Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss Soziales und Senioren empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur
Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit
hoher Priorität umzusetzen.
Der Rat ermächtigt
die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung,
Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der
HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen
und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren
(Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die
voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Der Rat beschließt
die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 €
im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08,
Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach
9.
Die Deckung erfolgt
im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von
200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).
:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Integrationsrat beschließt folgende
Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge
beschließen:
Beschluss:
„Der Rat beschließt,
die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur
Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit
hoher Priorität umzusetzen.
Der Rat ermächtigt
die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung,
Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der
HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen
und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren
(Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die
voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Der Rat beschließt
die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 €
im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08,
Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach
9.
Die Deckung erfolgt
im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von
200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel)“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt,
die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur
Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit
hoher Priorität umzusetzen.
Der Rat ermächtigt
die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung,
Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der
HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen
und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren
(Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die
voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Der Rat beschließt
die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 €
im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08,
Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach
9.
Die Deckung erfolgt
im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von
200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt,
die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur
Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit
hoher Priorität umzusetzen.
Der Rat ermächtigt
die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung,
Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der
HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen
und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren
(Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die
voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Der Rat beschließt
die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 €
im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08,
Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach
9.
Die Deckung erfolgt
im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von
200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt,
die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur
Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit
hoher Priorität umzusetzen.
Der Rat ermächtigt
die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung,
Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der
HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen
und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren
(Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die
voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Der Rat beschließt
die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 €
im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08,
Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach
9.
Die Deckung erfolgt
im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von
200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur
Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit
hoher Priorität umzusetzen.
Der Rat ermächtigt
die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung,
Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der
HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen
und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren
(Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.
Die
voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.
Der Rat beschließt
die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 €
im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08,
Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach
9.
Die Deckung erfolgt
im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von
200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.