Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss, geändert:
Die Verwaltung wird
aufgefordert, im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt folgende Maßnahmen
zu prüfen:
die Maybachstr. gegenüber
der Bremer Str. als Vorfahrtsstr. (Zeichen 301) auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.