Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde
zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Zurückgestellt wegen Beratungsbedarf.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6646 Sd 2/04 (67464/04) für das Gebiet zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge von circa 30 m, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;
2. beschließt die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 BauGB nach Modell 1;
3. beauftragt
die Verwaltung, nach Durchführung der Beteiligung Dienststellen, Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und
nach Abschluss der Umweltprüfung den Bebauungsplan-Aufhebungsentwurf nach
§ 3 Absatz 2 BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6646 Sd 2/04 (67464/04) für das Gebiet zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge von circa 30 m, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;
2. beschließt die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 BauGB nach Modell 1;
3. beauftragt
die Verwaltung, nach Durchführung der Beteiligung Dienststellen, Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und
nach Abschluss der Umweltprüfung den Bebauungsplan-Aufhebungsentwurf nach
§ 3 Absatz 2 BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.