Beschluss: Kenntnis genommen


In der genannten Sitzung wurden Fragen der vorherigen Sitzung beantwortet, jedoch nicht konkret oder ausweichend:

 

1.                Gefragt wurde, wie die Verkehrssicherheit sichergestellt ist. Dies wurde nicht beantwortet. Daher bitten wir nochmals um Auskunft, nach welchen verkehrstechnischen Regelwerken die Böschung verkehrssicher ist.

 

2.                Gefragt wurde nach dem Vergleich zwischen der Verkehrssicherheit des ehemaligen Zustandes und des jetzigen Zustandes der Verkehrssicherheit. Die Frage wurde nicht beantwortet. Daher bitten wir nochmals um eine klare Darstellung, worin die Unterschiede zu sehen sind und welche Regelwerke sich dahinter verbergen.

 

Die Antwort der Verwaltung suggeriert, dass die Verkehrssicherheit durch den jetzt hergestellten Zustands vollumfänglich gegeben ist. Dies würde somit bedeuten, dass zur Einhaltung der Verkehrssicherheit auf Grundlage der gültigen Regelungen weder ein Geländer noch eine Mauer erforderlich ist. Falls wir das so richtig verstanden haben, erlauben wir uns drei Zusatzfragen:

 

3.                Ist es korrekt, dass die neue Gestaltung nur abhängig ist von denkmalpflegerischen und optischen Gesichtspunkten und nicht von der Verkehrssicherheit?

 

4.                Warum ist es dann erforderlich, eine neue Mauer in der beschriebenen, aufwendigen Art zu erneuern, wenn Sie aus Gründen der Verkehrssicherheit gar nicht erforderlich ist? Und warum reicht dann nicht eine einfache Fundamentgründung?

 

5.                Wann wird folgerichtig mit dem Bau der Mauer nach dem historischen Vorbild und unter Berücksichtigung der tatsächlich statisch relevanten Erfordernisse begonnen, die die Bezirksvertretung aus eben den unter Frage 3 genannten Gründen beschlossen hat?