Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe
der Mittel „Förderfonds Brauchtum für benachteiligte Veedel“ in Höhe von 50.000
EUR. Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2015, im
Teilergebnisplan 0416 Kulturförderung - Förderfonds Brauchtum für
benachteiligte Veedel Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, zur Verfügung.
Die Vergabe der Mittel erfolgt entsprechend
der nachfolgenden Kriterien:
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Die
Festlegung bei welchem Stadtteil es sich um ein benachteiligtes Veedel handelt,
wird anhand des Index „Anteil Leistungsberechtigter in der Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach SGB II“ ermittelt.
Ausschlaggebend dafür ist der Umstand, dass ortsansässige Vereine in diesen
Stadtteilen aus den traditionellen Haussammlungen zu ihren Veranstaltungen
geringere Beiträge erhalten, als dies in besser gestellten Stadtteilen der Fall
ist.
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Die in
den benachteiligten Veedeln ansässigen Vereine, Veedelsgesellschaften,
Familiengesellschaften, Schulen, Familienzentren, Kitas etc. stellen beim
jeweiligen Bürgeramt einen formlosen Antrag auf Bezuschussung zur Erstattung
der Aufwendungen für Gebühren (z.B. Sanitätsdienst, GEMA, städtische Gebühren
für Straßensperrungen etc.) für die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen.
Bei Brauchtums-veranstaltungen handelt es sich im Wesentlichen um Karneval, St.
Martin und Veranstaltungen von Schützenvereinen.
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Die
Möglichkeit der Antragstellung wird durch eine Pressemitteilung der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Anträge sind bis zum 05.12.2015 zu
stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt