Beschluss: Kenntnis genommen


Beantwortung einer Anfrage:

Text der Anfrage:

 

Im Zuge der Sparmaßnahme der belgischen Regierung soll der Generalkonsul im Sommer 2015 abgezogen werden. Offenbar hat die belgische Regierung noch nicht entschieden, ob das Belgische Haus - dessen Errichtung das Königreich Belgien seinerzeit 2 Mio. DM gekostet hat - erhalten oder verkauft werden soll. Freunde und Förderer des Hauses haben bereits einen Verein gegründet, der sich für eine weitere kulturelle Nutzung des Gebäudes einsetzt.

 

Vor diesem Hintergrund fragt die CDU-Fraktion:

1)      Wie bewertet die Stadt Köln die aktuelle Situation des Belgischen Hauses?

2)      Wie kann eine weitere kulturelle Nutzung des Hauses sichergestellt werden?
Welche Bemühungen sind seitens der Stadt Köln angedacht?

3)      Welche alternativen Nutzungskonzepte könnte sich die Stadt Köln vorstellen?

4)      Wie gedenkt die Stadt Köln die aktuell im Belgischen Haus untergebrachten Nutzer - im Falle eines Verkaufs - anderweitig unterzubringen?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1)

 

Das "Belgische Haus" ist stark historisch geprägt und steht unter Denkmalschutz. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 67450/04. Bezüglich der Art der baulichen Nutzung setzt dieser Kerngebiet (MK) fest. Darüber hinaus wird die gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Kerngebieten allgemein zulässige Nutzung "Vergnügungsstätten" ausgeschlossen sowie Gewerbebetriebe gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 3 BauNVO, soweit es sich bei diesen ebenfalls um Vergnügungsstätten handelt.

 

Zu 2) und 3)

 

In vorgenanntem Kerngebiet (MK) sind planungsrechtlich betrachtet Anlagen für kulturelle Zwecke zunächst grundsätzlich zulässig. Darüber hinaus ist im "Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln" das Konzept der beiden linearen Wege von "Kulturdiagonale" und "Via Culturalis" als kultureller Rundgang durch die Innenstadt - im Sinne eines Kulturkarrees - aufgegriffen. Das "Belgische Haus" wird im Sinne dieser Wege tangiert, jedoch nicht expliziert aufgegriffen. Eine kulturelle Nutzung steht damit dem vorliegenden planungsrechtlichen Rahmen sowie weiteren stadtentwicklungspolitischen Zielen nicht entgegen. Daneben bleibt aber auch festzuhalten, dass aufgrund der zentralen Innenstadtlage sowie bezogen auf die Festsetzung des Kerngebiets (MK) eine Entwicklung nicht auf eine ausschließlich kulturelle Nutzung festgelegt ist, sondern auch andere Nutzungsmöglichkeiten zulässt.

 

Die Verwaltung hat bereits die Kommunikation mit dem Generalkonsulat des Königreiches Belgien aufgenommen. Aktuell bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass der Staat Belgien seine eigenen Überlegungen zur Zukunft des "Belgischen Hauses" noch nicht abgeschlossen hat. Die Verwaltung hat im Rahmen dieses Austausches ihre aktive Unterstützung im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung angeboten.

 

Zu 4)

 

Ob und in welcher Form die einzelnen Nutzer zukünftig am Standort Köln verbleiben werden, unterliegt zunächst der jeweilig internen Entscheidung der einzelnen Institutionen. Sofern alternative Standorte gewünscht und erforderlich werden, wird die Verwaltung auch in dieser Hinsicht ihre Unterstützung anbieten.



Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen