Beschluss: Kenntnis genommen
Beantwortung einer Anfrage:
Im Zuge der Sparmaßnahme der belgischen
Regierung soll der Generalkonsul im Sommer 2015 abgezogen werden. Offenbar hat
die belgische Regierung noch nicht entschieden, ob das Belgische Haus - dessen
Errichtung das Königreich Belgien seinerzeit 2 Mio. DM gekostet hat - erhalten
oder verkauft werden soll. Freunde und Förderer des Hauses haben bereits einen
Verein gegründet, der sich für eine weitere kulturelle Nutzung des Gebäudes
einsetzt.
Vor diesem Hintergrund fragt die
CDU-Fraktion:
1) Wie bewertet die Stadt Köln die aktuelle
Situation des Belgischen Hauses?
2) Wie kann eine weitere kulturelle Nutzung
des Hauses sichergestellt werden?
Welche Bemühungen sind seitens der Stadt Köln angedacht?
3) Welche alternativen Nutzungskonzepte
könnte sich die Stadt Köln vorstellen?
4) Wie gedenkt die Stadt Köln die aktuell im
Belgischen Haus untergebrachten Nutzer - im Falle eines Verkaufs - anderweitig
unterzubringen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1)
Das "Belgische Haus" ist stark historisch geprägt und steht unter Denkmalschutz. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 67450/04. Bezüglich der Art der baulichen Nutzung setzt dieser Kerngebiet (MK) fest. Darüber hinaus wird die gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Kerngebieten allgemein zulässige Nutzung "Vergnügungsstätten" ausgeschlossen sowie Gewerbebetriebe gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 3 BauNVO, soweit es sich bei diesen ebenfalls um Vergnügungsstätten handelt.
Zu 2) und 3)
In vorgenanntem Kerngebiet (MK) sind planungsrechtlich
betrachtet Anlagen für kulturelle Zwecke zunächst grundsätzlich zulässig.
Darüber hinaus ist im "Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln"
das Konzept der beiden linearen Wege von "Kulturdiagonale" und "Via
Culturalis" als kultureller Rundgang durch die Innenstadt - im Sinne eines
Kulturkarrees - aufgegriffen. Das "Belgische Haus" wird im Sinne
dieser Wege tangiert, jedoch nicht expliziert aufgegriffen. Eine kulturelle
Nutzung steht damit dem vorliegenden planungsrechtlichen Rahmen sowie weiteren
stadtentwicklungspolitischen Zielen nicht entgegen. Daneben bleibt aber auch
festzuhalten, dass aufgrund der zentralen Innenstadtlage sowie bezogen auf die
Festsetzung des Kerngebiets (MK) eine Entwicklung nicht auf eine ausschließlich
kulturelle Nutzung festgelegt ist, sondern auch andere Nutzungsmöglichkeiten
zulässt.
Die Verwaltung hat bereits die Kommunikation
mit dem Generalkonsulat des Königreiches Belgien aufgenommen. Aktuell bleibt in
diesem Zusammenhang festzuhalten, dass der Staat Belgien seine eigenen
Überlegungen zur Zukunft des "Belgischen Hauses" noch nicht
abgeschlossen hat. Die Verwaltung hat im Rahmen dieses Austausches ihre aktive
Unterstützung im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung angeboten.
Zu 4)
Ob und in welcher Form die einzelnen Nutzer zukünftig am Standort Köln verbleiben werden, unterliegt zunächst der jeweilig internen Entscheidung der einzelnen Institutionen. Sofern alternative Standorte gewünscht und erforderlich werden, wird die Verwaltung auch in dieser Hinsicht ihre Unterstützung anbieten.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen