Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Gaedestraße - östlicher Teil des MI 2 - in Köln-Marienburg —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 2. Änderung - Schulstandort— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:
„Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Gaedestraße - östlicher Teil des MI 2 - in Köln-Marienburg —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 2. Änderung - Schulstandort— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den Entwurf zur
2. Änderung des Bebauungsplanes 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das
Gebiet südlich
der Gaedestraße - östlicher Teil des MI 2 - in Köln-Marienburg
—Arbeitstitel: Gaedestraße
in Köln-Marienburg, 2. Änderung - Schulstandort—
nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung
öffentlich auszulegen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
der Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie die Bezirksvertretung Rodenkirchen
ohne Einschränkung zustimmen.
Alternative:
keine
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: Sache ist erledigt
Eine Behandlung dieser
Vorlage hat sich wegen des ausgesprochenen Wiedervorlageverzichts erledigt.