Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage sowie den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1014/2016), der da lautet:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der KVB AG zeitnah darzustellen, welche Buslinien eine Taktverdichtung benötigen und mit welchem finanziellen Aufwand dies umsetzbar ist. Hierbei sollen u.a. die Linien 142 /141 /143 /144 /145 /149 /160 und 162 untersucht werden. „

 

zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: zurückgestellt


Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Die SPD-Fraktion und Herr Bronisz stellen einen gemeinsamen Ergänzungsantrag.

 

Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Herr Schykowski übernimmt um 20.25 Uhr die Sitzungsleitung.

 

Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Herr Schykowski lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen:

 

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

 

Es sollen folgende Ergänzungen in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden:

·        Besonders in den Randgebieten ist es notwendig die ÖPNV-Anbindung zu verbessern.

·        Im Sürther Feld und in Weiß soll umgehend das ÖPNV-Angebot auf Grund des Einwohnerzuwachses – insbesondere der dort wohnenden Kinder und Jugendlichen – angepasst werden.

·        Die Linie 130 soll tagsüber in einem 10 Minuten Takt fahren

·        Immendorf muss besser an den ÖPNV angeschlossen werden.

·        Der Nachtbus der Linie 132 soll im 30 Minutentakt fahren.

·        Der Chlodwigplatz soll als Rendezvous-Verknüpfungspunkt entwickelt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht anwesend Herr Homann).

 

Im Anschluss lässt Herr Schykowski über die ergänzte Vorlage abstimmen.

 

2.Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

3.)    Es sollen folgende Ergänzungen in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden:

·         Besonders in den Randgebieten ist es notwendig die ÖPNV-Anbindung zu verbessern.

·         Im Sürther Feld und in Weiß soll umgehend das ÖPNV-Angebot auf Grund des Einwohnerzuwachses – insbesondere der dort wohnenden Kinder und Jugendlichen – angepasst werden.

·         Die Linie 130 soll tagsüber in einem 10 Minuten Takt fahren

·         Immendorf muss besser an den ÖPNV angeschlossen werden.

·         Der Nachtbus der Linie 132 soll im 30 Minutentakt fahren.

·         Der Chlodwigplatz soll als Rendezvous-Verknüpfungspunkt entwickelt werden.

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht anwesend Herr Homann).

 

Der Bezirksbürgermeister Herr Homann übernimmt wieder die Sitzungsleitung um 20.35 Uhr.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:

 

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen mit folgender Maßgabe:
Für die Buslinie 142 soll ein 10-Minuten-Takt eingeführt werden.

 

2.)    Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden ergänzenden Beschluss

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

 

Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung folgende konkrete Anregungen:

 

A)  basierend auf der Stärke- und Schwäche-Analyse (Kapitel 5.6)

 

Stadtbahn:

 

Linie 1: Verstärkung in der HVZ (alle 5 Minuten) von Köln-Weiden-West bis Junkersdorf (ab dort Standard)

 

Linie 13: Verstärkung in der HVZ (5 Minuten von Aachener Str. / Gürtel nach Mülheim) und Verstärkung in der NVZ/SPZ und im Nachtverkehr gemäß den Beschlüssen der BV Lindenthal 

 

Linie 18   Klettenbergpark – Hürth-Hermühlheim  HVZ alle 5 Minuten  NVZ alle 15 Minuten

 

Sa   NVZ II allle 10 Minuten  So NVZ II  alle 15 Minuten  und Prüfung ob über Hürth weiter nach Brühl verlängert werden kann

 

Linie 18 Klettenberg – Neumarkt – Dom -  alle 4 Minuten – dringend Bau der S-Bahn Haltestellen Köln-Klettenberg, Köln-Weishausstraße im Vorlaufbetrieb der S-Bahn zur Entlastung

 

 

Bus

 

Linie 130 HVZ alle 10 Minuten  Sülzgürtel – Bahnhof Rodenkirchen und genereller Einsatz von Gelenkbussen (Vorlauf zur Stadtbahn) und Linienbetrieb in der SVZ

 

Bus 131 HVZ alle 10 Minuten bis Sülzburgstraße bis Zollstockgürtel und generelle Bedienung mit Gelenkbussen und Linienbetrieb in der SVZ

 

 

Bus 141 / 143  HVZ vom Bf Ehrenfeld nach S- Bahn Müngersdorf/Technologiepark  und weiter in den Gewerbepark und Schulstandort Girlitzweg  früher (Industrie verbunden mit einem Vorrang für Bus auf der Widdersdorfer Straße

 

Bus 142 Bf Ehrenfeld – Universität  Uni-HVZ alle 10 Minuten  (heute schon zwei volle Gelenkbusse hintereinander)

 

Bus 149  Weiden/Zentrum Lövenich  Verdichtung in der HVZ und Einsatz von Gelenkbussen zum Schulzentrum Widdersdorf

 

 

Weitere Netzerweiterung, die von der BV Lindenthal beschlossen worden sind, werden als Fakt aufgenommen:

 

Weiterentwicklung des Stadtbahnangebotes (Punkt 8.2.1)

 

Die Linie 1 wird on S-Bahn Weiden-West nach Widdersdorf und weiter nach Brauweiler verlängert und zügig das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. 

 

Bahnbetrieb auf der HGK-Strecke von Köln-Braunsfeld/Aachener Straße bis Ossendorf in einem Vorlaufbetrieb.

 

 

Weiterentwicklung Busangebot

 

Verlängerung Linie 136 von Hohenlind nach Junkersdorf-Süd – Weiden zur Entlastung der Linie 143  

 

Verlängerung Linie 146 von Deckstein über Horbell nach Marsdorf

 

Bus 978  Köln – Hürth Verstärkung des Taktes in HVZ und NVZ zur Entlastung der Linie 18 

 

Busanbindung Brauweiler – S-Bahn-Weiden-West

 

Nachtbus Weiden Zentrum – Lövenich – Widdersdorf – Brauweiler

 

 

B) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Karte der Stärken-Schwäche-Analyse (Engpässe in den Kapazitäten des bestehenden Bahn- und Busnetzes) mit aktuellen Zahlen für 2016 und einer Hochrechnung mit den Parametern einer wachsenden Stadt, des Umweltschutzes und der vom Rat beschlossenen Zielkonzeption Mobilität 2025 für den Stadtbezirk Lindenthal zu erstellen und der Bezirksvertretung Lindenthal vorlegen. In gemeinsamen Arbeitskreisen von BV, Verwaltung und Verkehrsbetrieben werden die Anforderungen und die Kriterien von Erreichbarkeit im Stadtbezirk Lindenthal erarbeitet und Mängel in der Erschließungsqualität gelöst. (7.2)        

 

C) Die Einteilung Kernstadt und Außenbereich Abbildung 6-1 wird verändert:  Die Umweltzone ist der Bereich der Kernstadt und dann schließt sich der Außenbereich an (Verknüpfung mit Umweltstandards) Kapitel 6.1.

 

D) Verkehrszeiten und Zeitintervalle

 

Neues Mindestangebot an Samstagen

 

NVZ I  9.00 – 11.00 Uhr  und  20.00 – 23.00 Uhr   alle 15 Minuten

 

NVZ II 11.00 – 20.00 Uhr   alle 10 Minuten

 

Neues Mindestangebot  an Sonntagen

 

NVZ I  11.00 – 13.00 Uhr 19.00 – 23.00 Uhr  alle 15 Minuten

 

NVZ II  13.00 – 19.00 Uhr alle 10 Minuten 

 

 

Bus  Mo – Fr  HVZ  10 Minuten Kernstadt

 

                       NVZ  10 Minuten  Kernstadt

 

                Sa   NVZ II 10 Minuten Kernstadt

 

                So   NVZ  II  10 Minuten Kernstadt  

 

E) Barrierefreiheit  (8.2.3) Der Umbau der noch nicht barrierefreien Haltestellen bei Bus und Bahn im Stadtbezirk Lindenthal soll vorrangig erfolgen

 

F) Qualitätskriterium Tarife und Service (Kap. 6.1.7)

Die Tarifgestaltung sollte nach sozialen Kriterien (Höhe des Fahrpreises und des Systems der Fahrkarten, nach umweltgerechten Kriterien überprüft und verbessert werden. Dabei ist auch die Idee der Haushaltskarte mit einzubeziehen.     

