Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel „Förderfonds Brauchtum für benachteiligte Veedel“ in Höhe von 50.000 EUR. Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2015, im Teilergebnisplan 0416 Kulturförderung - Förderfonds Brauchtum für benachteiligte Veedel Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, zur Verfügung.

 

Die Vergabe der Mittel erfolgt entsprechend der nachfolgenden Kriterien:

 

-       Die Festlegung bei welchem Stadtteil es sich um ein benachteiligtes Veedel handelt, wird anhand des Index „Anteil Leistungsberechtigter in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II“ ermittelt.
Ausschlaggebend dafür ist der Umstand, dass ortsansässige Vereine in diesen Stadtteilen aus den traditionellen Haussammlungen zu ihren Veranstaltungen geringere Beiträge erhalten, als dies in besser gestellten Stadtteilen der Fall ist.

 

-       Die in den benachteiligten Veedeln ansässigen Vereine, Veedelsgesellschaften, Familiengesellschaften, Schulen, Familienzentren, Kitas etc. stellen beim jeweiligen Bürgeramt einen formlosen Antrag auf Bezuschussung zur Erstattung der Aufwendungen für Gebühren (z.B. Sanitätsdienst, GEMA, städtische Gebühren für Straßensperrungen etc.) für die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen. Bei Brauchtums-veranstaltungen handelt es sich im Wesentlichen um Karneval, St. Martin und Veranstaltungen von Schützenvereinen.

 

-       Die Möglichkeit der Antragstellung wird durch eine Pressemitteilung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Anträge sind bis zum 05.12.2015 zu stellen.

 




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt