Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Zurückgestellt wegen Beratungsbedarf.

 


Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6646 Sd 2/04 (67464/04) für das Gebiet zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge von circa 30 m, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2.       beschließt die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 BauGB nach Modell 1;

3.       beauftragt die Verwaltung, nach Durchführung der Beteiligung Dienststellen, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und nach Abschluss der Umweltprüfung den Bebauungsplan-Aufhebungsentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6646 Sd 2/04 (67464/04) für das Gebiet zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge von circa 30 m, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2.       beschließt die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 BauGB nach Modell 1;

3.       beauftragt die Verwaltung, nach Durchführung der Beteiligung Dienststellen, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und nach Abschluss der Umweltprüfung den Bebauungsplan-Aufhebungsentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.