Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt bis zu einem Termin mit dem
Fahrradbeauftragten.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss:
„Die Bezirksvertretung stellt
den Bedarf für die Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk
Porz für die Jahre 2015 ff. (entsprechend der Anlage) fest und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen
des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Bei allen Straßen und
Radwegsanierungen muss vorrangig der Radweg als Randstreifen und wenn möglich
(bei vorher bestehendem Radweg) als Radschutzstreifen erstellt werden. Bei
Straßen, die bisher keinen Radweg hatten, sind Radwege anzubringen.
Hierzu zählen vor allem:
Kölner Straße, Wahner Straße,
Liburer Landstraße, Frankfurter Straße, Loorweg.
Die Vorlage wird mit Änderungen
und Fragen geschoben bis zur Beantwortung durch die Verwaltung.“
Die SPD-Fraktion möchte
folgende Fragen beantwortet haben:
Frage 1:
„Kann man Radstreifen bzw.
Radschutzstreifen direkt anlegen?“
Antwort der Verwaltung:
Vor Umsetzung einer
Instandsetzungsmaßnahme wird grundsätzlich geprüft, ob planerisch oder
gestalterisch Verbesserungen
durchgeführt werden können. Sollten Änderungen erforderlich sein, wird
innerhalb der Verwaltung der erforderliche Ablauf abgeklärt. Ist dann eine
Planung sinnvoll, wird entsprechend verfahren. Sollte dies nicht möglich sein,
wird eine einfache Instandsetzung gewählt.
Frage 2:
„Es fehlt eine Priorisierung
der Maßnahmen“.
Antwort der Verwaltung:
Bei dem Straßen- und
Radwegunterhaltungsprogramm handelt es sich um ein Programm, das sowohl
konsumtive, als auch investive Maßnahmen beinhaltet. Wie aus der Begründung
ersichtlich, beabsichtigt die Verwaltung, die Abarbeitung des Programms
vorbehaltlich der dafür erforderlichen Ressourcen in den nächsten 3-4 Jahren.
Das Programm ist ein wesentlicher Teil des Konzeptes zur Sanierung der
Straßenschäden und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Eine Priorisierung
würde die Handlungsfähigkeit der Verwaltung einschränken, da bei der weiteren
Bearbeitung dieses Programms die Belange der Versorgungsträger, möglicher
Hochbaumaßnahmen sowie die Belange der Verkehrsbeeinträchtigung berücksichtigt
werden müssen und der Ablauf immer der aktuellen Situation angepasst werden
muß.
Frage 3:
„Es sind einzelne Fehler drin.
Zum Beispiel bei der Kölner Straße decken zwei Maßnahmen den gleichen Bereich
ab. Im Bereich Langel ist eine bereits erledigte Maßnahme aufgeführt“.
Antwort der Verwaltung:
Die Bauabschnitte der Kölner
Straße wurden überprüft und müssen wie folgt korrigiert werden: Die Maßnahme
33924 betrifft in Wirklichkeit den Abschnitt zwischen Wiedstraße und
Erkerstraße, einschließlich des Kreuzungsbereichs mit der Gremberghovener
Straße. Die Baumaßnahme 38629 ist dagegen mit dem Abschnitt von
Alfred-Delp-Straße bis Haus Nr. 14 korrekt positioniert.
Die Maßnahme 39476
(Radwegsanierung zwischen Zündorf und Langel) wurde noch nicht endgültig
ausgeführt; hier wurden lediglich als Sofortmaßnahme durch den Bauhof die
Unfallgefahren beseitigt. Eine nachhaltige Instandsetzung steht somit noch aus.
Frage 4:
„Wird die Verkehrssicherheit
Wahner Straße verbessert, ist da an einen Schutzstreifen bzw. eine Leitplanke
gedacht? Wird das umgesetzt?“
Antwort der Verwaltung:
Nein, die Verkehrssicherheit
der Wahner Straße kann im Zuge der Instandsetzungsmaßnahme nicht verbessert
werden. Die Einrichtung eines Schutzstreifens ist wegen des Charakters der
Straße (Außerortsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h)
nicht zulässig, der Einbau von Schutzplanken ist wegen der dicht am
Fahrbahnrand stehenden Bäume ebenfalls nicht möglich ohne die Bäume nachhaltig
zu beschädigen.
Frage 5:
„Es fehlt noch eine Angabe, welche
der Maßnahmen wann umgesetzt werden“.
Antwort der Verwaltung:
Die Umsetzungszeiträume der
einzelnen Maßnahmen können, wie oben erläutert, aus verschiedenen Gründen bei
der Aufstellung des Programms nicht genau terminiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.