Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss, geändert:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt folgende Maßnahmen zu prüfen:

die Maybachstr. gegenüber der Bremer Str. als Vorfahrtsstr. (Zeichen 301) auszuweisen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.