flurstück Nr. 654, 1023 und Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd.1.386.700 €.
Voraussichtlich fallen im Haushaltsjahr 2015 rd. 150.000 € und in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 je 618.350 € an. Diese aus dem städtischen Haushalts zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsplan 2015 im Rahmen des Veränderungsnachweises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die FDP - zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße (Flurstück Nr. 654, 1023 und Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd.1.386.700 €.
Voraussichtlich fallen im Haushaltsjahr 2015 rd. 150.000 € und in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 je 618.350 € an. Diese aus dem städtischen Haushalts zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsplan 2015 im Rahmen des Veränderungsnachweises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen.



Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße (Flurstück Nr. 654, 1023 und Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd.1.386.700 €.
Voraussichtlich fallen im Haushaltsjahr 2015 rd. 150.000 € und in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 je 618.350 € an. Diese aus dem städtischen Haushalts zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsplan 2015 im Rahmen des Veränderungsnachweises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.