Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk vertagt den Punkt in die nächste Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde
zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: Alternative beschlossen
Bezirksbürgermeister
Thiele stellt den Alternativbeschluss gemäß Anlage 10 der Beschlussvorlage zur
Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
70449/09 für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kalker Stadtgarten
im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der
südlichen Seite der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf
(Jugendeinrichtung) und der öffentlichen Grünfläche (Gemarkung Kalk, Flur 26,
Flurstücke, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196,
323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, und teilweise 210, Flur 24, Flurstücke 197,
305/56 und teilweise 70) —Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 12;
2. den Bebauungsplan 70449/09 für den unter
1. genannten Teilbereich (Teilsatzungsbeschluss) nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: Alternative beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschlussalternative gem. Anlage 10:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
70449/09 für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kalker Stadtgarten
im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der
südlichen Seite der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf
(Jugendeinrichtung) und der öffentlichen Grünfläche (Gemarkung Kalk, Flur 26,
Flurstücke, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196,
323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, und teilweise 210, Flur 24, Flurstücke 197,
305/56 und teilweise 70) —Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 12;
2. den Bebauungsplan 70449/09 für den unter
1. genannten Teilbereich (Teilsatzungsbeschluss) nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Anlagen 11 bis
15
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung der Empfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 07.05.2015:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
70449/09 für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kalker Stadtgarten
im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der
südlichen Seite der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf
(Jugendeinrichtung) und der öffentlichen Grünfläche (Gemarkung Kalk, Flur 26,
Flurstücke, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196,
323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, und teilweise 210, Flur 24, Flurstücke 197,
305/56 und teilweise 70) —Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 12;
2. den Bebauungsplan 70449/09 für den unter
1. genannten Teilbereich (Teilsatzungsbeschluss) nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Anlagen 11 bis
15
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.