Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

1.        Der Rat beschließt, auf die Einlegung eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.03.2015, Az. 4 K 7076/2014, zu verzichten.

 

2.        Der Rat beschließt, die Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Rates der Stadt Köln am 25.05.2014 für ungültig zu erklären und sie aufzuheben.

3.        Der Rat beschließt, die Neufeststellung des Ergebnisses für die Wahl des Rates der Stadt Köln durch den in der Ratssitzung am 05.02.2015 unter TOP 17.2 gewählten Wahlausschuss mit der Maßgabe anzuordnen, dass ein gegenüber der Feststellung vom 30.05.2014 verändertes Wahlergebnis nur aufgrund von rechnerischen Berichtigungen im Stimmbezirk 20874 unter Bindung an die Grundsätze des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln, Az. 4 K 7076/2014, festgestellt werden darf.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.