Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 Euro im Teilfinanzplan 0601, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung.

Die Deckung der investiven überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 Euro und aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 Euro.




Abstimmungsergebnis:

  • 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkungen:
Herr Herkenhoener und seine Vertreterin Frau Müller (BDKJ) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

Vor Sitzungsbeginn als Tischvorlage ausgeteilte Beschlussvorlage liegt der Niederschrift nochmals als Anlage 4 bei. 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 € im Teilfinanzplan 0601, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung.

Die Deckung der investiven überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 € und aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 €.

 




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 € im Teilfinanzplan 0601, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung.

Die Deckung der investiven überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 € und aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 €.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.