Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung an den Rat.

Der Rat möge beschließen:

Beschluss:

„Der Rat

1.       beschließt in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.02.2014, als Verfahren für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse einen künstlerischen Wettbewerb durchzuführen. In Form eines Einladungswettbewerbs sollen bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler gebeten werden, einen Entwurf für ein Denkmal zu erstellen und in Werkstattgesprächen vorzustellen. Diese Werkstattgespräche werden in einem „Dialogkreis“ geführt, der der Jury vorgeschaltet ist und in dem vor allem Opfer und ihre Angehörigen (bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstraße) unmittelbar in das Verfahren für die Errichtung eines Denkmals miteinbezogen werden. Das Verfahren soll mit einem Vorschlag für ein Denkmal Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem NS-Dokumentationszentrum in Zusammenarbeit mit der Punktdienststelle Diversity und dem Stadtplanungsamt.

Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahme beschließt der Rat hierzu eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 € im Teilplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 0401 – Museumsreferat – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).

2.       benennt ein Mitglied je Fraktion für die Jury.

3.       beschließt, dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert beschließen.“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat

1.         beschließt in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.02.2014, als Verfahren für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse einen künstlerischen Wettbewerb durchzuführen. In Form eines Einladungswettbewerbs sollen bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler gebeten werden, einen Entwurf für ein Denkmal zu erstellen und in Werkstattgesprächen vorzustellen. Diese Werkstattgespräche werden in einem „Dialogkreis“ geführt, der der Jury vorgeschaltet ist und in dem vor allem Opfer und ihre Angehörigen (bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstraße) unmittelbar in das Verfahren für die Errichtung eines Denkmals miteinbezogen werden. Das Verfahren soll mit einem Vorschlag für ein Denkmal Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem NS-Dokumentationszentrum in Zusammenarbeit mit der Punktdienststelle Diversity und dem Stadtplanungsamt.

Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahme beschließt der Rat hierzu eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 € im Teilplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 0401 – Museumsreferat – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).

2.         benennt ein Mitglied je Fraktion für die Jury.

3.         beschließt, dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert beschließen.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei Gegenstimme von Frau Wolter beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat

1.       beschließt in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.02.2014, als Verfahren für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse einen künstlerischen Wettbewerb durchzuführen. In Form eines Einladungswettbewerbs sollen bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler gebeten werden, einen Entwurf für ein Denkmal zu erstellen und in Werkstattgesprächen vorzustellen. Diese Werkstattgespräche werden in einem „Dialogkreis“ geführt, der der Jury vorgeschaltet ist und in dem vor allem Opfer und ihre Angehörigen (bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstraße) unmittelbar in das Verfahren für die Errichtung eines Denkmals miteinbezogen werden. Das Verfahren soll mit einem Vorschlag für ein Denkmal Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem NS-Dokumentationszentrum in Zusammenarbeit mit der Punktdienststelle Diversity und dem Stadtplanungsamt.

Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahme beschließt der Rat hierzu eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 € im Teilplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 0401 – Museumsreferat – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).

2.       benennt ein Mitglied je Fraktion für die Jury.

3.       beschließt, dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert beschließen.

4.       beschließt, dass das in der Begründung unter Punkt 3 beschriebene Verfahren nur unter Vorbehalt beschlossen wird, um das weitere Verfahren genauer abzuklären und zu regeln. 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung im Ausschuss Kunst und Kultur am 01.12.15)

Der Rat

1.       beschließt in Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.02.2014, als Verfahren für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse einen künstlerischen Wettbewerb durchzuführen. In Form eines Einladungswettbewerbs sollen bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler gebeten werden, einen Entwurf für ein Denkmal zu erstellen und in Werkstattgesprächen vorzustellen. Diese Werkstattgespräche werden in einem „Dialogkreis“ geführt, der der Jury vorgeschaltet ist und in dem vor allem Opfer und ihre Angehörigen (bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstraße) unmittelbar in das Verfahren für die Errichtung eines Denkmals miteinbezogen werden. Das Verfahren soll mit einem Vorschlag für ein Denkmal Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem NS-Dokumentationszentrum in Zusammenarbeit mit der Punktdienststelle Diversity und dem Stadtplanungsamt.

Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahme beschließt der Rat hierzu eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 € im Teilplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan 0401 – Museumsreferat – in der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).

2.       benennt ein Mitglied je Fraktion für die Jury.

3.       beschließt, dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert beschließen.

4.      beschließt, dass das in der Begründung unter Punkt 3 beschriebene Verfahren nur unter Vorbehalt beschlossen wird, um das weitere Verfahren genauer abzuklären und zu regeln.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen




Abstimmungsergebnis: