Beschluss: Kenntnis genommen
Die Stellungnahme der
Verwaltung (3649/2015) bzgl. des Änderungsantrages AN/1744/2015 wurde von der
Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Kenntnis genommen. Der Änderungsantrag
AN/1744/2015 ist zurückgezogen worden.
Die Fraktion Die
Grünen und die FDP-Fraktion stellen einen Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage
3649/2015 dahingehend, dass die Verwaltung gebeten wird, bei der anstehenden
Harmonisierung über alle Planfeststellungsabschnitte die BI Hochwasser beratend
mit einzubeziehen. Zudem soll in der Anlage 1 - § 7 Befreiungen das Wort „kann“
in „soll“ abgeändert werden.
Der Bezirksbürgermeister lässt
über die Änderungen wie folgt abstimmen.
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Beschlussvorlage 2744/2015 wie folgt zu ändern:
1. Die Verwaltung wird gebeten, bei der anstehenden Harmonisierung über alle Planfeststellungsabschnitte die BI Hochwasser beratend mit einzubeziehen.
2. In der Anlage 1 § 7
Befreiungen ist das Wort „kann“ durch das Wort „soll“ zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
So dann lässt der Bezirksbürgermeister über die ergänzte Beschlussvorlage wie folgt beschließen:
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im
Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln,
Ortslage Rodenkirchen Leinpfad in der Fassung der paraphierten Anlage. Die
Verwaltung wird gebeten, bei der anstehenden Harmonisierung über alle
Planfeststellungsabschnitte die BI Hochwasser beratend mit einzubeziehen.
In der Anlage
1 - § 7 Befreiungen ist das Wort „kann“ durch das Wort „soll“ zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.