Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie –
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 Euro im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte
an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung.
Die Deckung der investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 Euro und
aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
- 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkungen:
Herr Herkenhoener und seine Vertreterin Frau Müller (BDKJ) waren weder bei der
Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.
Vor Sitzungsbeginn als Tischvorlage ausgeteilte Beschlussvorlage
liegt der Niederschrift nochmals als Anlage 4 bei.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 € im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte
an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung.
Die Deckung der investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 € und
aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 € im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte
an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung.
Die Deckung der investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 € und
aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.