Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler vertagt den Beschluss über die Vorlage und beschließt im Vorfeld zur einer Beschlussfassung die Durchführung eines Ortstermins.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Urmetzer (FDP)

Beschluss: zurückgestellt


1.Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet darum zu prüfen, ob der Bereich Merkenich bis nach dem Neubau der Leverkusener Brücke zurückgestellt werden kann.

2. Beschluss:

 

Zu Seite 5 der Anlage zur Beschlussvorlage unter dem Punkt Entfernung des Campingplatzes („Wie bereits im alten PEPL besteht aus naturschutzfachlichen Gründen nach wie vor die Forderung nach einer Entfernung des Campingplatzes aus dem Naturschutzgebiet.“) bittet die die Bezirksvertretung Chorweiler die Verwaltung eine Formulierung zu erstellen und einzufügen, die dem Besitzer des Campingplatz-Grundstücks Rechtsicherheit gibt und den Bestandsschutz des Campingplatzes genauer erläutert. Zum Beispiel: „Solange der Besitzer das Campingplatz-Grundstück nicht an die Stadt Köln verkauft oder der Entfernung des Campingplatzes zustimmt… usw.“

 

Bis zu dieser Ergänzung der Beschlussvorlage wird die Beschlussvorlage vertagt.




Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:

Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (7), der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen (3) Herr Roth (Die Linke), Herrn Wiener (pro Köln) und Herrn Urmetzer (FDP) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (5) bei Enthaltung von Herrn Hubrich (parteilos)

Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Grün folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Die Naturschutzgebiete Rheinaue von Worringen über Langel bis Merkenich stellen einen wichtigen Naturraum dar. Die Entwicklung von 1991 bis heute und darüber hinaus ist ein wichtiges Anliegen, auch der Bezirksvertretung Chorweiler, dennoch gibt es einige Punkte im Pflege- und Entwicklungsplan, die aus Sicht der Bezirksvertretung angepasst werden sollten. Der Naturraum wird durch Menschen genutzt und soll auch weiterhin durch Menschen genutzt werden können.

Die Bezirksvertretung regt an, im Bereich Besucherlenkung / Erholungsbetrieb zu prüfen, an welchem Ort eine Besucherplattform errichtet werden kann, die mit Erklärungen ausgestattet ist, um den Interessierten Einblicke und Überblicke über das Naturschutzgebiet zu ermöglichen. Die Besucherplattform soll auch als Instrument des außer schulischen Lernens genutzt werden können, um Kinder und Jugendliche an das Thema Naturschutz heranzuführen. Die Besucherplattform soll damit eine Schnittstellenfunktion übernehmen.

Des Weiteren ist zu prüfen, wo ortsnah (Worringen, Langel, Merkenich) Hundefreilaufwiesen außerhalb von Naturschutzgebieten im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und eingerichtet werden können. Dabei sollte jeder Ort berücksichtigt werden.

Das Radfahren auf den Wegen im Naturschutzgebiet soll weiterhin gestattet sein, jedoch mit der Einschränkung „Nicht für E-Bikes“, da diese doch unter gewissen Umständen mit einer höheren Geschwindigkeit als ein normaler Radfahrer unterwegs sind.

Des Weiteren empfiehlt die Bezirksvertretung das Hochstellen von Schifffahrtszeichen im gesamten Naturschutzgebiet, damit ein Freischneiden nicht mehr nötig ist. Das Hochstellen der Schifffahrtszeichen wird bereits nördlich von Köln praktiziert.

Die Wegeführung muss im gesamten Naturschutzgebiet erkenntlich sein und an den Zugängen mit Informationstafeln erläutert werden. Die Informationen müssen in einfacher Sprache verfasst sein, zudem sollen sie mit Piktogrammen und QR-Code versehen werden.

Die Zugänge zum Rhein bzw. zum Landschaftsschutzgebiet in der Höhe von Worringen müssen für die Bevölkerung erhalten bleiben. Es wäre wünschenswert hier die beiden Zuwege bis an den Rhein laufen zu lassen, damit hier auch die Möglichkeit erhalten bleibt den Fluss erleben zu können.

Aus Sicht der Bezirksvertretung muss sichergestellt sein, dass Rettungsfahrzeuge das Landschaftsschutzgebiet im Norden von N4 erreichen können. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass schwere Löschfahrzeuge bis dort gelangen können. Dies muss in der Wegeplanung berücksichtigt werden.

Der Campingplatz geniest Bestandsschutz. Eine Erweiterung des Campingplatzes ist nicht zulässig.

Unter dem Punkt C 1.9 Ausschilderung, Informationskonzept sieht die Bezirksvertretung noch Erweiterungsbedarf. Es sollten Broschüren erstellt werden, die die gesamte Maßnahme den Bürgerinnen und Bürgern erläutern. Zusätzlich sollen in den angrenzenden Ortslagen Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt werden, in denen die Maßnahmen von ihrer Entstehung über die Umsetzung bzw. Planung und Fortentwicklung erläutert werden.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Krahnenfeld (SPD) und Herrn Urmetzer (FDP)

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vertagt den TOP 4.1 auf die Sitzung am 17.08.2015.




Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss: Kenntnis genommen


Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des überarbeiteten Pflege- und Entwicklungsplanes zur Kenntnis.


