Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Mitglieder des Integrationsrates nehmen die Mitteilung der Verwaltung
zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird um Beantwortung der Frage gebeten, ob schon bekannt sei, welche Turnhallen belegt werden sollen.
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Kenntnis genommen
RM Kron sieht hier ein
gesamtgesellschaftliches Thema und weist diesbezüglich auf die für den
17.12.2015 (15:30 Uhr im Ratssaal) terminierte gemeinsame Sondersitzung des
Sportausschusses und des Ausschusses Schule und Weiterbildung hin. Herrn
Hoffmann fehlen bei der dargestellten Priorisierung die Belange des
organisierten Sports. Er hält es für wichtig, dass der organisierte Sport
(StadtSportBund / Stadtbezirkssportverbände und Fachverbände) beteiligt wird.
Herr Sanden weist auf die Ausführungen von Herrn Ludwig im Rahmen des
Flüchtlingsgipfels hin, wonach keine Güterabwägung stattfindet. Die
Standortsuche orientiert sich nach baufachlichen Gesichtspunkten. Herr Sanden
sagt zu, die Fragestellung an Herrn Ludwig weiterzuleiten. RM Kron sieht hier
auch die Zuständigkeit bei der Sozialverwaltung (Amt für Wohnungswesen). Herr
Göbel interpretiert das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels so, dass eine konkret
werdende Standortüberlegung transparent gemacht und dann dabei auch die
Situation der betroffenen Sportvereine reflektiert wird. Dementsprechend sollte
sich die Sportpolitik mit Blick auf die Sondersitzung entsprechend
positionieren. RM Kron bestätigt diese Position und hält insbesondere eine
frühzeitige Informationspolitik für zwingend geboten.
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die
Mitteilung zur Kenntnis.
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Flüchtlingszahlen sind weiterhin stark ansteigend, im Oktober wurden 965 Menschen zusätzlich untergebracht und auch für die kommenden Monate ist von vergleichbaren Zugangszahlen auszugehen. Die Verwaltung hat daher alle städtischen Turnhallen auf ihre grundsätzliche Eignung zur Flüchtlingsunterbringung hin überprüft. Die hierfür eingerichtete Arbeitsgruppe bestand neben dem fach- und gebäudekundigem Personal aus qualifiziertem Personal der Feuerwehr, dem Bauaufsichtsamt, dem Amt für Schulentwicklung und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes vom Amt für Wohnungswesen.
In einem ersten Zwischenergebnis erscheinen 101 Turnhallen als grundsätzlich geeignet.
Für jede dieser Turnhallen wird aktuell ein Exposé erstellt, welches auch die weiteren Nutzungen durch Sportvereine sowie Hinweise weiterer Fachämter beinhaltet.
Die Verwaltung wird je Bezirk eine Priorisierung der möglichen Turnhallenbelegungen vornehmen, die Bürgerämter werden hierbei beratend tätig sein. Nachdem für jeden Bezirk eine Priorisierung erfolgt ist, wird die Verwaltung in Abhängigkeit der erforderlichen Unterkunftsplätze Turnhallen festlegen, die zur Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet werden.
Die ausschlaggebenden Kriterien der Reihenfolge bilden dabei die Anzahl der entstehenden Unterbringungsplätze, die Dauer des Herrichtungsaufwandes bis zur tatsächlichen Belegung, die mit der Belegung mit Flüchtlingen verbundenen Belastungen für die bisherige Nutzung sowie der Anteil an Flüchtlingen im jeweiligen Stadtteil.
Die Verwaltung rechnet ab dem 30.11. mit einer hohen Anzahl an Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg. Insofern wird die Verwaltung in Abstimmung mit den Bürgerämtern einige Turnhallen sofort herrichten müssen, damit diese ab 30.11. zur Belegung herangezogen werden können. Die Festlegung, welche Turnhallen in einer „Sofortmaßnahme“ hergerichtet werden müssen, erfolgt in Abstimmung mit den Bürgerämtern am Montag, 23.11.2015. Auch hierbei werden die genannten Kriterien berücksichtigt, jedoch ist die Dauer des Herrichtungsaufwandes das ausschlaggebende Kriterium. Die Verwaltung wird über die weiteren Schritte und Ergebnisse des Verfahrens berichten.
Beschluss: Kenntnis genommen