Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Integrationsrat beschließt folgende
Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge
beschließen:
Beschluss:
„Der Rat
1. beschließt
in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
11.02.2014, als Verfahren für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen
des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse einen künstlerischen Wettbewerb durchzuführen. In Form eines
Einladungswettbewerbs sollen bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler gebeten
werden, einen Entwurf für ein Denkmal zu erstellen und in Werkstattgesprächen
vorzustellen. Diese Werkstattgespräche werden in einem „Dialogkreis“ geführt,
der der Jury vorgeschaltet ist und in dem vor allem Opfer und ihre
Angehörigen (bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstraße) unmittelbar in das
Verfahren für die Errichtung eines Denkmals miteinbezogen werden. Das Verfahren soll mit einem Vorschlag für ein Denkmal
Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem
NS-Dokumentationszentrum in Zusammenarbeit mit der Punktdienststelle Diversity
und dem Stadtplanungsamt.
Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahme beschließt der Rat hierzu eine
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 € im Teilplan 0410 –
NS-Dokumentationszentrum – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche
Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung des Mehraufwandes
erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 0401 –
Museumsreferat – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).
2. benennt ein Mitglied je Fraktion für die Jury.
3. beschließt, dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in
ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für
das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke
Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den
endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den
künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert beschließen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
1. beschließt
in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.02.2014, als Verfahren für die
Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der
Probsteigasse einen künstlerischen Wettbewerb durchzuführen. In Form eines
Einladungswettbewerbs sollen bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler gebeten
werden, einen Entwurf für ein Denkmal zu erstellen und in Werkstattgesprächen
vorzustellen. Diese Werkstattgespräche werden in einem „Dialogkreis“ geführt,
der der Jury vorgeschaltet ist und in dem vor allem Opfer und ihre Angehörigen
(bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstraße) unmittelbar in das Verfahren
für die Errichtung eines Denkmals miteinbezogen werden. Das Verfahren soll mit
einem Vorschlag für ein Denkmal Ende 2016 abgeschlossen werden. Die
Durchführung des Verfahrens obliegt dem NS-Dokumentationszentrum in
Zusammenarbeit mit der Punktdienststelle Diversity und dem Stadtplanungsamt.
Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahme
beschließt der Rat hierzu eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von
35.000 € im Teilplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum – in der Teilplanzeile 16
(sonstige ordentliche Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung
des Mehraufwandes erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im
Teilplan 0401 – Museumsreferat – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).
2. benennt ein Mitglied je Fraktion für die Jury.
3. beschließt, dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei Gegenstimme von Frau Wolter beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat
1. beschließt
in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
11.02.2014, als Verfahren für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen
des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse einen künstlerischen Wettbewerb durchzuführen. In Form eines
Einladungswettbewerbs sollen bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler gebeten
werden, einen Entwurf für ein Denkmal zu erstellen und in Werkstattgesprächen
vorzustellen. Diese Werkstattgespräche werden in einem „Dialogkreis“ geführt,
der der Jury vorgeschaltet ist und in dem vor allem Opfer und ihre
Angehörigen (bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstraße) unmittelbar in das
Verfahren für die Errichtung eines Denkmals miteinbezogen werden. Das Verfahren soll mit einem Vorschlag für ein
Denkmal Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Durchführung des Verfahrens obliegt
dem NS-Dokumentationszentrum in Zusammenarbeit mit der Punktdienststelle
Diversity und dem Stadtplanungsamt.
Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahme beschließt der Rat hierzu eine
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 € im Teilplan 0410 –
NS-Dokumentationszentrum – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche
Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung des Mehraufwandes
erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 0401 –
Museumsreferat – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).
2. benennt ein Mitglied je Fraktion für die Jury.
3. beschließt, dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in
ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für
das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke
Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den
endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den
künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert beschließen.
4. beschließt,
dass das in der Begründung unter Punkt 3 beschriebene Verfahren nur unter
Vorbehalt beschlossen wird, um das weitere Verfahren genauer abzuklären und zu
regeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung im Ausschuss Kunst und Kultur am 01.12.15)
Der Rat
1. beschließt
in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
11.02.2014, als Verfahren für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen
des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse einen künstlerischen Wettbewerb durchzuführen. In Form eines
Einladungswettbewerbs sollen bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler gebeten
werden, einen Entwurf für ein Denkmal zu erstellen und in Werkstattgesprächen
vorzustellen. Diese Werkstattgespräche werden in einem „Dialogkreis“ geführt,
der der Jury vorgeschaltet ist und in dem vor allem Opfer und ihre
Angehörigen (bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstraße) unmittelbar in das
Verfahren für die Errichtung eines Denkmals miteinbezogen werden. Das Verfahren soll mit einem Vorschlag für ein
Denkmal Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Durchführung des Verfahrens obliegt
dem NS-Dokumentationszentrum in Zusammenarbeit mit der Punktdienststelle
Diversity und dem Stadtplanungsamt.
Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahme beschließt der Rat hierzu eine
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 € im Teilplan 0410 –
NS-Dokumentationszentrum – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche
Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung des Mehraufwandes
erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 0401 –
Museumsreferat – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).
2. benennt ein Mitglied je Fraktion für die Jury.
3. beschließt, dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in
ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für
das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke
Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den
endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den
künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert beschließen.
4. beschließt, dass das in der
Begründung unter Punkt 3 beschriebene Verfahren nur unter Vorbehalt beschlossen
wird, um das weitere Verfahren genauer abzuklären und zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Abstimmungsergebnis:
Beschluss: geändert beschlossen