Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan 67415/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Grundstück Raderberger Straße 174 bis 178 —Arbeitstitel: "Innenentwicklung Raderberger Straße" in Köln-Raderberg— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.