Beschluss: zurückgestellt


·         Die stellvertretende Ausschussvorsitzende lässt über den von SB Herrn Dr. Albach und RM Herrn Dr. Welpmann vorgetragenen Vertagungsantrag abstimmen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt die Vorlage zurück in seine nächste Sitzung mit der Bitte, über sie zunächst im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde und in der Bezirksvertretung Chorweiler beraten und abstimmen zu lassen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Die stellvertretende Ausschussvorsitzende Frau Welcker schlägt vor, dass die Beschlussvorlage zunächst mit den Änderungswünschen der BV Chorweiler noch mal in den Landschaftsbeirat verwiesen wird und der Ausschuss Umwelt und Grün dann im Anschluss daran beschließt. Im Ausschuss herrscht Einvernehmen über diesen Vorschlag.

Sie stellt den Verweisungsbeschluss zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage zur Anhörung über die Änderungswünsche der BV Chorweiler in den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde und bittet um anschließenden Rücklauf.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Zurückgestellt in die nächste Sitzung am 28.04.2016.


Beschluss: geändert beschlossen


·         Zunächst stellt die stellvertretende Ausschussvorsitzende den ersten mündlich vorgetragenen Änderungsantrag von Herrn Becker, E-Bikes zuzulassen, zur Abstimmung:

Beschluss:

Das Radfahren auf den Wegen im Naturschutzgebiet soll auch für E-Bikes weiterhin gestattet sein.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.

·         Anschließend lässt sie über den zweiten mündlich vorgetragenen Änderungsantrag von Herrn Becker, keinen Bestandsschutz für den Campingplatz zuzulassen, abstimmen:

Beschluss:

Der Campingplatz genießt keinen Bestandsschutz. Eine Erweiterung des Campingplatzes ist nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion.

·         Zuletzt stellt sie den so geänderten Beschlusstext der BV Chorweiler zur Abstimmung:

Geänderter Beschluss:

Die Naturschutzgebiete Rheinaue von Worringen über Langel bis Merkenich stellen einen wichtigen Naturraum dar. Die Entwicklung von 1991 bis heute und darüber hinaus ist ein wichtiges Anliegen, auch der Bezirksvertretung Chorweiler, dennoch gibt es einige Punkte im Pflege- und Entwicklungsplan, die aus Sicht der Bezirksvertretung angepasst werden sollten. Der Naturraum wird durch Menschen genutzt und soll auch weiterhin durch Menschen genutzt werden können.

Die Bezirksvertretung regt an, im Bereich Besucherlenkung / Erholungsbetrieb zu prüfen, an welchem Ort eine Besucherplattform errichtet werden kann, die mit Erklärungen ausgestattet ist, um den Interessierten Einblicke und Überblicke über das Naturschutzgebiet zu ermöglichen. Die Besucherplattform soll auch als Instrument des außer schulischen Lernens genutzt werden können, um Kinder und Jugendliche an das Thema Naturschutz heranzuführen. Die Besucherplattform soll damit eine Schnittstellenfunktion übernehmen.

Des Weiteren ist zu prüfen, wo ortsnah (Worringen, Langel, Merkenich) Hundefreilaufwiesen außerhalb von Naturschutzgebieten im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und eingerichtet werden können. Dabei sollte jeder Ort berücksichtigt werden.

Das Radfahren auf den Wegen im Naturschutzgebiet soll, auch für E-Bikes, weiterhin gestattet sein.

Des Weiteren empfiehlt die Bezirksvertretung das Hochstellen von Schifffahrtszeichen im gesamten Naturschutzgebiet, damit ein Freischneiden nicht mehr nötig ist. Das Hochstellen der Schifffahrtszeichen wird bereits nördlich von Köln praktiziert.

Die Wegeführung muss im gesamten Naturschutzgebiet erkenntlich sein und an den Zugängen mit Informationstafeln erläutert werden. Die Informationen müssen in einfacher Sprache verfasst sein, zudem sollen sie mit Piktogrammen und QR-Code versehen werden.

Die Zugänge zum Rhein bzw. zum Landschaftsschutzgebiet in der Höhe von Worringen müssen für die Bevölkerung erhalten bleiben. Es wäre wünschenswert hier die beiden Zuwege bis an den Rhein laufen zu lassen, damit hier auch die Möglichkeit erhalten bleibt den Fluss erleben zu können.

Aus Sicht der Bezirksvertretung muss sichergestellt sein, dass Rettungsfahrzeuge das Landschaftsschutzgebiet im Norden von N4 erreichen können. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass schwere Löschfahrzeuge bis dort gelangen können. Dies muss in der Wegeplanung berücksichtigt werden.

Der Campingplatz geniest Bestandsschutz. Eine Erweiterung des Campingplatzes ist nicht zulässig.

Unter dem Punkt C 1.9 Ausschilderung, Informationskonzept sieht die Bezirksvertretung noch Erweiterungsbedarf. Es sollten Broschüren erstellt werden, die die gesamte Maßnahme den Bürgerinnen und Bürgern erläutern. Zusätzlich sollen in den angrenzenden Ortslagen Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt werden, in denen die Maßnahmen von ihrer Entstehung über die Umsetzung bzw. Planung und Fortentwicklung erläutert werden.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.