Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Ausschuss Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.

 

Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach 9.

 

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung an den Rat.

Der Rat möge beschließen:

Beschluss:

„Der Rat beschließt, die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit hoher Priorität umzusetzen.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.

Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach 9.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel)



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt, die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.

 

Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach 9.

 

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.

 

Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach 9.

 

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt, die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.

 

Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach 9.

 

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt, die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto.

 

Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach 9.

 

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel).



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.