Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat.

Der Rat möge beschließen.

 

Beschluss:

Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.

Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.

Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.

Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.

Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.

Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.

Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.

Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.

Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.

Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.

 




Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und des Herrn Ilg zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.

Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.

Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.

Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.

Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.

Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.

Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.