 

G) Umfang des Einsatzes des Service-Personals (Kap 6.1.7)

Der Einsatz des Servicepersonals in den Abendstunden in den Straßenbahnen ist zur Erhöhung des Service und der Sicherheit zu prüfen. (analog S-Bahnen in Köln)

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.
 
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss, wie folgt zu beschließen:

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der CDU-Fraktion.

Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeister Thiele stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

3.    Die seit dem letzten Nahverkehrsplan in der Bezirksvertretung Kalk zu diesem Thema gefassten Beschlüsse, insbesondere die drei Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2014, TOP 7.9 (AN/1575/2014), 21.04.2016, zu TOP 2.1 (0828/2016) und 03.03.2016, TOP 7.5 (AN/0314/2016), sind -sofern noch nicht enthalten- in den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans aufzunehmen und diesem Beschluss als Anlage beizufügen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den nachfolgenden Gremien wie folgt zu beschließen:

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Ergänzter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Ergänzung:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich für die Stadtbahnanbindung von Widdersdorf über die Linie 4 aus (vgl. Ziffer 8.2.1 des 3. Nahverkehrsplanentwurfs).

Des Weiteren bekräftigt die Bezirksvertretung Ehrenfeld ihre gefassten Beschlüsse zur Linie 13 (z.B. zum Nachtverkehr und zur Taktverdichtung am Tag) und bittet den Verkehrsausschuss, dies zu berücksichtigen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Behandlung in eine gemeinsame Sondersitzung mit dem Verkehrsausschuss am 08.11.2016.

Beschluss: zurückgestellt


Zurückgestellt bis zur Sondersitzung am 04.10.2016

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans (NVP) der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung Chorweiler folgende konkrete Anregungen:

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler sieht für den Stadtbezirk Chorweiler Chancen einer positiven Verkehrsentwicklung im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ beschrieben und weist auf die Bedeutung folgender Punkte für den Stadtbezirk hin.

 

Insbesondere sind zu nennen (Seite 6 NVP):

 

a)    Verkehrsentwicklung mit regionalem Ansatz.

 

b)    Stärkere Einbindung der Verkehrsplanung in den städtebaulichen Kontext der Stadt Köln.

 

c)    Gewährleistung des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur in der wachsenden Stadt Köln - hier die Forderung der Bezirksvertretung Chorweiler, die Verkehrsinfrastruktur mindestens zeit-gleich mit der baulichen Stadtentwicklung zu planen.

 

d)    Gewährleistung der Erreichbarkeit von Zielen für den Autoverkehr, insbesondere Wirtschafts- und Lieferverkehr.

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert aufgrund der Altersstruktur in verschiedenen Stadtteilen und in Anlehnung an die Bestandsanalyse und Prognose des 3. NVP eine kurzfristige Anpassung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an die Anforderungen der Nutzergruppe der Senioren. Sie bittet die Verwaltung um Prüfung von Konzeptionen zur Feinerschließung, bei denen z.B. Quartiersbusse oder flexible Bedienungsformen im Stadtbezirk zum Einsatz kommen können. (Seite 35 NVP).

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung die Aussage zur Geburtenrate in Bezug auf die Schülerzahl dahingehend zu überprüfen, dass die Zuzüge von Familien mit Kindern bei der Bewertung Berücksichtigung finden und der Rückschluss auf das ÖPNV-Angebot für den Schülerverkehr dementsprechend korrigiert bzw. zukünftig angepasst wird. (Seite 42 NVP) Dies gilt insbesondere für Worringen und Roggendorf /Thenhoven.

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler weist darauf hin, dass die Verkehrsmittelwahl in den Stadtteilen des Stadtbezirks im direkten Zusammenhang mit der ÖPNV Erschließung stehen. Einzelne Stadtteile sind von verschiedenen Verbindungen regelrecht abgeschnitten, andere unterversorgt - dies insbesondere in den Abend- und Nachtstunden -, so dass der PKW in diesem Umfeld als Fortbewegungsmittel unverzichtbar ist. (Seite 50 NVP)

Weiter fordert die Bezirksvertretung Chorweiler die Verwaltung auf, umgehend die für 2016 geplante Befragung als repräsentative Erhebung des Verkehrsverhaltens durchzuführen, um aktuelle Planungsgrundlagen zu erhalten. Diese sind nunmehr 10 Jahre alt und können nicht mehr als aktuell gelten. (Seite 50 NVP).

