Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung schlägt dem Rat der Stadt Köln vor, wie folgt zu entscheiden:

„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung oder eines Neubaus des Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein. Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.

Der Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung für die Variante 2 auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015 an. Dieser Variante liegen rund 940qm Nutzfläche zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der beiden maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit Lager (ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd. 360qm).
Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.“

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung des Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein. Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.

 

Der Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger
Kostenschätzung für die Variante 2 auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015 an.
Dieser Variante liegen rund 940qm Nutzfläche zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der beiden maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit Lager (ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd. 360qm).

Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt geändert - gemäß Empfehlung Ausschuss Schule und Weiterbildung – und darüber hinaus nachstehenden Prüfauftrag zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung oder eines Neubaus des Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein. Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.

Der Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung für die Variante 2 auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015 an. Dieser Variante liegen rund 940qm Nutzfläche zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der beiden maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit Lager (ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd. 360qm).
Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.“

 

Prüfauftrag gem. Änderungs- bzw. Zusatzantrag von SPD Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der Teil des städtischen Grundstücks, der nicht für den Bedarf der Rheinischen Musikschule (RMS) im Rahmen der vorgelegten Planung genutzt wird, für öffentlich-geförderten Wohnungsbau genutzt werden kann. Dabei muss die schallintensive Nutzung der Rheinischen Musikschule berücksichtigt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, dafür einen geeigneten und mit der Planung für die RMS abgestimmten Vorschlag dem Liegenschaftsausschuss bzw. dem Rat vorzulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft :

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

 „Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung oder eines Neubaus des Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein. Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.

Der Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung für die Variante 2 auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015 an. Dieser Variante liegen rund 940qm Nutzfläche zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der beiden maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit Lager (ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd. 360qm).
Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.“

 

Prüfauftrag gem. Änderungs- bzw. Zusatzantrag von SPD Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der Teil des städtischen Grundstücks, der nicht für den Bedarf der Rheinischen Musikschule (RMS) im Rahmen der vorgelegten Planung genutzt wird, für öffentlich-geförderten Wohnungsbau genutzt werden kann. Dabei muss die schallintensive Nutzung der Rheinischen Musikschule berücksichtigt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, dafür einen geeigneten und mit der Planung für die RMS abgestimmten Vorschlag dem Liegenschaftsausschuss bzw. dem Rat vorzulegen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

 

„Der Rat beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschließlich Sanierung oder eines Neubaus des Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Str. 28-32.“

Hierbei ist die Erstellung einer Tiefgarage auf der Grundstücksfläche vorzusehen.

 

(… der weitere Beschlusstext des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 24.08.2015 bleibt unverändert…)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Deine Freunde sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft aus seiner Sitzung am 31.08.12015:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) für einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung oder eines Neubaus des Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein. Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.

Der Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung für die Variante 2 auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015 an. Dieser Variante liegen rund 940qm Nutzfläche zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der beiden maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit Lager (ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd. 360qm).
Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.

 

Prüfauftrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der Teil des städtischen Grundstücks, der nicht für den Bedarf der Rheinischen Musikschule (RMS) im Rahmen der vorgelegten Planung genutzt wird, für öffentlich-geförderten Wohnungsbau genutzt werden kann. Dabei muss die schallintensive Nutzung der Rheinischen Musikschule berücksichtigt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, dafür einen geeigneten und mit der Planung für die RMS abgestimmten Vorschlag dem Liegenschaftsausschuss bzw. dem Rat vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.