Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung schlägt dem Rat der Stadt Köln vor, wie folgt zu entscheiden:
„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für einen Erweiterungsbau der Rheinischen
Musikschule Köln einschl. Sanierung oder
eines Neubaus des Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein. Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.
Der Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI
belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung für die Variante 2 auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015
an. Dieser Variante liegen rund 940qm
Nutzfläche zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der
beiden maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit
Lager (ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd.
360qm). Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame
Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung
erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung des Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein. Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.
Der Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die Planungskosten bis
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger
Kostenschätzung für die Variante 2
auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015 an.
Dieser Variante liegen rund 940qm
Nutzfläche zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der
beiden maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit
Lager (ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd.
360qm).
Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame
Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung
erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
empfiehlt dem Rat wie folgt geändert
- gemäß Empfehlung Ausschuss Schule und Weiterbildung – und darüber hinaus nachstehenden Prüfauftrag zu
beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln
beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für
einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung oder eines Neubaus des
Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des
Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien
Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als
Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein.
Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.
Der
Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm
zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen
sind zulässig.
Die Planungskosten bis
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger
Kostenschätzung für die Variante 2
auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015 an. Dieser Variante
liegen rund 940qm Nutzfläche
zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der beiden
maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit Lager
(ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd. 360qm). Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame
Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung
erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.“
Prüfauftrag gem. Änderungs- bzw.
Zusatzantrag von SPD Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der
Teil des städtischen Grundstücks, der nicht für den Bedarf der Rheinischen
Musikschule (RMS) im Rahmen der vorgelegten Planung genutzt wird, für
öffentlich-geförderten Wohnungsbau genutzt werden kann. Dabei muss die
schallintensive Nutzung der Rheinischen Musikschule berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, dafür einen
geeigneten und mit der Planung für die RMS abgestimmten Vorschlag dem
Liegenschaftsausschuss bzw. dem Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft :
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt
Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI)
für einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung oder eines Neubaus des
Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein. Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.
Der Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI
belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung für die Variante 2 auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015
an. Dieser Variante liegen rund 940qm
Nutzfläche zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der
beiden maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit
Lager (ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd.
360qm). Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame
Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung
erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.“
Prüfauftrag gem. Änderungs- bzw. Zusatzantrag von SPD Fraktion und
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der Teil des städtischen
Grundstücks, der nicht für den Bedarf der Rheinischen Musikschule (RMS) im
Rahmen der vorgelegten Planung genutzt wird, für öffentlich-geförderten Wohnungsbau
genutzt werden kann. Dabei muss die schallintensive Nutzung der Rheinischen
Musikschule berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, dafür einen geeigneten und mit der
Planung für die RMS abgestimmten Vorschlag dem Liegenschaftsausschuss bzw. dem
Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der
CDU-Fraktion:
„Der Rat beschließt die
Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für einen
Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschließlich Sanierung oder
eines Neubaus des Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Str. 28-32.“
Hierbei ist die Erstellung
einer Tiefgarage auf der Grundstücksfläche vorzusehen.
(… der weitere
Beschlusstext des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 24.08.2015 bleibt
unverändert…)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Deine
Freunde sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln)
abgelehnt.
II. Beschluss gemäß Empfehlung des Betriebsausschusses
Gebäudewirtschaft aus seiner Sitzung am 31.08.12015:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für
einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung oder eines Neubaus des
Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des
Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien
Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als
Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein.
Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.
Der
Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm
zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen
sind zulässig.
Die Planungskosten bis
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger
Kostenschätzung für die Variante 2
auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015 an. Dieser Variante
liegen rund 940qm Nutzfläche
zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der beiden
maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit Lager
(ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd. 360qm). Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame
Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung
erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.
Prüfauftrag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der Teil des städtischen Grundstücks,
der nicht für den Bedarf der Rheinischen Musikschule (RMS) im Rahmen der
vorgelegten Planung genutzt wird, für öffentlich-geförderten Wohnungsbau
genutzt werden kann. Dabei muss die schallintensive Nutzung der Rheinischen
Musikschule berücksichtigt werden.
Die
Verwaltung wird beauftragt, dafür einen geeigneten und mit der Planung für die
RMS abgestimmten Vorschlag dem Liegenschaftsausschuss bzw. dem Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.