Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk vertagt den Punkt in die nächste Sitzung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: Alternative beschlossen


Bezirksbürgermeister Thiele stellt den Alternativbeschluss gemäß Anlage 10 der Beschlussvorlage zur Abstimmung.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70449/09 für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kalker Stadtgarten im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der südlichen Seite der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf (Jugendeinrichtung) und der öffentlichen Grünfläche (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196, 323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, und teilweise 210, Flur 24, Flurstücke 197, 305/56 und teilweise 70) —Arbeits­titel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 12;

2.       den Bebauungsplan 70449/09 für den unter 1. genannten Teilbereich (Teilsatzungsbeschluss) nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: Alternative beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschlussalternative gem. Anlage 10:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70449/09 für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kalker Stadtgarten im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der südlichen Seite der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf (Jugendeinrichtung) und der öffentlichen Grünfläche (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196, 323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, und teilweise 210, Flur 24, Flurstücke 197, 305/56 und teilweise 70) —Arbeits­titel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 12;

2.       den Bebauungsplan 70449/09 für den unter 1. genannten Teilbereich (Teilsatzungsbeschluss) nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Anlagen 11 bis 15

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 07.05.2015:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70449/09 für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, Kalker Stadtgarten im Norden, Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und der südlichen Seite der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf (Jugendeinrichtung) und der öffentlichen Grünfläche (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke, 334/5, 78, 121, 122, 197, 481/16, 482/16, 490/16, 198, 199, 196, 323/16, 281/16, 484/16, 359/16, 191, 365/16, 195, 194, und teilweise 210, Flur 24, Flurstücke 197, 305/56 und teilweise 70) —Arbeits­titel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 12;

 

2.       den Bebauungsplan 70449/09 für den unter 1. genannten Teilbereich (Teilsatzungsbeschluss) nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Anlagen 11 bis 15

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.