Beschluss: endgültig abgelehnt


Der Bezirksbürgermeister verweist auf die rechtlichen Hürden, die Prüfung der Verwaltung auf fremdes Eigentum zu richten.
Herr Ludwig betont, dass die Nutzung fremder Liegenschaften nur im Einvernehmen möglich ist.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Verwaltung möge prüfen:

 

  1. Ob und wie viele potentielle Immobilien und Liegenschaften der christlichen Kirchen, muslimischen Gemeinden und anderen Religionsgemeinschaften im Stadtbezirk von Rodenkirchen vorhanden sind, in denen Flüchtlinge über die Wintermonate hinweg, wenigstens übergangsweise unterkommen könnten.

 

  1. Ob die christlichen Kirchen, muslimischen Gemeinden und anderen Religionsgemeinschaften, eine solche Nutzung Ihrer Immobilien bereits allumfassend geprüft und veranlasst haben und wenn nicht, möge die Verwaltung umgehend Kontakt mit den Gemeinden aufnehmen um sie zu bitten, mehr Flüchtlinge in deren Einrichtungen, Tagungszentren, Hotels, Pfarrsälen, leerstehenden Wohnungen, Gotteshäusern und/oder Moscheen unterzubringen.


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg abgelehnt.