Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt, dass das Interim für die Gesamtschule Girlitzweg ab dem Schuljahr 2018/2019 am künftigen Standort der Schule eingerichtet werden soll. Das bedeutet, dass die sichere und zügige Erreichbarkeit der Schule ab diesem Zeitpunkt sichergestellt werden muss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bereits zum Start des Interims alle Voraussetzungen für eine sichere und zügige Erreichbarkeit der Schule für die Schüler und Schülerinnen zu schaffen.

 

1.      Für die Anreise der Schülerinnen und Schüler zu Fuß und per Rad aus dem Stadtteil Vogelsang oder Bocklemünd - von der Vogelsanger Straße oder ab dem Meisenweg kommend – muss der Weg entlang der Bahngleise ausreichend befestigt und beleuchtet sein. Ggf. bedarf es auch einer baulichen Sicherung gegenüber den Gleisen.

 

2.      Für die Schülerinnen und Schüler, die zu Fuß und per Rad aus dem Stadtteil Bickendorf und darüber hinaus kommen, muss auch dieser Weg sicherer werden, daher

·      ist auf der Vitalisstraße zwischen der Vogelsanger Straße und dem Girlitzweg Tempo 30 anzuordnen.

 

·      ist die Vitalisstraße ab der Vogelsanger Straße mit Fahrradschutzstreifen zu versehen.

 

·      sind Bürgersteige auf beiden Seiten der Vitalisstraße so herzustellen, dass mindestens zwei Personen bequem nebeneinander gehen können. Sofern diese Gehwegbreite gegeben ist, darf diese nicht eingeengt werden, z. B. durch Einbauten oder überhängende Hecken.

 

·       ist die Vitalisstraße ausreichend zu beleuchten.

3.      Da eine sichere Führung der Schülerinnen und Schüler aus Sicht der BV über den Girlitzweg nicht zu realisieren ist, soll ab der Vitalisstraße auf Höhe der Veranstaltungshalle (Euro-Saal) parallel zum Girlitzweg eine öffentlich gewidmete Straße angelegt werden. Diese muss den allgemeinen Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht werden, d. h. Fußgängergehwege, Radwege, Fahrstraße für PKW und Nutzfahrzeuge (Anlieferverkehr) sowie die Errichtung von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs (KVB-Busse). Bis zur Eröffnung des Interimsstandortes ist dies ggf. zunächst im Ausbauzustand eines Fuß- und Radweges zu realisieren.

Um den Ausbau der Straße und der dazu benötigten Fläche zügig planen zu können, ist es seitens der Verwaltung erforderlich, mit dem Eigentümer kurzfristig in Verhandlung zu treten.

Mit der Erschließung des Schulstandortes für die aus dem benachbarten Stadtbezirk Lindenthal kommenden Schülerinnen und Schüler hat sich die Bezirksvertretung Lindenthal befasst. Diese Überlegungen umfassen auch die Anreise per S-Bahn bis zum Haltepunkt Technologiepark. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt diese Überlegungen und weist darauf hin, dass auch die Schülerinnen und Schüler, die mit der S-Bahn anreisen über den o.a. neuen Weg und nicht über den Girlitzweg geführt werden sollen.

4.     Ebenfalls für die aus Richtung Bickendorf kommenden Schülerinnen und Schüler ist eine ÖPNV-Erschließung der Gesamtschule per Bus mit Beginn des Interims zu realisieren. Dabei ist sinnvollerweise auch eine Betrachtung der heute nur unzureichend an den ÖPNV angeschlossenen neu entstehenden Wohnbebauung und Gewerbetriebe auf dem ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld und an der Oskar-Jäger-Straße einzubeziehen.

5.     Der Bezirksvertretung Ehrenfeld ist spätestens im 2. Halbjahr 2016 ein Sachstandsbericht zu den Planungen vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.