 

- Aufgrund der Randlage ist es unverzichtbar, die Stadt- / Umlandverflechtungen unter Berücksichtigung der Pendlerströme zu intensiveren.

Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung dringend, mit den Umlandgemeinden Konzepte für ein überregionales ÖPNV-Netz fortzuentwickeln, um die Bevölkerung so in die Lage zu versetzen, den ÖPNV in seiner ganzen Effizienz nutzen zu können. Hierzu gehört auch dringend eine verbandsübergreifende einheitliche Tarifgestaltung; insbesondere an den Schnittstellen. (Seite 52 NVP) Darüber hinaus ist insbesondere eine ÖPNV-Verbindung über die Merkenicher Autobahnbrücke nach Leverkusen mit welcher Transporttechnik auch immer erforderlich.

 

- Die interlokalen Buslinien müssen dringend aufrechterhalten und unter Umständen ausgebaut werden. Hier sind besonders die Linien 125 (KVB), 980 (REVG), Linie 885(Stadtbus Dormagen) bedeutsam (Seite 76 ff NVP).

 

- Ebenso ist der Anruf-Sammel-Taxi Dienst zwischen Blumenberg, Chorweiler-Nord und der Stadtbahn- und S-Bahnhaltestelle „Chorweiler“ (AST-Linie 181) aufrecht zu erhalten und im Stadtbezirk Chorweiler bedarfsgerecht auszubauen.

 

- Als Modifizierung des ÖPNV-Angebotes wird im NVP eine Verbesserung der Integration der Rheinfähren in das ÖPNV-System angedacht. Dies begrüßt die Bezirksvertretung Chorweiler. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Erweiterung nur dann sinnvoll ist, wenn alle Teile der Bevölkerung in die Lage versetzt werden, durch ein dementsprechend angepasstes Busliniennetz diese Möglichkeit der Fährverbindung zu nutzen.

Die Bezirksvertretung  Chorweiler wiederholt deshalb ihre Forderung, die Linie 120 um eine Verbindungsstrecke von Fühlingen nach Rheinkassel/Langel zu erweitern.

 

Ebenso soll die Linie 120 um die Linienführung zwischen Esch und Roggendorf/ Thenhoven vor dem Hintergrund des Wohnungsbaus in Roggendorf/Thenhoven erweitert werden.

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung weiter auf, die Planungen für die Weiterführung der Stadtbahnlinie 12 von Merkenich ins Gewerbegebiet Feldkassel auf der dafür seit der Eingemeindung Worringens im Jahre 1921 vorgehaltenen Trasse nach nahezu 100 Jahren zu beginnen.

Ebenso soll die Fortführung der Stadtbahnlinie 5 über Pesch nach Esch in die mittelfristige Planung aufgenommen werden. (Seite 126 NVP).

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung auf, in den nicht an die S-Bahn angeschlossenen Orten und Gewerbegebieten des Stadtbezirks Chorweiler die Taktung auf maximal 20 Minuten in der Hauptverkehrszeit zu ändern und die Betriebszeiten in der Nebenverkehrszeit zu erweitern. Für die Buslinien in Lindweiler und Esch ist zudem eine Taktentzerrung untereinander hilfreich.

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung auf, den Betrieb der S-Bahnlinie 11 auch an Wochenenden (Freitag + Samstag) und vor Feiertagen nachts (1.oo–4.oo Uhr) zu beantragen. Diese Regelung existiert bereits auf den rechtsrheinischen S-Bahn-Linien.

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung auf, in der Ortsmitte Fühlingen eine Bushaltestelle einzurichten. Die Haltestelle „Haus Fühlingen“ kann dafür verlegt werden.

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung auf, zur Förderung des Umstiegs auf den ÖPNV weitere P+R-Plätze (einschließlich Fahrradabstellplätzen) im Stadtbezirk Chorweiler einzurichten. (Seite 253 Punkt. 8.5.1 und Seite 264 Punkt 8.5.4 NVP).

