Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, im Fischerweg in Porz-Mitte ein absolutes Halteverbot sowie eine Fahrbahnmarkierung für Fußgänger, Behinderte, Rollator-Nutzer, Kinderwagen und Radfahrer - die derzeit keine Ausweichmöglichkeit haben - einzurichten.

 

 



Zurückgestellt bis zur Durchführung eines Ortstermins.

 

Beschluss: zurückgestellt


Bis zum Fachgespräch geschoben.

 


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, in Anlehnung an das Ergebnis des Ortstermins vom 29.10.2015  im Fischerweg – zwischen Friedrich-Ebert-Ufer und Hauptstr. – eine mögliche Anzahl markierter Parkplatzflächen auf der rechten Seite so einzurichten, dass  das Ein- und Ausfahren mit den PKW sowie das durchfahren mit LKW  nicht beeinträchtigt werden. Der Fischerweg ist in Gänze mit einem  absoluten Halteverbot zu kennzeichnen, mit Ausnahme der markierten PKW Parkplatzflächen.

 

Vor der Kreuzung Fischerweg/Fischerweg muss eine zusätzliche Bodenmarkierung aufgebracht werden, um die Vorfahrtsregelung erkennbarer darzustellen. Darüber hinaus ist der gegenläufige Radverkehr an beiden Enden des Fischerwegs auf einer ausreichenden Länge zu markieren.

 

Vom Friedrich-Ebert-Ufer kommend befindet sich linksseitig eine Halte-/Parkverbots-Bodenmarkierung. Ein unberechtigtes Parken auf dieser Fläche ist durch einen „Findling“ o.ä. zu verhindern, der jedoch LKW nicht behindern darf.

 

Nicht mehr relevante Bodenmarkierungen sollten entfernt werden.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.