Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die
Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz uneingeschränkt zustimmen und empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat
erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen
Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an
externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die
Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen
Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an
externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die
Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.
Die Bezirksvertretung Innenstadt verneint
die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung Porz, da die
Deutzer Drehbrücke ausschließlich und eindeutig im Gebiet des Stadtbezirks
Innenstadt liegt.
Da während der Sanierungsarbeiten mit einer länger dauernden Sperrung der
Drehbrücke für Zu-Fuß-Gehende und Rad-Fahrende zu rechnen ist, wird die
Verwaltung beauftragt, die Errichtung eines Provisoriums zu prüfen, das die
Querung der Hafeneinfahrt in Variante a) nur für Zu-Fuß-Gehende und in der
Variante b) für Zu-Fuß-Gehende und Rad-Fahrende ermöglicht. Die Kosten für
beide Varianten sind zu ermitteln und der Bezirksvertretung Innenstadt
vorzulegen, die dann über die mögliche Errichtung eines Provisoriums
entscheidet.
Die Verwaltung soll Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Sperrung
geben.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die
Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz uneingeschränkt zustimmt.
ja / nein
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen
Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an
externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die
Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf
Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz uneingeschränkt
zustimmen.
Ergänzung:
Die
Bezirksvertretung Porz betont die Zuständigkeit der BV 7 für diese Thematik, da
die Drehbrücke als Verlängerung der Alfred-Schütte-Allee wichtige
stadtbezirksübergreifende Verkehrsströme insbesondere mit Kfz von Anwohnern aus
Poll aufnimmt und daher für den Stadtbezirk Porz ebenfalls eine große Bedeutung
hat.
Während der Bauzeit
soll der Einfluss auf den Verkehr so gering wie möglich gehalten werden.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Passierbarkeit der Brücke mit Kfz
in möglichst großem Umfang gewährleistet bleibt. Gegebenenfalls ist die
Bauausführung teilweise im Mehrschichtbetrieb auszuschreiben. Der Hafenbetrieb
soll möglichst nicht gestört werden.
Abstimmungsergebnis:
In ergänzter Form einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Rat
erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen
Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an
externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die
Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgezogen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat
erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen
Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an
externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die
Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Dieser Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat
erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen
Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an
externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die
Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen
Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an
externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die
Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.