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Einrichtung von Free Floating-Möglichkeiten des Car Sharing im Stadtbezirk Choweiler, insbesondere am Schnittpunkt des ÖPNV und des SPNV in Chorweiler. (Seite 261 ff. Punkt. 8.5.3 NVP).

 

- Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert eine Buslinie von Esch / Auweiler in Richtung Pulheim.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


1.    Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

3.    Im Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln sollen folgende Änderungen bzw. Ergänzungen berücksichtigt werden:

 

a.    Bedarfsgerechte Erhöhung der Taktzeiten auf den Linien 12, 13, 15, 121, 140 und 147. Die Taktzeit der Linie 16 soll nach Fertigstellung des Clouth-Geländes überprüft werden.

Die Taktzeiten der Linien 121 und 127 werden entzerrt.

Die Schule Schmiedegasse wird in Verbindung mit einem verbesserten Angebot in Weidenpesch an den ÖPNV angebunden.

An der Linie 12 wird zwischen den Haltestellen Wilhelm-Sollmann-Straße und Merkenich eine P&R-Station angebunden.

Die Lüttich-Kaserne wird an den ÖPNV angebunden.

b.    Folgende Verkehrszeiten und Intervalle werden geprüft:

-          Neues Mindestangebot an Samstagen:
NVZ I 9.00 – 11.00 Uhr und 20.00 – 23.00 Uhr alle 15 Minuten
NVZ II 11.00 – 20.00 Uhr alle 10 Minuten

-          Neues Mindestangebot an Sonntagen:
NVZ I 11.00 – 13.00 Uhr und 19.00 – 23.00 Uhr alle 15 Minuten
NVZ II 13.00 – 19.00 Uhr alle 10 Minuten
Bus Mo – Fr HVZ 10 Minuten Kernstadt
NVZ 10 Minuten Kernstadt
Sa NVZ II 10 Minuten Kernstadt
So NVZ II 10 Minuten Kernstadt

c.    Der Umbau der noch nicht barrierefreien Haltestellen bei Bus und Bahn im Stadtbezirk Nippes wird vorrangig erfolgen. Die Haltestelle Scheibenstraße in Weidenpesch wird auf der westlichen Seite auch in Richtung Norden eine Rampe erhalten. Das Platzangebot in den Bahnen für Personen mit eingeschränkter Mobilität muss ausreichend vorhanden sein, wobei sichergestellt werden muss, dass es nicht zu Stürzen in der Bahn kommt. Die Haltestelle Slabystraße ist so umzubauen, dass sie auch von mobil eingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohnern der SBK entsprechend genutzt werden kann.

d.    Es wird geprüft, ob die Tarifgestaltung nach sozialen Kriterien (Höhe des Fahrpreises) und des Systems der Fahrkarten nach umweltgerechten Kriterien überprüft und verbessert werden kann. Dabei ist auch die Idee der Haushaltskarte/das Wiener Modell (1 Euro/pro Tag = Jahreskarte für 365 Euro) mit einzubeziehen. Es wird ferner geprüft, ob Tickets für Seniorinnen und Senioren mit einem günstigen Einheitspreis angeboten werden können.

e.    Der Einsatz des Servicepersonals in den Abendstunden in den Straßenbahnen ist zur Erhöhung des Service und der Sicherheit zu prüfen. (analog S-Bahnen in Köln).

f.     Der Ausbau der Haltestellen für die Linie 13 Niehler Straße und Boltensternstraße wird zeitnah realisiert und die Anbindung der nicht erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner deutlich vermindert, insbesondere im Stadtteil Weidenpesch.

g.    An Wochenenden, an den Karnevalstagen, am Wochenende des CSD und an Silvester sind die Fahrpläne der Linie 13 an die Fahrpläne der Kernstadt mit dem Stadtteil Nippes verbundenen Linien anzupassen.

4.    Unabhängig vom Nahverkehrsplan ist der barrierefreie Umbau der Haltestelle Slabystraße vorzuziehen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

1.)  Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

 

2.)  Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Ergänzung aus dem Änderungsantrag der Fraktion die Grünen:

 

Die Bezirksvertretung beschließt zu dem TOP 7.2.2 folgende Änderungen:

1.)

Der von der BV7 einstimmig gefasste Beschluss  aus der BV7 vom 08.09.2015

ist in den Nahverkehrsplan auf zu nehmen.

(Antrag der Fraktion die Grünen: Einführung einer Schnellbuslinie von Wahn über Zündorf, Langel, Lülsdorf bis Bonn Hbf

AN/1276/2015

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten mit dem VRS in Kontakt zu treten, um die Schnellbuslinie SB55 von Bonn nach Niederkassel Lülsdorf über Langel und Zündorf bis zum S-Bahnhof Wahn zu verlängern.

Hierbei sollen in Langel nur die Haltestellen Kirche und Rheinbergstr., in Zündorf die Haltestellen Oberzündorf, Olefgasse (in Gegenrichtung Kirche) und KVB-Endhaltestelle Zündorf und in Wahn nur Wahn Bahnhof angefahren werden.

Die Taktung des Busses soll sich vorrangig an die Linie 7 und evtl. an die S-Bahn angleichen.Ergänzung:

Die Taktung darf nicht zu einer Kollision mit der Linie 164 führen. Einstimmig beschlossen)

Der BV 7 ist in der Sitzung zum 06.12..2016 zu erläutern, warum dieser Beschluss nicht im Nahverkehrsplan berücksichtigt wurde und auch noch nicht umgesetzt wurde und wann wie weit die Gespräche mit der RSVG dazu geführt wurden und werden.

2.

Da laut Nahverkehrsplan das Busnetz insgesamt flexibel sein soll, soll das Nachtbusnetz in Porz aufgehoben werden und wieder die normalen Linien mit Taktung an die Linie7 und S-Bahn wieder hergestellt werden

(Die Komforterreichbarkeit wird bei besonders bevölkerungsstarken Gebieten ab 5.000 Einwohnern im zusammenhängenden Siedlungskörper angestrebt. Hierbei werden die Stadtteile zusätzlich am Wochenende freitags, samstags und vor Feiertagen von der Innenstadt aus um 1:15 Uhr noch erreicht. )

 

Wenn dies nicht möglich sein sollte soll die Verwaltung in der Sitzung zum 06.12.2016 der  BV7  erläutern, wie sie diese Anbindung bei der bestehenden Busregelung für die Stadtteile Eil, Grengel, Wahnheide und Lind erreichen will.

 

 

Ergänzung aus dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, folgende Punkte im dritten Nahverkehrsplan mit aufzunehmen:

·                           Unter Ziffer 8.2.1, Stadtbahnangebot, ist die Verlängerung der Linie 7 mit erhöhter Priorität (verbindlich geplant) direkt über Zündorf-Süd hinaus bis nach Niederkassel aufzunehmen und in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren voranzutreiben. Perspektivisch ist die Planung bis Bonn-Beuel vorzunehmen.

·                           Unter Ziffer 8.2.1, Stadtbahnangebot, ist die Verlängerung der Linie 13 von Mülheim aus nicht nur bis Ostheim weiterzuführen, sondern als wirkliche Ringbahn über die Frankfurter Straße zur Verknüpfung mit der S-Bahn weiter bis zur Linie 7 zu führen.

·                           Die Taktung der Linie 7 ist insbesondere in den Spitzenzeiten zu erhöhen. Zur Umsetzung ist bei Bedarf die am 11.12.2005 umgesetzte geänderte Linienführung der Linie 8 wieder zurückzunehmen (siehe Seite 56).

·                           Zur Beschleunigung der Stadtbahnlinien 1, 7(, 8) und 9 ist der bereits seit Jahren angestrebte Umbau des Neumarktes, perspektivisch der Bau der Ost-West-U-Bahn, dringend anzugehen.

·                           Unter dem Busangebot gemäß der Ziffer 8.3.3 sind weitere Buslinien im Stadtbezirk Porz auf eine engere Taktung auszurichten, insbesondere die Linie 164 zwischen Wahn und Lülsdorf sowie die Linie 154 in Spitzenzeiten von Porz bis zum Maarhäuser Weg, perspektivisch bis Köln-Brück als weitere funktionsfähige Ringlinie.

·                           Einzurichten sind – vermutlich unter Ziffer 8.3.1 - ergänzend die in der Bezirksvertretung bereits beschlossenen Busverbindungen zur besseren Erschließung der Gewerbegebiete (Sitzung 11.12.2012, TOP 6.1.3) sowie zur Verbesserung der Situation in Poll (Sitzung 04.10.2016, TOP 6.2 sowie 6.3) und der besseren Erschließung des Flughafens (Sitzung 20.10.2015, TOP 6.11).

·                           Zu berücksichtigen sind des Weiteren die am 08.09.2015 von der Bezirksvertretung unter TOP 6.8 einstimmig beschlossenen Änderungen der Linienführungen und Taktfrequenzen des Nachtbusverkehrs im Stadtbezirk Porz.

·                           Unter Ziffer 8.3.4 sind die von der Bezirksvertretung Porz mehrfach geforderten Expressbuslinien von Porz über die Frankfurter Straße bis Mülheim, perspektivisch bis Leverkusen, sowie von Wahn über Zündorf und Langel bis zum Bonner Hauptbahnhof zu berücksichtigen (Sitzung 08.09.2015).

·                           Car-Sharing gemäß der Ziffer 8.5.3 ist in ganz Köln auszubauen, auch in den einzelnen Stadtteilen (Sitzung 11.03.2014, TOP 6.1.16).

·                           Unter Ziffer 8.5.4 sind als weitere Mobilitätsstationen Porz-Markt und S-Bahnhof Wahn zu ergänzen.

·                           Die für das Zielnetz 2030+ vorgesehene neue S-Bahn-Linie S 16 (Leverkusen – Köln-Messe/Deutz – Köln-Bonner Wall – Köln-Poll – Bahnhof Porz am Rhein – Windeck-Au) ist im Zuge der Planung des Deutzer Hafens dringend erforderlich und daher unter Ziffer 8.7.1 mit einer höheren Priorität zu versehen (siehe Seite 273).

·                           Die seit dem letzten Nahverkehrsplan in der Bezirksvertretung Porz zu diesem Thema gefassten - sofern über die vorgenannten Beschlüsse hinausgehend - sind in den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans aufzunehmen und diesem Beschluss als Anlage beizufügen.

 

Ergänzung aus dem Änderungsantrag von Frau Bastian (FDP) als Tischvorlage:

 

Die Verwaltung beauftragt die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) umgehend eine Verbindung der Abendbuslinie von Wahn nach Grengel zu schaffen, solange noch keine Neuregelung des Busfahrplans in den Nachtstunden in Kraft tritt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig nach Verwaltungsvortrag in durch die Änderungsanträge geänderter Form empfohlen.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


3. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage der Verwaltung):

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen:

 

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Überarbeitung entsprechend den Anlagen 12 und 13 durchzuführen und parallel die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen sowie den Fahrgastverbänden (VCD, pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden vorzunehmen.

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, hierbei folgende Ergänzungen/Änderungen zu berücksichtigen:

 

Im NVP-Entwurf (Anlage 1):

Kapitel 6.1.1. Angemessene Verkehrsbedienung

In Tabelle 6-2 wird jeweils eine weitere Spalte für das Mindesttaktangebot hinzugefügt:

Montag – Freitag:
HVZ*   Kernstadt:  5-Minuten-Takt Außenbereich: 10-Minuten-Takt
* Der Fünf-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen (Kernzone)

Samstag:
NVZ*   Kernstadt: 7,5-Minuten-Takt          Außenbereich: 15-Minuten-Takt
* Der 7,5-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen (Kernzone)

 

 

Kapitel 6.1.4 Standards zur Ausgestaltung von Haltestellen

In das Kapitel „Ausstattung der Haltestellen“ (S. 184/185) werden folgende Kriterien (teilweise übernommen aus 8.5.4) eingefügt:

„An allen wichtigen Umsteigehaltestellen werden genügend sichere Abstellanlagen für Fahrräder geschaffen.  Darüber hinaus sind an großen Knotenpunkten Mobilstationen vorzusehen“

 

Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge

Bei der Ausstattung der Stadtbahn-Fahrzeuge (S. 188) und Busse (S. 189) wird der Absatz

„Gewährleistung einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei großflächiger Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf maximal 30 % zu begrenzen.“

folgendermaßen ersetzt:

Die Gewährleistung einer uneingeschränkten Sicht nach außen durch komplettes Freihalten der Fensterscheiben ist zu prüfen. Die Mindererlöse aus Werbung p.a. sind darzustellen.

