Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1.
Gemäß §
4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit
§ 26 Abs. 3 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)
werden der mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk vom 11.9.2015 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach
GmbH versehene Jahresabschluss zum
31.8.2014 sowie der Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis 31.8.2014
festgestellt.
2.
Der Bilanzgewinn
für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis zum 31.8.2014 in Höhe von EUR 45.694,28, der sich aus dem
Jahresfehlbetrag 2013/2014 in Höhe von EUR 136.072,92 nach Verrechnung mit dem
Gewinnvortrag von EUR 173.814,20 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in
Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
1.
Gemäß §
4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit
§ 26 Abs. 3 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)
werden der mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk vom 11.9.2015 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach
GmbH versehene Jahresabschluss zum
31.8.2014 sowie der Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis 31.8.2014
festgestellt.
2.
Der
Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis zum 31.8.2014 in Höhe
von EUR 45.694,28, der sich aus dem
Jahresfehlbetrag 2013/2014 in Höhe von EUR 136.072,92 nach Verrechnung mit dem
Gewinnvortrag von EUR 173.814,20 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in
Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in
Verbindung mit
§ 26
Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)
werden der mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom
11.9.2015 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dornbach GmbH versehene Jahresabschluss zum
31.8.2014 sowie der
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis 31.8.2014
festgestellt.
2.
Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis zum 31.8.2014
in Höhe von EUR 45.694,28, der sich
aus dem Jahresfehlbetrag 2013/2014 in Höhe von EUR 136.072,92 nach Verrechnung
mit dem Gewinnvortrag von EUR 173.814,20 sowie Entnahmen aus den
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.