Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: Kenntnis genommen
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet, für die nächste Sitzung folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dem Platz vor der „Lindenwirtin“ an der Ecke Frankfurter Straße/Leidenhausener Straße in Porz-Eil den Namen Kapellenplätzchen zu geben.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Gemäß den Richtlinien des Rates für
die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen soll ein durchgehender
Straßenzug möglichst einen einheitlichen Straßennamen erhalten. Unterbrechungen
(z.B. durch das Einfügen von Platzbezeichnungen) sind grundsätzlich zu
vermeiden (Punkt 1.2).
Bei einer Benennung des Platzes müssten die Gebäude
Frankfurter Straße 656, 658, 660 und 660a einbezogen werden, da diese ansonsten
keinerlei Verbindung mehr zur Frankfurter Straße hätten. Eine Einbeziehung in
eine Platzbezeichnung würde jedoch eine Umbenennung für die Gebäude bedeuten.
Entsprechend den Benennungsrichtlinien werden Umbenennungen nur in besonderen
Ausnahmefällen ausgeführt (Punkt 4.1), insbesondere nur dann, wenn für die
Anwohner keine unzumutbaren Kosten entstehen. Besondere Ausnahmefälle bestehen
nach gängiger Praxis dann, wenn sich der Umbenennungsgrund entweder aus dem
alten Namen (keine Benennung bei rechtzeitiger Kenntnis der Hinderungsgründe)
oder aus einer verkehrlichen (z.B. infolge einer baulichen) Veränderung ergibt.
Keiner dieser Gründe liegt hier vor. Vielmehr würden die mit einer Umbenennung
verbundenen Belastungen der dort gemeldeten Personen das öffentliche Interesse
an einer „offiziellen Benennung“ deutlich überwiegen.
Des weiteren dürfen gemäß Punkt 2.1 der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen bereits im Stadtgebiet vergebene Straßennamen nicht noch einmal vergeben werden. Straßennamen sollen der Ordnung und Orientierung im Stadtgebiet dienen und Fehlfahrten, insbesondere für Rettungsdienste, vermeiden. Doppel- oder Mehrfachbenennungen würden diesem Zweck zuwiderlaufen.
Im Stadtgebiet Köln wurde in der Vergangenheit - aufgrund historischer Gegebenheiten - schon der Kapellenbitz, der Kapellenweg, zweimal die Kapellenstraße und der Kapellenhofweg benannt. Dass es sich hier um einen Platz und nicht um eine Straße handelt ist für diese Regel unerheblich.
Die Benennung des Platzes wird daher abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Stellungnahme zum Antrag zur Kenntnis.