 

Kapitel 6.2. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Die Tabelle zu den Formen der Kundeninformation wird wie folgt ergänzt:

Standort

Automatisierte elektronische Kundeninformation

In / An den Fahrzeugen

[…]

Monitore in den Fahrzeugen:

·        nächsten vier Haltestellen

·        nächste Haltestelle mit Umsteigebeziehungen in Echtzeit

·        Fahrtziel der Fahrt

Internet / App

[…]

·        Reisekettenplanung unter Einbeziehung aller ÖPNV-Angebote sowie Bike- und Car-Sharing

·        Informationen über alternative Reisemöglichkeiten bei Störungen im Betriebsablauf

·        Echtzeitdaten der Standorte von Bussen und Bahnen

 

Dieses Mindestangebot soll dort gelten, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen und eine entsprechende Nachfrage gegeben ist.

 

Kapitel 6.3.1 Luftqualität

Auf Seite 202 wird der vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:

[…], sollten daher möglichst Fahrzeuge eingesetzt werden, die den aktuellsten Umweltstandard maximal erfüllen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


3. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage der Verwaltung):

 

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Überarbeitung entsprechend den Anlagen 12 und 13 durchzuführen und parallel die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen sowie den Fahrgastverbänden (VCD, pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden vorzunehmen.

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, hierbei folgende Ergänzungen/Änderungen zu berücksichtigen:

 

Im NVP-Entwurf (Anlage 1):

Kapitel 6.1.1. Angemessene Verkehrsbedienung

In Tabelle 6-2 wird jeweils eine weitere Spalte für das Mindesttaktangebot hinzugefügt:

Montag – Freitag:
HVZ*   Kernstadt:  5-Minuten-Takt Außenbereich: 10-Minuten-Takt
* Der Fünf-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen (Kernzone)

Samstag:
NVZ*   Kernstadt: 7,5-Minuten-Takt          Außenbereich: 15-Minuten-Takt
* Der 7,5-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen (Kernzone)

 

 

Kapitel 6.1.4 Standards zur Ausgestaltung von Haltestellen

In das Kapitel „Ausstattung der Haltestellen“ (S. 184/185) werden folgende Kriterien (teilweise übernommen aus 8.5.4) eingefügt:

„An allen wichtigen Umsteigehaltestellen werden genügend sichere Abstellanlagen für Fahrräder geschaffen.  Darüber hinaus sind an großen Knotenpunkten Mobilstationen vorzusehen“

 

Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge

Bei der Ausstattung der Stadtbahn-Fahrzeuge (S. 188) und Busse (S. 189) wird der Absatz

„Gewährleistung einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei großflächiger Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf maximal 30 % zu begrenzen.“

folgendermaßen ersetzt:

Die Gewährleistung einer uneingeschränkten Sicht nach außen durch komplettes Freihalten der Fensterscheiben ist zu prüfen. Die Mindererlöse aus Werbung p.a. sind darzustellen.

 

Kapitel 6.2. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Die Tabelle zu den Formen der Kundeninformation wird wie folgt ergänzt:

Standort

Automatisierte elektronische Kundeninformation

In / An den Fahrzeugen

[…]

Monitore in den Fahrzeugen:

  • nächsten vier Haltestellen
  • nächste Haltestelle mit Umsteigebeziehungen in Echtzeit
  • Fahrtziel der Fahrt

Internet / App

[…]

  • Reisekettenplanung unter Einbeziehung aller ÖPNV-Angebote sowie Bike- und Car-Sharing
  • Informationen über alternative Reisemöglichkeiten bei Störungen im Betriebsablauf
  • Echtzeitdaten der Standorte von Bussen und Bahnen

 

Dieses Mindestangebot soll dort gelten, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen und eine entsprechende Nachfrage gegeben ist.

 

Kapitel 6.3.1 Luftqualität

Auf Seite 202 wird der vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:

[…], sollten daher möglichst Fahrzeuge eingesetzt werden, die den aktuellsten Umweltstandard maximal erfüllen.

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt