Beschluss: zurückgestellt


Zurückgestellt bis zu einem Termin mit dem Fahrradbeauftragten.

 

Beschluss: Kenntnis genommen


Beschluss:

 

„Die Bezirksvertretung stellt den Bedarf für die Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Porz für die Jahre 2015 ff. (entsprechend der Anlage) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 

Bei allen Straßen und Radwegsanierungen muss vorrangig der Radweg als Randstreifen und wenn möglich (bei vorher bestehendem Radweg) als Radschutzstreifen erstellt werden. Bei Straßen, die bisher keinen Radweg hatten, sind Radwege anzubringen.

Hierzu zählen vor allem:

 

Kölner Straße, Wahner Straße, Liburer Landstraße, Frankfurter Straße, Loorweg.

 

Die Vorlage wird mit Änderungen und Fragen geschoben bis zur Beantwortung durch die Verwaltung.“

 

Die SPD-Fraktion möchte folgende Fragen beantwortet haben:

 

Frage 1:

 

„Kann man Radstreifen bzw. Radschutzstreifen direkt anlegen?“

 

Antwort der Verwaltung:

 

Vor Umsetzung einer Instandsetzungsmaßnahme wird grundsätzlich geprüft, ob planerisch oder gestalterisch Verbesserungen  durchgeführt werden können. Sollten Änderungen erforderlich sein, wird innerhalb der Verwaltung der erforderliche Ablauf abgeklärt. Ist dann eine Planung sinnvoll, wird entsprechend verfahren. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine einfache Instandsetzung gewählt.

 

Frage 2:

 

„Es fehlt eine Priorisierung der Maßnahmen“.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Bei dem Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramm handelt es sich um ein Programm, das sowohl konsumtive, als auch investive Maßnahmen beinhaltet. Wie aus der Begründung ersichtlich, beabsichtigt die Verwaltung, die Abarbeitung des Programms vorbehaltlich der dafür erforderlichen Ressourcen in den nächsten 3-4 Jahren. Das Programm ist ein wesentlicher Teil des Konzeptes zur Sanierung der Straßenschäden und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Eine Priorisierung würde die Handlungsfähigkeit der Verwaltung einschränken, da bei der weiteren Bearbeitung dieses Programms die Belange der Versorgungsträger, möglicher Hochbaumaßnahmen sowie die Belange der Verkehrsbeeinträchtigung berücksichtigt werden müssen und der Ablauf immer der aktuellen Situation angepasst werden muß.

 

Frage 3:

 

„Es sind einzelne Fehler drin. Zum Beispiel bei der Kölner Straße decken zwei Maßnahmen den gleichen Bereich ab. Im Bereich Langel ist eine bereits erledigte Maßnahme aufgeführt“.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Bauabschnitte der Kölner Straße wurden überprüft und müssen wie folgt korrigiert werden: Die Maßnahme 33924 betrifft in Wirklichkeit den Abschnitt zwischen Wiedstraße und Erkerstraße, einschließlich des Kreuzungsbereichs mit der Gremberghovener Straße. Die Baumaßnahme 38629 ist dagegen mit dem Abschnitt von Alfred-Delp-Straße bis Haus Nr. 14 korrekt positioniert.

 

Die Maßnahme 39476 (Radwegsanierung zwischen Zündorf und Langel) wurde noch nicht endgültig ausgeführt; hier wurden lediglich als Sofortmaßnahme durch den Bauhof die Unfallgefahren beseitigt. Eine nachhaltige Instandsetzung steht somit noch aus.

 

 

Frage 4:

 

„Wird die Verkehrssicherheit Wahner Straße verbessert, ist da an einen Schutzstreifen bzw. eine Leitplanke gedacht? Wird das umgesetzt?“

 

Antwort der Verwaltung:

 

Nein, die Verkehrssicherheit der Wahner Straße kann im Zuge der Instandsetzungsmaßnahme nicht verbessert werden. Die Einrichtung eines Schutzstreifens ist wegen des Charakters der Straße (Außerortsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h) nicht zulässig, der Einbau von Schutzplanken ist wegen der dicht am Fahrbahnrand stehenden Bäume ebenfalls nicht möglich ohne die Bäume nachhaltig zu beschädigen.

 

 

Frage 5:

 

„Es fehlt noch eine Angabe, welche der Maßnahmen wann umgesetzt werden“.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Umsetzungszeiträume der einzelnen Maßnahmen können, wie oben erläutert, aus verschiedenen Gründen bei der Aufstellung des Programms nicht genau terminiert werden.

 



Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.