Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren
beschließt die Instandsetzung von Dach und Fassade der Notunterkunft für
Flüchtlinge im ehemaligen Verwaltungsgebäude Herkulesstr. 42, 50823 Köln
Neuehrenfeld.
Die Vorgaben des §82 GO NRW wurden berücksichtigt. Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von
Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Instandhaltung der bestehenden
Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe
erforderlich.
Die konsumtiven Aufwendungen in Höhe von
brutto
Dachinstandsetzung 244.899,14
€
Fassadeninstandsetzung 395.096,70
€
insgesamt 639.995,84
€
sind zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt
dem Ausschuss Soziales und Senioren folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren
beschließt die Instandsetzung von Dach und Fassade der Notunterkunft für
Flüchtlinge im ehemaligen Verwaltungsgebäude Herkulesstr. 42, 50823 Köln
Neuehrenfeld.
Die Vorgaben des §82 GO NRW wurden berücksichtigt. Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von
Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Instandhaltung der bestehenden
Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe
erforderlich.
Die konsumtiven Aufwendungen in Höhe von
brutto
Dachinstandsetzung 244.899,14
€
Fassadeninstandsetzung 395.096,70
€
insgesamt 639.995,84
€
sind zum Doppelhaushalt 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2016, im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren
beschließt die Instandsetzung von Dach und Fassade der Notunterkunft für
Flüchtlinge im ehemaligen Verwaltungsgebäude Herkulesstr. 42, 50823 Köln
Neuehrenfeld.
Die Vorgaben des §82 GO NRW wurden berücksichtigt. Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von
Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Instandhaltung der bestehenden
Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe
erforderlich.
Die konsumtiven Aufwendungen in Höhe von
brutto
Dachinstandsetzung 244.899,14
€
Fassadeninstandsetzung 395.096,70
€
insgesamt 639.995,84
€
sind zum Doppelhaushalt 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2016, im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt