Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage sowie den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1014/2016), der da lautet:
„Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der KVB AG zeitnah
darzustellen, welche Buslinien eine Taktverdichtung benötigen und mit welchem
finanziellen Aufwand dies umsetzbar ist. Hierbei sollen u.a. die Linien 142
/141 /143 /144 /145 /149 /160 und 162 untersucht werden. „
zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Die SPD-Fraktion und Herr Bronisz stellen einen gemeinsamen
Ergänzungsantrag.
Der stellvertretende
Bezirksbürgermeister Herr Schykowski übernimmt um 20.25 Uhr die
Sitzungsleitung.
Der stellvertretende
Bezirksbürgermeister Herr Schykowski lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen:
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Es sollen folgende Ergänzungen in den Nahverkehrsplan aufgenommen
werden:
·
Besonders
in den Randgebieten ist es notwendig die ÖPNV-Anbindung zu verbessern.
·
Im
Sürther Feld und in Weiß soll umgehend das ÖPNV-Angebot auf Grund des
Einwohnerzuwachses – insbesondere der dort wohnenden Kinder und Jugendlichen –
angepasst werden.
·
Die
Linie 130 soll tagsüber in einem 10 Minuten Takt fahren
·
Immendorf
muss besser an den ÖPNV angeschlossen werden.
·
Der
Nachtbus der Linie 132 soll im 30 Minutentakt fahren.
·
Der
Chlodwigplatz soll als Rendezvous-Verknüpfungspunkt entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht anwesend Herr Homann).
Im Anschluss lässt
Herr Schykowski über die ergänzte Vorlage abstimmen.
2.Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss
folgenden Beschluss zu fassen:
1.)
Der
Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen
Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten
Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.
2.)
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter
regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung
und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
3.)
Es sollen folgende Ergänzungen in den
Nahverkehrsplan aufgenommen werden:
·
Besonders in den Randgebieten ist es notwendig die
ÖPNV-Anbindung zu verbessern.
·
Im Sürther Feld und in Weiß soll umgehend das
ÖPNV-Angebot auf Grund des Einwohnerzuwachses – insbesondere der dort wohnenden
Kinder und Jugendlichen – angepasst werden.
·
Die Linie 130 soll tagsüber in einem 10 Minuten
Takt fahren
·
Immendorf muss besser an den ÖPNV angeschlossen
werden.
·
Der Nachtbus der Linie 132 soll im 30 Minutentakt
fahren.
·
Der Chlodwigplatz soll als
Rendezvous-Verknüpfungspunkt entwickelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht anwesend Herr Homann).
Der Bezirksbürgermeister Herr Homann übernimmt wieder die Sitzungsleitung um 20.35 Uhr.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:
1.) Der Verkehrsausschuss nimmt den
Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr
Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen
vorzunehmen mit folgender Maßgabe:
Für die Buslinie 142 soll ein 10-Minuten-Takt eingeführt werden.
2.)
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler
Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem
Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden ergänzenden Beschluss
1.)
Der
Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen
Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten
Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.
2.)
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler
Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem
Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Des Weiteren beschließt die
Bezirksvertretung folgende konkrete Anregungen:
A) basierend auf der Stärke- und
Schwäche-Analyse (Kapitel 5.6)
Stadtbahn:
Linie
1: Verstärkung in der HVZ (alle 5 Minuten) von Köln-Weiden-West bis Junkersdorf
(ab dort Standard)
Linie
13: Verstärkung in der HVZ (5 Minuten von Aachener Str. / Gürtel nach Mülheim)
und Verstärkung in der NVZ/SPZ und im Nachtverkehr gemäß den Beschlüssen der BV
Lindenthal
Linie
18 Klettenbergpark –
Hürth-Hermühlheim HVZ alle 5 Minuten NVZ alle 15 Minuten
Sa NVZ II allle 10 Minuten So NVZ II
alle 15 Minuten und Prüfung ob
über Hürth weiter nach Brühl verlängert werden kann
Linie
18 Klettenberg – Neumarkt – Dom - alle 4
Minuten – dringend Bau der S-Bahn Haltestellen Köln-Klettenberg,
Köln-Weishausstraße im Vorlaufbetrieb der S-Bahn zur Entlastung
Bus
Linie
130 HVZ alle 10 Minuten Sülzgürtel –
Bahnhof Rodenkirchen und genereller Einsatz von Gelenkbussen (Vorlauf zur
Stadtbahn) und Linienbetrieb in der SVZ
Bus
131 HVZ alle 10 Minuten bis Sülzburgstraße bis Zollstockgürtel und generelle
Bedienung mit Gelenkbussen und Linienbetrieb in der SVZ
Bus
141 / 143 HVZ vom Bf Ehrenfeld nach S-
Bahn Müngersdorf/Technologiepark und
weiter in den Gewerbepark und Schulstandort Girlitzweg früher (Industrie verbunden mit einem Vorrang
für Bus auf der Widdersdorfer Straße
Bus
142 Bf Ehrenfeld – Universität Uni-HVZ
alle 10 Minuten (heute schon zwei volle
Gelenkbusse hintereinander)
Bus
149 Weiden/Zentrum Lövenich Verdichtung in der HVZ und Einsatz von
Gelenkbussen zum Schulzentrum Widdersdorf
Weitere
Netzerweiterung, die von der BV Lindenthal beschlossen worden sind, werden als
Fakt aufgenommen:
Weiterentwicklung
des Stadtbahnangebotes (Punkt 8.2.1)
Die
Linie 1 wird on S-Bahn Weiden-West nach Widdersdorf und weiter nach Brauweiler
verlängert und zügig das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Bahnbetrieb
auf der HGK-Strecke von Köln-Braunsfeld/Aachener Straße bis Ossendorf in einem
Vorlaufbetrieb.
Weiterentwicklung
Busangebot
Verlängerung
Linie 136 von Hohenlind nach Junkersdorf-Süd – Weiden zur Entlastung der Linie
143
Verlängerung
Linie 146 von Deckstein über Horbell nach Marsdorf
Bus
978 Köln – Hürth Verstärkung des Taktes
in HVZ und NVZ zur Entlastung der Linie 18
Busanbindung
Brauweiler – S-Bahn-Weiden-West
Nachtbus
Weiden Zentrum – Lövenich – Widdersdorf – Brauweiler
B) Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Karte der Stärken-Schwäche-Analyse (Engpässe in den Kapazitäten
des bestehenden Bahn- und Busnetzes) mit aktuellen Zahlen für 2016 und einer
Hochrechnung mit den Parametern einer wachsenden Stadt, des Umweltschutzes und
der vom Rat beschlossenen Zielkonzeption Mobilität 2025 für den Stadtbezirk Lindenthal zu erstellen und der Bezirksvertretung
Lindenthal vorlegen. In gemeinsamen Arbeitskreisen von BV, Verwaltung und
Verkehrsbetrieben werden die Anforderungen und die Kriterien von Erreichbarkeit
im Stadtbezirk Lindenthal erarbeitet und Mängel in der Erschließungsqualität
gelöst. (7.2)
C)
Die Einteilung Kernstadt und Außenbereich Abbildung 6-1 wird verändert: Die Umweltzone
ist der Bereich der Kernstadt und dann schließt sich der Außenbereich an
(Verknüpfung mit Umweltstandards) Kapitel
6.1.
D)
Verkehrszeiten und Zeitintervalle
Neues
Mindestangebot an Samstagen
NVZ
I 9.00 – 11.00 Uhr und
20.00 – 23.00 Uhr alle 15
Minuten
NVZ
II 11.00 – 20.00 Uhr alle 10 Minuten
Neues
Mindestangebot an Sonntagen
NVZ
I 11.00 – 13.00 Uhr 19.00 – 23.00
Uhr alle 15 Minuten
NVZ
II 13.00 – 19.00 Uhr alle 10
Minuten
Bus Mo – Fr
HVZ 10 Minuten Kernstadt
NVZ 10 Minuten
Kernstadt
Sa NVZ II 10 Minuten Kernstadt
So NVZ
II 10 Minuten Kernstadt
E)
Barrierefreiheit (8.2.3) Der Umbau der
noch nicht barrierefreien Haltestellen bei Bus und Bahn im Stadtbezirk
Lindenthal soll vorrangig erfolgen
F)
Qualitätskriterium Tarife und Service (Kap. 6.1.7)
Die
Tarifgestaltung sollte nach sozialen Kriterien (Höhe des Fahrpreises und des
Systems der Fahrkarten, nach umweltgerechten Kriterien überprüft und verbessert
werden. Dabei ist auch die Idee der Haushaltskarte mit einzubeziehen.
G)
Umfang des Einsatzes des Service-Personals (Kap 6.1.7)
Der Einsatz des Servicepersonals in den Abendstunden in den Straßenbahnen ist zur Erhöhung des Service und der Sicherheit zu prüfen. (analog S-Bahnen in Köln)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss, wie folgt zu beschließen:
1.) Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3.
Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland
(NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen
vorzunehmen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, den
Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den
Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln
zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeister Thiele stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur
Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem
Verkehrsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
1. Der
Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen
Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten
Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter
regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung
und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
3. Die seit dem
letzten Nahverkehrsplan in der Bezirksvertretung Kalk zu diesem Thema gefassten
Beschlüsse, insbesondere die drei Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk vom
27.11.2014, TOP 7.9 (AN/1575/2014), 21.04.2016, zu TOP 2.1 (0828/2016) und
03.03.2016, TOP 7.5 (AN/0314/2016), sind -sofern noch nicht enthalten- in den Entwurf
des 3. Nahverkehrsplans aufzunehmen und diesem Beschluss als Anlage
beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den
nachfolgenden Gremien wie folgt zu beschließen:
1.) “ Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3.
Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland
(NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen
vorzunehmen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, den
Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen
und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur
abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Ergänzter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1.)
Der
Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen
Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten
Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.
2.)
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler
Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem
Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Ergänzung:
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich für die Stadtbahnanbindung von
Widdersdorf über die Linie 4 aus (vgl. Ziffer 8.2.1 des 3. Nahverkehrsplanentwurfs).
Des Weiteren bekräftigt die Bezirksvertretung Ehrenfeld ihre gefassten Beschlüsse zur Linie 13 (z.B. zum Nachtverkehr und zur Taktverdichtung am Tag) und bittet den Verkehrsausschuss, dies zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt bis zur Sondersitzung am 04.10.2016
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss
folgenden Beschluss zu fassen:
1.)
Der
Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans (NVP) der Stadt
Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen
Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten
Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.
2.)
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter
regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung
und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Des
Weiteren beschließt die Bezirksvertretung Chorweiler folgende konkrete
Anregungen:
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler sieht für den Stadtbezirk Chorweiler Chancen
einer positiven Verkehrsentwicklung im Strategiepapier „Köln mobil 2025“
beschrieben und weist auf die Bedeutung folgender Punkte für den Stadtbezirk
hin.
Insbesondere
sind zu nennen (Seite 6 NVP):
a)
Verkehrsentwicklung
mit regionalem Ansatz.
b)
Stärkere
Einbindung der Verkehrsplanung in den städtebaulichen Kontext der Stadt Köln.
c)
Gewährleistung
des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur in der wachsenden Stadt Köln - hier die
Forderung der Bezirksvertretung Chorweiler, die Verkehrsinfrastruktur
mindestens zeit-gleich mit der baulichen Stadtentwicklung zu planen.
d)
Gewährleistung
der Erreichbarkeit von Zielen für den Autoverkehr, insbesondere Wirtschafts-
und Lieferverkehr.
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert aufgrund der Altersstruktur in
verschiedenen Stadtteilen und in Anlehnung an die Bestandsanalyse und Prognose
des 3. NVP eine kurzfristige Anpassung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
an die Anforderungen der Nutzergruppe der Senioren. Sie bittet die Verwaltung
um Prüfung von Konzeptionen zur Feinerschließung, bei denen z.B. Quartiersbusse
oder flexible Bedienungsformen im Stadtbezirk zum Einsatz kommen können. (Seite
35 NVP).
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung die Aussage zur Geburtenrate
in Bezug auf die Schülerzahl dahingehend zu überprüfen, dass die Zuzüge von
Familien mit Kindern bei der Bewertung Berücksichtigung finden und der
Rückschluss auf das ÖPNV-Angebot für den Schülerverkehr dementsprechend
korrigiert bzw. zukünftig angepasst wird. (Seite 42 NVP) Dies gilt insbesondere
für Worringen und Roggendorf /Thenhoven.
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler weist darauf hin, dass die Verkehrsmittelwahl
in den Stadtteilen des Stadtbezirks im direkten Zusammenhang mit der ÖPNV Erschließung
stehen. Einzelne Stadtteile sind von verschiedenen Verbindungen regelrecht
abgeschnitten, andere unterversorgt - dies insbesondere in den Abend- und
Nachtstunden -, so dass der PKW in diesem Umfeld als Fortbewegungsmittel
unverzichtbar ist. (Seite 50 NVP)
Weiter
fordert die Bezirksvertretung Chorweiler die Verwaltung auf, umgehend die für
2016 geplante Befragung als repräsentative Erhebung des Verkehrsverhaltens
durchzuführen, um aktuelle Planungsgrundlagen zu erhalten. Diese sind nunmehr
10 Jahre alt und können nicht mehr als aktuell gelten. (Seite 50 NVP).
-
Aufgrund der Randlage ist es unverzichtbar, die Stadt- / Umlandverflechtungen
unter Berücksichtigung der Pendlerströme zu intensiveren.
Die
Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung dringend, mit den
Umlandgemeinden Konzepte für ein überregionales ÖPNV-Netz fortzuentwickeln, um
die Bevölkerung so in die Lage zu versetzen, den ÖPNV in seiner ganzen
Effizienz nutzen zu können. Hierzu gehört auch dringend eine
verbandsübergreifende einheitliche Tarifgestaltung; insbesondere an den
Schnittstellen. (Seite 52 NVP) Darüber hinaus ist insbesondere eine
ÖPNV-Verbindung über die Merkenicher Autobahnbrücke nach Leverkusen mit welcher
Transporttechnik auch immer erforderlich.
-
Die interlokalen Buslinien müssen dringend aufrechterhalten und unter Umständen
ausgebaut werden. Hier sind besonders die Linien 125 (KVB), 980 (REVG), Linie
885(Stadtbus Dormagen) bedeutsam (Seite 76 ff NVP).
-
Ebenso ist der Anruf-Sammel-Taxi Dienst zwischen Blumenberg, Chorweiler-Nord
und der Stadtbahn- und S-Bahnhaltestelle „Chorweiler“ (AST-Linie 181) aufrecht
zu erhalten und im Stadtbezirk Chorweiler bedarfsgerecht auszubauen.
-
Als Modifizierung des ÖPNV-Angebotes wird im NVP eine Verbesserung der
Integration der Rheinfähren in das ÖPNV-System angedacht. Dies begrüßt die Bezirksvertretung
Chorweiler. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Erweiterung
nur dann sinnvoll ist, wenn alle Teile der Bevölkerung in die Lage versetzt
werden, durch ein dementsprechend angepasstes Busliniennetz diese Möglichkeit
der Fährverbindung zu nutzen.
Die
Bezirksvertretung Chorweiler wiederholt
deshalb ihre Forderung, die Linie 120 um eine Verbindungsstrecke von Fühlingen
nach Rheinkassel/Langel zu erweitern.
Ebenso
soll die Linie 120 um die Linienführung zwischen Esch und Roggendorf/ Thenhoven
vor dem Hintergrund des Wohnungsbaus in Roggendorf/Thenhoven erweitert werden.
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung weiter auf, die
Planungen für die Weiterführung der Stadtbahnlinie 12 von Merkenich ins
Gewerbegebiet Feldkassel auf der dafür seit der Eingemeindung Worringens im
Jahre 1921 vorgehaltenen Trasse nach nahezu 100 Jahren zu beginnen.
Ebenso
soll die Fortführung der Stadtbahnlinie 5 über Pesch nach Esch in die
mittelfristige Planung aufgenommen werden. (Seite 126 NVP).
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung auf, in den nicht an
die S-Bahn angeschlossenen Orten und Gewerbegebieten des Stadtbezirks
Chorweiler die Taktung auf maximal 20 Minuten in der Hauptverkehrszeit zu
ändern und die Betriebszeiten in der Nebenverkehrszeit zu erweitern. Für die
Buslinien in Lindweiler und Esch ist zudem eine Taktentzerrung untereinander
hilfreich.
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung auf, den Betrieb der
S-Bahnlinie 11 auch an Wochenenden (Freitag + Samstag) und vor Feiertagen nachts
(1.oo–4.oo Uhr) zu beantragen. Diese Regelung existiert bereits auf den
rechtsrheinischen S-Bahn-Linien.
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung auf, in der Ortsmitte
Fühlingen eine Bushaltestelle einzurichten. Die Haltestelle „Haus Fühlingen“
kann dafür verlegt werden.
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung auf, zur Förderung des
Umstiegs auf den ÖPNV weitere P+R-Plätze (einschließlich Fahrradabstellplätzen)
im Stadtbezirk Chorweiler einzurichten. (Seite 253 Punkt. 8.5.1 und Seite 264 Punkt
8.5.4 NVP).
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Einrichtung von Free
Floating-Möglichkeiten des Car Sharing im Stadtbezirk Choweiler, insbesondere
am Schnittpunkt des ÖPNV und des SPNV in Chorweiler. (Seite 261 ff. Punkt.
8.5.3 NVP).
-
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert eine Buslinie von Esch / Auweiler in
Richtung Pulheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
1.
Der
Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen
Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten
Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler
Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem
Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
3.
Im
Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln sollen folgende Änderungen bzw.
Ergänzungen berücksichtigt werden:
a. Bedarfsgerechte Erhöhung der
Taktzeiten auf den Linien 12, 13, 15, 121, 140 und 147. Die Taktzeit der Linie
16 soll nach Fertigstellung des Clouth-Geländes überprüft werden.
Die Taktzeiten der Linien 121 und 127 werden entzerrt.
Die Schule Schmiedegasse wird in Verbindung mit einem verbesserten Angebot in
Weidenpesch an den ÖPNV angebunden.
An der Linie 12 wird zwischen den Haltestellen Wilhelm-Sollmann-Straße und
Merkenich eine P&R-Station angebunden.
Die Lüttich-Kaserne wird an den ÖPNV angebunden.
b. Folgende Verkehrszeiten und Intervalle
werden geprüft:
-
Neues
Mindestangebot an Samstagen:
NVZ I 9.00 – 11.00 Uhr und 20.00 – 23.00 Uhr alle 15 Minuten
NVZ II 11.00 – 20.00 Uhr alle 10 Minuten
-
Neues
Mindestangebot an Sonntagen:
NVZ I 11.00 – 13.00 Uhr und 19.00 – 23.00 Uhr alle 15 Minuten
NVZ II 13.00 – 19.00 Uhr alle 10 Minuten
Bus Mo – Fr HVZ 10 Minuten Kernstadt
NVZ 10 Minuten Kernstadt
Sa NVZ II 10 Minuten Kernstadt
So NVZ II 10 Minuten Kernstadt
c. Der Umbau der noch nicht
barrierefreien Haltestellen bei Bus und Bahn im Stadtbezirk Nippes wird
vorrangig erfolgen. Die Haltestelle Scheibenstraße in Weidenpesch wird auf der
westlichen Seite auch in Richtung Norden eine Rampe erhalten. Das Platzangebot
in den Bahnen für Personen mit eingeschränkter Mobilität muss ausreichend
vorhanden sein, wobei sichergestellt werden muss, dass es nicht zu Stürzen in
der Bahn kommt. Die Haltestelle Slabystraße ist so umzubauen, dass sie auch von
mobil eingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohnern der SBK entsprechend genutzt
werden kann.
d. Es wird geprüft, ob die
Tarifgestaltung nach sozialen Kriterien (Höhe des Fahrpreises) und des Systems
der Fahrkarten nach umweltgerechten Kriterien überprüft und verbessert werden
kann. Dabei ist auch die Idee der Haushaltskarte/das Wiener Modell (1 Euro/pro
Tag = Jahreskarte für 365 Euro) mit einzubeziehen. Es wird ferner geprüft, ob
Tickets für Seniorinnen und Senioren mit einem günstigen Einheitspreis
angeboten werden können.
e. Der Einsatz des Servicepersonals in
den Abendstunden in den Straßenbahnen ist zur Erhöhung des Service und der
Sicherheit zu prüfen. (analog S-Bahnen in Köln).
f. Der Ausbau der Haltestellen für die
Linie 13 Niehler Straße und Boltensternstraße wird zeitnah realisiert und die
Anbindung der nicht erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner deutlich
vermindert, insbesondere im Stadtteil Weidenpesch.
g. An Wochenenden, an den Karnevalstagen,
am Wochenende des CSD und an Silvester sind die Fahrpläne der Linie 13 an die
Fahrpläne der Kernstadt mit dem Stadtteil Nippes verbundenen Linien anzupassen.
4.
Unabhängig
vom Nahverkehrsplan ist der barrierefreie Umbau der Haltestelle Slabystraße
vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
1.) Der
Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen
Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten
Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.
2.) Die
Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter
regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung
und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Ergänzung aus dem Änderungsantrag der
Fraktion die Grünen:
Die
Bezirksvertretung beschließt zu dem TOP 7.2.2 folgende Änderungen:
1.)
Der
von der BV7 einstimmig gefasste Beschluss
aus der BV7 vom 08.09.2015
ist
in den Nahverkehrsplan auf zu nehmen.
(Antrag
der Fraktion die Grünen: Einführung einer Schnellbuslinie von Wahn über
Zündorf, Langel, Lülsdorf bis Bonn Hbf
AN/1276/2015
Beschluss:
Die
Verwaltung wird gebeten mit dem VRS in Kontakt zu treten, um die
Schnellbuslinie SB55 von Bonn nach Niederkassel Lülsdorf über Langel und
Zündorf bis zum S-Bahnhof Wahn zu verlängern.
Hierbei
sollen in Langel nur die Haltestellen Kirche und Rheinbergstr., in Zündorf die
Haltestellen Oberzündorf, Olefgasse (in Gegenrichtung Kirche) und
KVB-Endhaltestelle Zündorf und in Wahn nur Wahn Bahnhof angefahren werden.
Die
Taktung des Busses soll sich vorrangig an die Linie 7 und evtl. an die S-Bahn
angleichen.Ergänzung:
Die
Taktung darf nicht zu einer Kollision mit der Linie 164 führen. Einstimmig
beschlossen)
Der
BV 7 ist in der Sitzung zum 06.12..2016 zu erläutern, warum dieser Beschluss
nicht im Nahverkehrsplan berücksichtigt wurde und auch noch nicht umgesetzt
wurde und wann wie weit die Gespräche mit der RSVG dazu geführt wurden und
werden.
2.
Da
laut Nahverkehrsplan das Busnetz insgesamt flexibel sein soll, soll das
Nachtbusnetz in Porz aufgehoben werden und wieder die normalen Linien mit
Taktung an die Linie7 und S-Bahn wieder hergestellt werden
(Die
Komforterreichbarkeit wird bei besonders bevölkerungsstarken Gebieten ab 5.000
Einwohnern im zusammenhängenden Siedlungskörper angestrebt. Hierbei werden die
Stadtteile zusätzlich am Wochenende freitags, samstags und vor Feiertagen von
der Innenstadt aus um 1:15 Uhr noch erreicht. )
Wenn
dies nicht möglich sein sollte soll die Verwaltung in der Sitzung zum
06.12.2016 der BV7 erläutern, wie sie diese Anbindung bei der
bestehenden Busregelung für die Stadtteile Eil, Grengel, Wahnheide und Lind
erreichen will.
Ergänzung aus dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung
auf, folgende Punkte im dritten Nahverkehrsplan mit aufzunehmen:
·
Unter Ziffer 8.2.1, Stadtbahnangebot, ist die
Verlängerung der Linie 7 mit erhöhter Priorität (verbindlich geplant) direkt
über Zündorf-Süd hinaus bis nach Niederkassel aufzunehmen und in einem
gemeinsamen Planfeststellungsverfahren voranzutreiben. Perspektivisch ist die Planung bis Bonn-Beuel vorzunehmen.
·
Unter Ziffer 8.2.1, Stadtbahnangebot, ist die
Verlängerung der Linie 13 von Mülheim aus nicht nur bis Ostheim weiterzuführen,
sondern als wirkliche Ringbahn über die Frankfurter Straße zur Verknüpfung mit
der S-Bahn weiter bis zur Linie 7 zu führen.
·
Die Taktung der Linie 7 ist insbesondere in den
Spitzenzeiten zu erhöhen. Zur Umsetzung ist bei Bedarf die am 11.12.2005
umgesetzte geänderte Linienführung der Linie 8 wieder zurückzunehmen (siehe
Seite 56).
·
Zur Beschleunigung der Stadtbahnlinien 1, 7(, 8) und
9 ist der bereits seit Jahren angestrebte Umbau des Neumarktes, perspektivisch
der Bau der Ost-West-U-Bahn, dringend anzugehen.
·
Unter dem Busangebot gemäß der Ziffer 8.3.3 sind
weitere Buslinien im Stadtbezirk Porz auf eine engere Taktung auszurichten,
insbesondere die Linie 164 zwischen Wahn und Lülsdorf sowie die Linie 154 in
Spitzenzeiten von Porz bis zum Maarhäuser Weg, perspektivisch bis Köln-Brück
als weitere funktionsfähige Ringlinie.
·
Einzurichten sind – vermutlich unter Ziffer 8.3.1 -
ergänzend die in der Bezirksvertretung bereits beschlossenen Busverbindungen
zur besseren Erschließung der Gewerbegebiete (Sitzung 11.12.2012, TOP 6.1.3)
sowie zur Verbesserung der Situation in Poll (Sitzung 04.10.2016, TOP 6.2 sowie
6.3) und der besseren Erschließung des Flughafens (Sitzung 20.10.2015, TOP 6.11).
·
Zu berücksichtigen sind des Weiteren die am
08.09.2015 von der Bezirksvertretung unter TOP 6.8 einstimmig beschlossenen
Änderungen der Linienführungen und Taktfrequenzen des Nachtbusverkehrs im
Stadtbezirk Porz.
·
Unter Ziffer 8.3.4 sind die von der Bezirksvertretung
Porz mehrfach geforderten Expressbuslinien von Porz über die Frankfurter Straße
bis Mülheim, perspektivisch bis Leverkusen, sowie von Wahn über Zündorf und
Langel bis zum Bonner Hauptbahnhof zu berücksichtigen (Sitzung 08.09.2015).
·
Car-Sharing gemäß der Ziffer 8.5.3 ist in ganz Köln
auszubauen, auch in den einzelnen Stadtteilen (Sitzung 11.03.2014, TOP 6.1.16).
·
Unter Ziffer 8.5.4 sind als weitere
Mobilitätsstationen Porz-Markt und S-Bahnhof
Wahn zu ergänzen.
·
Die für das Zielnetz 2030+ vorgesehene neue
S-Bahn-Linie S 16 (Leverkusen – Köln-Messe/Deutz – Köln-Bonner Wall – Köln-Poll
– Bahnhof Porz am Rhein – Windeck-Au) ist im Zuge der Planung des Deutzer
Hafens dringend erforderlich und daher unter Ziffer 8.7.1 mit einer höheren
Priorität zu versehen (siehe Seite 273).
·
Die seit dem letzten Nahverkehrsplan in der
Bezirksvertretung Porz zu diesem Thema gefassten - sofern über die vorgenannten
Beschlüsse hinausgehend - sind in den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans
aufzunehmen und diesem Beschluss als Anlage beizufügen.
Ergänzung aus dem Änderungsantrag von Frau Bastian
(FDP) als Tischvorlage:
Die Verwaltung beauftragt die
Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) umgehend eine Verbindung der Abendbuslinie von
Wahn nach Grengel zu schaffen, solange noch keine Neuregelung des Busfahrplans
in den Nachtstunden in Kraft tritt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig nach Verwaltungsvortrag in durch die Änderungsanträge geänderter Form empfohlen.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
3. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage der Verwaltung):
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu
beschließen:
1.)
Der
Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Überarbeitung entsprechend den Anlagen
12 und 13 durchzuführen und parallel die gemäß § 9 ÖPNVG NRW
notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten
Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen sowie den Fahrgastverbänden (VCD,
pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden vorzunehmen.
2.)
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler
Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem
Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
hierbei folgende Ergänzungen/Änderungen zu berücksichtigen:
Im NVP-Entwurf (Anlage 1):
Kapitel 6.1.1. Angemessene
Verkehrsbedienung
In Tabelle 6-2 wird jeweils eine weitere Spalte für das
Mindesttaktangebot hinzugefügt:
Montag – Freitag:
HVZ* Kernstadt: 5-Minuten-Takt Außenbereich: 10-Minuten-Takt
* Der Fünf-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen
(Kernzone)
Samstag:
NVZ* Kernstadt: 7,5-Minuten-Takt Außenbereich: 15-Minuten-Takt
* Der 7,5-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen
(Kernzone)
Kapitel 6.1.4 Standards zur Ausgestaltung
von Haltestellen
In das Kapitel
„Ausstattung der Haltestellen“ (S. 184/185) werden folgende Kriterien
(teilweise übernommen aus 8.5.4) eingefügt:
„An allen wichtigen
Umsteigehaltestellen werden genügend sichere Abstellanlagen für Fahrräder
geschaffen. Darüber hinaus sind an
großen Knotenpunkten Mobilstationen vorzusehen“
Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge
Bei der Ausstattung
der Stadtbahn-Fahrzeuge (S. 188) und Busse (S. 189) wird der Absatz
„Gewährleistung
einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind
grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei großflächiger
Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf maximal 30 % zu
begrenzen.“
folgendermaßen
ersetzt:
Die Gewährleistung einer
uneingeschränkten Sicht nach außen durch komplettes Freihalten der
Fensterscheiben ist zu prüfen. Die Mindererlöse aus Werbung p.a. sind
darzustellen.
Kapitel 6.2. Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit
Die Tabelle zu den
Formen der Kundeninformation wird wie folgt ergänzt:
Standort |
Automatisierte
elektronische Kundeninformation |
In / An den
Fahrzeugen |
[…] Monitore
in den Fahrzeugen: ·
nächsten
vier Haltestellen ·
nächste
Haltestelle mit Umsteigebeziehungen in Echtzeit ·
Fahrtziel
der Fahrt |
Internet / App |
[…] ·
Reisekettenplanung
unter Einbeziehung aller ÖPNV-Angebote sowie Bike- und Car-Sharing ·
Informationen
über alternative Reisemöglichkeiten bei Störungen im Betriebsablauf ·
Echtzeitdaten
der Standorte von Bussen und Bahnen |
Dieses Mindestangebot soll dort gelten, wo
die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen und eine entsprechende
Nachfrage gegeben ist.
Kapitel 6.3.1 Luftqualität
Auf Seite 202 wird
der vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:
[…], sollten daher
möglichst Fahrzeuge eingesetzt werden, die den aktuellsten Umweltstandard maximal erfüllen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
3. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so
geänderte Beschlussvorlage der Verwaltung):
1.) Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3.
Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
Überarbeitung entsprechend den Anlagen 12 und 13 durchzuführen und parallel
die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland
(NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen sowie
den Fahrgastverbänden (VCD, pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden
vorzunehmen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, den
Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den
Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln
zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
hierbei folgende Ergänzungen/Änderungen zu berücksichtigen:
Im NVP-Entwurf (Anlage 1):
Kapitel 6.1.1. Angemessene
Verkehrsbedienung
In Tabelle 6-2 wird jeweils eine weitere Spalte für das
Mindesttaktangebot hinzugefügt:
Montag – Freitag:
HVZ* Kernstadt: 5-Minuten-Takt Außenbereich: 10-Minuten-Takt
* Der Fünf-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen
(Kernzone)
Samstag:
NVZ* Kernstadt: 7,5-Minuten-Takt Außenbereich: 15-Minuten-Takt
* Der 7,5-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen
(Kernzone)
Kapitel 6.1.4 Standards zur Ausgestaltung
von Haltestellen
In das Kapitel
„Ausstattung der Haltestellen“ (S. 184/185) werden folgende Kriterien
(teilweise übernommen aus 8.5.4) eingefügt:
„An allen wichtigen
Umsteigehaltestellen werden genügend sichere Abstellanlagen für Fahrräder
geschaffen. Darüber hinaus sind an
großen Knotenpunkten Mobilstationen vorzusehen“
Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge
Bei der Ausstattung
der Stadtbahn-Fahrzeuge (S. 188) und Busse (S. 189) wird der Absatz
„Gewährleistung
einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind
grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei großflächiger
Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf maximal 30 % zu
begrenzen.“
folgendermaßen
ersetzt:
Die Gewährleistung einer
uneingeschränkten Sicht nach außen durch komplettes Freihalten der
Fensterscheiben ist zu prüfen. Die Mindererlöse aus Werbung p.a. sind
darzustellen.
Kapitel 6.2. Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit
Die Tabelle zu den
Formen der Kundeninformation wird wie folgt ergänzt:
Standort |
Automatisierte
elektronische Kundeninformation |
In / An den
Fahrzeugen |
[…] Monitore
in den Fahrzeugen:
|
Internet / App |
[…]
|
Dieses Mindestangebot soll dort gelten, wo
die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen und eine entsprechende
Nachfrage gegeben ist.
Kapitel 6.3.1 Luftqualität
Auf Seite 202 wird
der vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:
[…], sollten daher
möglichst Fahrzeuge eingesetzt werden, die den aktuellsten Umweltstandard maximal erfüllen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt