Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss
Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge beschließen.
Beschluss:
Der
Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur
Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.
Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW
wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur
Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.
Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW
wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur
Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.
Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW
wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und des Herrn Ilg zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der
Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur
Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.
Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW
wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat nimmt die entstandenen
Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur Kenntnis und beschließt die
Fortsetzung der Maßnahme.
Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.