Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz uneingeschränkt zustimmen und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.

 

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.

 

Die Bezirksvertretung Innenstadt verneint die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung Porz, da die Deutzer Drehbrücke ausschließlich und eindeutig im Gebiet des Stadtbezirks Innenstadt liegt.

Da während der Sanierungsarbeiten mit einer länger dauernden Sperrung der Drehbrücke für Zu-Fuß-Gehende und Rad-Fahrende zu rechnen ist, wird die Verwaltung beauftragt, die Errichtung eines Provisoriums zu prüfen, das die Querung der Hafeneinfahrt in Variante a) nur für Zu-Fuß-Gehende und in der Variante b) für Zu-Fuß-Gehende und Rad-Fahrende ermöglicht. Die Kosten für beide Varianten sind zu ermitteln und der Bezirksvertretung Innenstadt vorzulegen, die dann über die mögliche Errichtung eines Provisoriums entscheidet.
Die Verwaltung soll Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Sperrung geben.

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz uneingeschränkt zustimmt.

 

ja / nein

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz uneingeschränkt zustimmen.

 

Ergänzung:

Die Bezirksvertretung Porz betont die Zuständigkeit der BV 7 für diese Thematik, da die Drehbrücke als Verlängerung der Alfred-Schütte-Allee wichtige stadtbezirksübergreifende Verkehrsströme insbesondere mit Kfz von Anwohnern aus Poll aufnimmt und daher für den Stadtbezirk Porz ebenfalls eine große Bedeutung hat.

Während der Bauzeit soll der Einfluss auf den Verkehr so gering wie möglich gehalten werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Passierbarkeit der Brücke mit Kfz in möglichst großem Umfang gewährleistet bleibt. Gegebenenfalls ist die Bauausführung teilweise im Mehrschichtbetrieb auszuschreiben. Der Hafenbetrieb soll möglichst nicht gestört werden.



Abstimmungsergebnis:

In ergänzter Form einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:

 

Der Rat erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgezogen.

 



 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: zurückgestellt


 

Dieser Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.