Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig, die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von 2.150.000 € zur Kenntnis.
Für den Mehrbedarf an investiven
Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das
Haushaltsjahr 2017, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der
Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von
2.150.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei
der Finanzstelle 5620-1004-2-5149, Sanierung Bonner Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung
der Abschreibung i.H.v. 33.593,75 € sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das
Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in
entsprechender Höhe eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von 2.150.000 € zur Kenntnis.
Für den Mehrbedarf an investiven
Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das
Haushaltsjahr 2017, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der
Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von
2.150.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei
der Finanzstelle 5620-1004-2-5149, Sanierung Bonner Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung
der Abschreibung i.H.v. 33.593,75 € sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das
Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in
entsprechender Höhe eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit 3
Stimmen der CDU-Fraktion, mit 4 Stimmen der SPD-Fraktion, mit 3 Stimmen der
Fraktion die Grünen, mit 2 Stimmen der FDP Fraktion, mit der Stimme von Herr
Bronisz und der Stimme von Herrn Ilg bei Enthaltung von 2 Stimmen der
CDU-Fraktion und einer Stimme der Fraktion Die Grünen zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Bussmann)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von 2.150.000 € zur Kenntnis.
Für den Mehrbedarf an investiven
Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr
2017, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 2.150.000 € zur
Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle
5620-1004-2-5149, Sanierung Bonner Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung
der Abschreibung i.H.v. 33.593,75 € sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das
Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in
entsprechender Höhe eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von 2.150.000 € zur Kenntnis.
Für den Mehrbedarf an investiven
Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das
Haushaltsjahr 2017, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der
Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von
2.150.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei
der Finanzstelle 5620-1004-2-5149, Sanierung Bonner Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung
der Abschreibung i.H.v. 33.593,75 € sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das
Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in
entsprechender Höhe eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.